Braucht der Fahrer einen ADR-Schein?
#9389
12.08.2009 11:55
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djung69
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Hallo Zusammen, da ich noch relativ "frisch" als Gefahrgutbeauftragter eingesetzt bin, habe ich mal eine blöde Frage: - Wir verladen Gefahrgut der Klassen 2, 3, 4.1 und 8, aber immer in freigestellten/begrenzten Mengen. Muss ich nun trotzdem alle Checks mit dem Fahrer durchgehen? Braucht der Fahrer einen ADR-Schein? Ich teile zwar dem Fahrer mit um welche Gefahrgüter und Mengen es sich handelt, sonst jedoch machen wir momentan nichts.
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Re: Braucht der Fahrer einen ADR-Schein?
[Re: djung69]
#9390
12.08.2009 12:33
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Dieter2
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Hallo djung69,
Einen ADR-Schein braucht der Fahrer nicht, wenn die Beförderung nach ADR 1.1.3.6 nicht kennzeichnungspflichtig (also bis 1000 Punkte) ist.
Was verstehst Du unter "alle Checks" ?
Gruß Dieter
Zuletzt bearbeitet von Dieter2; 12.08.2009 12:33.
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Re: Braucht der Fahrer einen ADR-Schein?
[Re: Dieter2]
#9391
12.08.2009 15:05
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djung69
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Hallo Dieter,
danke schon mal für die Info. Unter "alle Checks" verstehe ich die überprüfung wie z.B. Fahrzeug in einwandfreien zustand, Feuerlöscher, Warnweste, Schutzhandschuhe usw.
Gruß Diethelm
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Re: Braucht der Fahrer einen ADR-Schein?
[Re: Dieter2]
#9392
12.08.2009 15:06
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Winklhofer
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Liebe Gefahrgutkollegen,
solange keine Kennzeichnungspflicht mit orangefarbenen Tafeln besteht (Stückgutbeförderungen <= 1000 Punkte) - Aussage keine ADR-Bescheinigung o. K.
Aber Achtung: 8.2.3 ADR - hierbei Unterweisung trotzdem erforderlich und sogar dokumentationspflichtig - im übrigen auch bei freigestellten Beförderungen nach 3.5 ADR.
Bei begrenzten Mengen (LQ nach 3.4 ADR) siehe § 6 GbV - auch hier Schulung und Dokumentation erforderlich.
Grüße aus Ulm Alfred Winklhofer
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Re: Braucht der Fahrer einen ADR-Schein?
[Re: Winklhofer]
#9393
12.08.2009 15:27
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Dieter2
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Auf diese Themen wollte ich hinaus, deshalb meine Frage nach "alle Checks".
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Re: Braucht der Fahrer einen ADR-Schein?
[Re: djung69]
#9394
12.08.2009 16:36
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Wolfgang
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Hallo Gefahrgutkolleginnen- und kollegen,
Für mich bleibt immer noch die Frage welche Prüfungen bei Unterschreitung der Mengengrenzen von 1.1.3.6 ADR vom Absender/Verlader genau vorgenommen werden bzw. nachgewiesen werden MÜSSEN. Und wo die nachvollziehbare Fundstelle im ADR ist. Das Untwerweisungen nach ADR und Schulungen nach GbV durchzuführen sind, ist unstrittig. Aber kann der Absender/Verlader den Nachweis vom Fahrer(externes Unternehmen) verlangen? Ich habe da meine Zweifel.
Freundliche Grüße
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Re: Braucht der Fahrer einen ADR-Schein?
[Re: Wolfgang]
#9395
12.08.2009 17:32
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Mark
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Hallo,
unter Checks sind sicher die Überprüfungen nach Abschnitt 7.5.1 gemeint.
Also die sog. LQ-Mengen (nach Kapitel 3.4) und die freigestellten Mengen nach Kapitel 3.5 sind (bis auf diese Kapitel des ADR) vom ADR freigestellt, hier muss demnach dieser Check nicht durchgeführt werden (siehe 1.1.3.4.2 und 1.1.3.4.3).
Bei Gefahrgüter der 1000-Punkte-Regeln besteht nur eine teilweise Freistellung (siehe 1.1.3.6), vom Abschnitt 7.5.1 wird nicht freigestellt, demnach sind für diese Güter diese Checks durchzuführen.
Grüße
Mark
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