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Braucht der Fahrer einen ADR-Schein? #9389 12.08.2009 11:55
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djung69 Offline OP
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Hallo Zusammen,
da ich noch relativ "frisch" als Gefahrgutbeauftragter eingesetzt bin, habe ich mal eine blöde Frage:
- Wir verladen Gefahrgut der Klassen 2, 3, 4.1 und 8, aber immer in freigestellten/begrenzten Mengen. Muss ich nun trotzdem alle Checks mit dem Fahrer durchgehen? Braucht der Fahrer einen ADR-Schein? Ich teile zwar dem Fahrer mit um welche Gefahrgüter und Mengen es sich handelt, sonst jedoch machen wir momentan nichts.

Re: Braucht der Fahrer einen ADR-Schein? [Re: djung69] #9390 12.08.2009 12:33
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Dieter2 Offline
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Hallo djung69,

Einen ADR-Schein braucht der Fahrer nicht, wenn die Beförderung nach ADR 1.1.3.6 nicht kennzeichnungspflichtig (also bis 1000 Punkte) ist.

Was verstehst Du unter "alle Checks" ?

Gruß
Dieter

Zuletzt bearbeitet von Dieter2; 12.08.2009 12:33.
Re: Braucht der Fahrer einen ADR-Schein? [Re: Dieter2] #9391 12.08.2009 15:05
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djung69 Offline OP
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Hallo Dieter,

danke schon mal für die Info.
Unter "alle Checks" verstehe ich die überprüfung wie z.B. Fahrzeug in einwandfreien zustand, Feuerlöscher, Warnweste, Schutzhandschuhe usw.

Gruß
Diethelm

Re: Braucht der Fahrer einen ADR-Schein? [Re: Dieter2] #9392 12.08.2009 15:06
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Winklhofer Offline
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Liebe Gefahrgutkollegen,

solange keine Kennzeichnungspflicht mit orangefarbenen Tafeln besteht (Stückgutbeförderungen <= 1000 Punkte) - Aussage keine ADR-Bescheinigung o. K.

Aber Achtung: 8.2.3 ADR - hierbei Unterweisung trotzdem erforderlich und sogar dokumentationspflichtig - im übrigen auch bei freigestellten Beförderungen nach 3.5 ADR.

Bei begrenzten Mengen (LQ nach 3.4 ADR) siehe § 6 GbV - auch hier Schulung und Dokumentation erforderlich.

Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer

Re: Braucht der Fahrer einen ADR-Schein? [Re: Winklhofer] #9393 12.08.2009 15:27
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Dieter2 Offline
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Auf diese Themen wollte ich hinaus, deshalb meine Frage nach "alle Checks".

Re: Braucht der Fahrer einen ADR-Schein? [Re: djung69] #9394 12.08.2009 16:36
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Wolfgang Offline
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Hallo Gefahrgutkolleginnen- und kollegen,

Für mich bleibt immer noch die Frage welche Prüfungen bei Unterschreitung der Mengengrenzen von 1.1.3.6 ADR vom Absender/Verlader genau vorgenommen werden bzw. nachgewiesen werden MÜSSEN. Und wo die nachvollziehbare Fundstelle im ADR ist.
Das Untwerweisungen nach ADR und Schulungen nach GbV durchzuführen sind, ist unstrittig. Aber kann der Absender/Verlader den Nachweis vom Fahrer(externes Unternehmen) verlangen?
Ich habe da meine Zweifel.

Freundliche Grüße

Re: Braucht der Fahrer einen ADR-Schein? [Re: Wolfgang] #9395 12.08.2009 17:32
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Mark Offline
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Hallo,

unter Checks sind sicher die Überprüfungen nach Abschnitt 7.5.1 gemeint.

Also die sog. LQ-Mengen (nach Kapitel 3.4) und die freigestellten Mengen nach Kapitel 3.5 sind (bis auf diese Kapitel des ADR) vom ADR freigestellt, hier muss demnach dieser Check nicht durchgeführt werden (siehe 1.1.3.4.2 und 1.1.3.4.3).

Bei Gefahrgüter der 1000-Punkte-Regeln besteht nur eine teilweise Freistellung (siehe 1.1.3.6), vom Abschnitt 7.5.1 wird nicht freigestellt, demnach sind für diese Güter diese Checks durchzuführen.


Grüße

Mark

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