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"Begriff Lose Schüttung" #94 16.04.2002 22:31
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Es werden Altbatterien UN-Nr. 2794 (Akkumulatoren) naß, gefüllt mit Säure Klasse 8 Ziff. 81 c ADR in Akkukästen auf einem Lkw, offene Ladefläche transportiert.
<br>Die Akkukästen selbst sind nicht mit Gefahrzetteln und UN-Nr. gekennzeichnet.
<br>Der LKW ist mit orangefarbenen Warntafeln nach Rn 10500 versehen.
<br>Die Batterien werden von verschiedenen Autohändlern eingesammelt und in diese Akkukästen gestellt.
<br>Die Verpackungsvorschriften P 801/801a/VV14 wurden nicht eingehalten.
<br>Liegt somit ein Transport in "loser Schüttung" vor, oder handelt es sich hier um einen Transport als Verpackung.
<br>Knackpunkt ist hier: brauche ich einen ADR-Schein, bei loser Schüttung gefordert, oder ich bleibe unterhalb der Mengengrenze der Rn 10011 ADR und benötige diesen Gefahrgutführerschein nicht.
<br>Für eine Klärung, wenn möglich gerichtsverwertbar wäre ich dankbar.
<br>Mit freundlichen Grüßen
<br>
<br>Karl-Heinz Frank
<br>

Re: "Begriff Lose Schüttung" #95 17.04.2002 13:31
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 316
Willi_Pape Offline
Großmeister
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Registriert: Jan 2002
Beiträge: 316
Hallo Herr Frank,
<br>sie bekommen in einem Internetforum glaube ich niemals eine Rechtsberatung. Sondern lediglich die Meinung von einzelnen Teilnehmern. Ob Sie die dann vor Gericht als Ihre meinung vertreten, liegt an Ihnen.
<br>Beim lesen Ihrer Schilderung mußte ich an den Film "Denn sie wissen nicht was sie tun" denken. Dies ist nicht böse gemeint, aber als erstes werden Sie das alte und das neue Recht durcheinander (Randnummern alt und Angaben zu Verpackungsvorschriften neu). Dann sagen Sie, dass der LKW mit orangefarbenen Warntafeln ausgerüstet war und Sie wollen aber die Rn. 10 011 in Anspruch nehmen.
<br>Aber nun zu Ihrer Frage:
<br>Der Transport von Altbatterien in Akkukästen ist erlaubt. Dies sagen die Verpackungsvorschriften. Wenn dies aber auf Grund von Verpackungsvorschriften ausdrücklich erlaubt ist, zählen die Akkukästen zu den Verpackungen. Sie müssen allerdings den Anforderungen entsprechen.
<br>Damit ist es kein Transport in loser Schüttung und Sie können die Erleichterungen gemäß Rn. 10011 in Anspruch nehmen.
<br>Allerdings müssen Verpackungen gekennzeichnet sein. Hiergegen ist dann mit Sicherheit verstoßen worden.
<br>Falls Sie Altbatterien in loser Schüttung transportieren wollen, müssen Sie ein besonders ausgerüstetes Fahrzeug benutzen. Wie die Ausrüstung und Ausstattung aussehen muß, können Sie in Rn. 81112 nachlesen.
<br>Ich hoffe Ihnen hiermit geholfen zu haben und verbleibe,
<br>


Mit freundlichem Gruß
Willi Pape

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