Hallo Tobias,
wenn der zulässige Betriebsdruck des Tanks laut Herstellerangaben max. 2 bar sind, dann dürfen auch keine Stoffe eingefüllt werden, die einen Dampfdruck bei 55°C von mehr als 2 bar haben. Für solche Stoffe dürfte der Tank auch nicht zugelassen sein.
Demnach würde für die Zwischenprüfung ein Druck von 2 bar ausreichen. Unsere Sachverständigen prüfen immer mit dem Prüfdruck (auch bei der Zwischenprüfung), es ist der gleiche Aufwand.