Hallo zusammen,
muß für den Transport von UN 2915 Radioaktive Stoffe, Typ A-Versandstück, im Beförderungspapier die Beschreibung des Versandstücks gem. ADR 5.4.1.1.1 e)angegeben werden, oder ist dies aufgrund der offiziellen Benennung (Typ-A Versandstück) nicht nötig?
Danke im Voraus
Zuletzt bearbeitet von mab; 18.08.2009 16:51.