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Angabe im Beförderungspapier #9433 18.08.2009 16:50
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mab Offline OP
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Hallo zusammen,

muß für den Transport von UN 2915 Radioaktive Stoffe, Typ A-Versandstück, im Beförderungspapier die Beschreibung des Versandstücks gem. ADR 5.4.1.1.1 e)angegeben werden, oder ist dies aufgrund der offiziellen Benennung (Typ-A Versandstück) nicht nötig?

Danke im Voraus

Zuletzt bearbeitet von mab; 18.08.2009 16:51.

Gruß
mab
Re: Angabe im Beförderungspapier [Re: mab] #9434 18.08.2009 19:04
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Gerald Offline
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Hallo mab,
unter 5.4.1.1.1b) ... offizielle Bennenung ..., das währe "UN 2915 Radioaktive Stoffe, Typ A-Versandstück,nicht in besonderer Form, nicht spaltbar oder spaltbar, freigestellt" und unter 5.4.1.1.1e) ... Anzahl und Beschreibung des Versandstückes ... Und aus diesem Grund würde ich ich "Anzahl Typ A-Versandstück" angeben.


Gruss aus Unterfranken

Gerald

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