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Entlüftete Container #40770 23.04.2026 14:05
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Dom Offline OP
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Hallo zusammen,

ich weiß nicht genau ob es hier her passt. Wir bekommen Container mit Ware zum Entladen. In diesen wurde jetzt schon mehrfach Ammoniak und weißes Pulver auf dem Boden festgestellt. Da diese augenscheinlich begast waren, stellt sich die Frage, wie nun eine sichere Entladung gewährleistet werden kann. Ein Kennzeichnung ist nicht mehr vorhanden. Frachtpapiere die auf Begasung oder die Freigabe zum Öffnen hindeuten gibt es ebenfalls nicht. Kennt ihr entsprechende Messgeräte die man nutzen kann? Die Begasungsmittel sind leider nicht bekannt. Wie macht ihr das in der Praxis?

VG Dom

Re: Entlüftete Container [Re: Dom] #40771 23.04.2026 14:15
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M.A.T. Offline
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Hallo Dom,
angesichts der unklaren Herkunft wäre mein erster Schritt, eine Analyse des Pulver mit dem Wissen (festgestellt durch Röhrchen oder nur sensorisch?) um das Ammoniak durchführen zu lassen. Da Ammoniak m.W. hierzulande nicht als Begasungsmittel eingesetzt wird (ich hielte es auch für unverantwortbar) halte ich eine Leckage oder chem. Reaktion der Ladung für wahrscheinlicher. Vorher keine sonstigen Maßnahmen. Mit dem Ergebnis dann die Maßnahmen auswählen. Dabei unter Beachtung TRGS 512 vorgehen. Daß das Pulver nicht aus der Ware stammt ist geprüft, oder? Falls doch sollte die Identifizierung schnell gehen.
Probenahme nur unter Vollschutz und Ex-Schutz! Der GG-Zug der örtlichen Fw könnte hier ggf. einbezogen werden...
Die bereits entnommene (?) Ware isolieren, nicht weitergeben.


Viel Erfolg
M.A.T.

Re: Entlüftete Container [Re: Dom] #40772 23.04.2026 19:52
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Jacob Madsen Online
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Hallo Dom,
mit dem Thema bist Du schon richtig hier.
Begaste Einheiten unterliegen dem Gefahrgutrecht als UN 3359. Dann gibt es klare Vorgaben zum Umgang damit. Beachte die Sondervorschrift.
Arbeitsrechtlich aber auch, wie MAT mit Verweis auf die TRGS 512 geschrieben hat.
Belüftete Einheiten müssen immerhin noch an den Türen, bis zur endgültigen Entladung, mit dem Begasungswarnzeichen und dem Belüftungsdatum versehen sein.
Aus Erfahrung sage ich, dass ein erklecklicher Anteil von begasten Einheiten aus Übersee weder gekennzeichnet noch mit Papieren versehen ist. Dadurch kann es zu schwerwiegenden Gesundheitsschäden oder zu noch schlimmeren kommen. Dann reden wir auch von strafrechtlichen Handeln, welches verfolgt werden muss.
Nun zu dem Erscheinungsbild, Du sprichst von Ammoniak. Das ist erscheint bei Umgebungstemperatur gasförmig ohne sichtbare Rückstände, aber mit sehr markanten Geruch.
Rückstände als Pulver deuten eher auf Aluminiumphosphid oder Magnesiumphosphid hin. Das sind klassische Begasungsmittel, die bei Kontakt mit Luftfeuchtigkeit hoch giftigen Phosphorwasserstoff emmitieren.
Begaste Einheiten, auch wenn der Verdacht besteht, dürfen nur von einem zugelassenen Begasungsleiter freigelassen und zur Öffnung freigegeben werden. Zuwiderhandlungen können verfolgt werden. Setze Dich bitte mit Deiner zuständigen Arbeitsschutzbehörde in Verbindung, um das Vorgehen abzusprechen. Wenn Du im Binnenland nicht weiterkommt, versuche es in Hamburg bei dem Hygieneinstitut. Oder schaue bitte unter www.hamburg.de nach weiteren Informationen.
Zur Feststellung gibt es übrigens Mehrfachsensoren-Messgeräte verschiedener Firmen, u.a. Dräger, die u.a. auf Phosphorwasserstoff rreagieren. Eine weitere Firma wäre Industrial Scientific mit entsprechenden Messgeräten.


schöne Grüße aus dem Norden

Jacob Madsen

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