Hallo Dom,
mit dem Thema bist Du schon richtig hier.
Begaste Einheiten unterliegen dem Gefahrgutrecht als UN 3359. Dann gibt es klare Vorgaben zum Umgang damit. Beachte die Sondervorschrift.
Arbeitsrechtlich aber auch, wie MAT mit Verweis auf die TRGS 512 geschrieben hat.
Belüftete Einheiten müssen immerhin noch an den Türen, bis zur endgültigen Entladung, mit dem Begasungswarnzeichen und dem Belüftungsdatum versehen sein.
Aus Erfahrung sage ich, dass ein erklecklicher Anteil von begasten Einheiten aus Übersee weder gekennzeichnet noch mit Papieren versehen ist. Dadurch kann es zu schwerwiegenden Gesundheitsschäden oder zu noch schlimmeren kommen. Dann reden wir auch von strafrechtlichen Handeln, welches verfolgt werden muss.
Nun zu dem Erscheinungsbild, Du sprichst von Ammoniak. Das ist erscheint bei Umgebungstemperatur gasförmig ohne sichtbare Rückstände, aber mit sehr markanten Geruch.
Rückstände als Pulver deuten eher auf Aluminiumphosphid oder Magnesiumphosphid hin. Das sind klassische Begasungsmittel, die bei Kontakt mit Luftfeuchtigkeit hoch giftigen Phosphorwasserstoff emmitieren.
Begaste Einheiten, auch wenn der Verdacht besteht, dürfen nur von einem zugelassenen Begasungsleiter freigelassen und zur Öffnung freigegeben werden. Zuwiderhandlungen können verfolgt werden. Setze Dich bitte mit Deiner zuständigen Arbeitsschutzbehörde in Verbindung, um das Vorgehen abzusprechen. Wenn Du im Binnenland nicht weiterkommt, versuche es in Hamburg bei dem Hygieneinstitut. Oder schaue bitte unter
www.hamburg.de nach weiteren Informationen.
Zur Feststellung gibt es übrigens Mehrfachsensoren-Messgeräte verschiedener Firmen, u.a. Dräger, die u.a. auf Phosphorwasserstoff rreagieren. Eine weitere Firma wäre Industrial Scientific mit entsprechenden Messgeräten.