Leere ungereinigte Verpackungen
#9457
20.08.2009 18:02
|
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 41
EnterExit
OP
Spezi
|
OP
Spezi
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 41 |
Hallo zusammen! Gerade weil es heut so schön warm ist, muss der Kopf auch ein bischen schwitzen oder mir ist die Hitze schon zu Kopf gestiegen und ich komme deswegen nicht auf eine Lösung für mein Problem!
Folgendes:
Wir handeln mit Gefahrgütern (hauptsächlich Kl.8 - aber ist eigentlich egal) und benutzen als als Verpackung Kunststoff/-kanister,/-fässer und /-IBC's in verschiedenen Größen, die wir teilweise auch mit unserem Fuhrpark zum Kunden bringen. Selbstverständlich nehmen wir bei der Anlieferung auch wieder "Leergut" an und bringen es zurück. Jetzt wurde ich gefragt, wie sieht es denn aus, wenn die Verpackungen ( korrekt bezettelt und verschlossen ) abgelaufen sind - älter als 5 Jahre, weil sie zu lange beim Kunden standen?
Lt. 1.1.3.5 sind das "ungereinigte, leere Verpackungen" und "wenn geeignete Maßnahmen getroffen wurden" (->korrekte Bezettelung, verschlossen) "unterliegen sie nicht den Vorschriften des ADR"!
OK, das heißt nun doch, das es legitim ist auch abgelaufene Verpackungen zu transportieren!
Aber wenn dem so ist und das ADR "außer Kraft" tritt, warum kommt dann folgender Punkt hinzu?
Siehe 5.4.1.1.6.2.1: Man benötigt ein Beförderungspapier in dem auch aufgeführt ist das "Leere Verpackungen" transportiert werden? Warum das nun, wenn man doch "die Maßnahmen ergriffen hat" und es somit nicht den Vorschriften des ADR unterliegt? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
...ist doch widersprüchlich und mich stört wirklich die Aussage "unterliegt nicht den Vorschriften des ADR"!!!!
Mal sehen, was ihr dazu sagt/meint???
Danke wiedermal im voraus!
Nette Grüße aus dem Norden
|
|
Re: Leere ungereinigte Verpackungen
[Re: EnterExit]
#9458
20.08.2009 19:42
|
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 723
TDamm
Meister aller Klassen
|
Meister aller Klassen
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 723 |
Hallo,
um die Freistellung nach 1.1.3.5 ADR nutzen zu können, müssen Maßnahmen ergriffen werden, die die Gefahr dieser Klasse entkräften z.B. Neutralisieren (siehe RSE). Keines Falls reicht das Entleeren durch den Kunden aus. Abgesehen von einigen Stoffen unterliegen ungereinigte leere Verpackungen der Beförderungskategorie 4, so dass die teilweise Befreiung vom ADR nach 1.1.3.6 ADR genutzt werden kann. Dies hilft aber bei der Prüffrist nicht weiter, das die Verpackungsvorschriften einzuhalten sind. Leider habe ich derzeit kein ADR zu Hand. Ich glaube aber, dass zumindest bei IBC´s 6 Monate nach Ablauf der Prüffrist, diese leer und ungereinigt vom Kunden zurück befördert werden dürfen.
Freundliche Grüße Thomas Damm
|
|
Re: Leere ungereinigte Verpackungen
[Re: TDamm]
#9459
01.10.2009 17:32
|
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 41
EnterExit
OP
Spezi
|
OP
Spezi
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 41 |
So......ich hole meinen Beitrag nochmal hervor, damit er nicht in Vergessenheit gerät, denn mein Problem, dass auch andere haben müssen, ist von mir noch nicht gelöst worden!!!! Habe im diesem Forum nach älteren ähnlichen Beiträgen gesucht - Fehlanzeige oder doch blind??? Habe außerdem in anderen Foren gesucht und gegoogelt - Fehlanzeige! Außerdem habe ich einen Experten von der DEKRA zu rate gezogen und der sprach was von Kapitel 4 oder 6 im ADR, aber dort fand ich nur was, das IBC betrifft (4.1.2.2)und somit besteht mein Problem mit den leeren Verpackungen (Kunststofffässer und Kanister) immer noch!?!? Wer hat also einen Rat, am besten einen Textauszug, der regelt, was man mit leeren, ungereingten Verpackungen macht, die man abholt und die lt. Prüffrist abgelaufen sind???? Ich kann dem Kunden schlecht sagen, er solle sich darum selber kümmern (bzw. er solle "geeignete Maßnahmen" lt. RSE 1-4 ergreifen) und ich darf/kann die leeren, ungereinigten Verpackungen nicht transportieren. Wie gehe ich als bei leeren, ungereinigten Verpackungen vor, die die Prüffrist überschritten haben!!?????????
Danke im voraus und grüße aus dem Norden
|
|
Re: Leere ungereinigte Verpackungen
[Re: EnterExit]
#9460
01.10.2009 21:21
|
Registriert: Mar 2007
Beiträge: 492
Mark
Meister aller Klassen
|
Meister aller Klassen
Registriert: Mar 2007
Beiträge: 492 |
Hallo,
das mit leeren Verpackungen, die abgelaufen sind, ist tatsächlich nicht geregelt, da wäre sicherlich Handlungsbedarf. Ich würde zwei Schritte vorschlagen:
1. Das Problem beim Verband deiner Branche anusprechen, die könnten dann ggf. entsprechende Anträge zur Änderung der Vorschriften stellen.
2. Versuchen eine Ausnahme für solche Transporte zu erwirken (in Niedersachsen ist das Landesamt für Straßenbau und Verkehr zuständig).
[Profesionelle Organisationen, wie z.B. Rigk arbeiten auch mit Ausnahmen]
Wenn das ganze aber ohne derlei Aufwendungen ablaufen soll, dann geht es nur, wenn die leeren ungereinigten Verpackungen in Bergungsverpackungen eingestellt werden, oder gesammelt unter der UN 3244 (bei giftigen Stoffen) in eine bauartgeprüfte Verpackung einstellen oder als lose Schüttung transportieren.
Grüße
Mark
|
|
Re: Leere ungereinigte Verpackungen
[Re: Mark]
#9461
02.10.2009 07:28
|
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 41
EnterExit
OP
Spezi
|
OP
Spezi
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 41 |
Danke ........ das ist wenigstens mal ne Aussage mit der ich zwar aufs erste nix anfangen kann, aber ich kann mir das leidige suchen ersparen. Mal sehen was die Lösung sein wird...zudem werde ich denn DEKRA-"Guru" nochmal darauf ansprechen und er soll mir doch die Passagen aus dem ADR ( "....Teil 4 oder 6"....." ganz sicher steht da was drin"....)mitteilen, denn hab jetzt schon den ersten Schritt im ersten Jahr als Gb getan und das ADR durchgearbeitet! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Grüße aus dem Norden
|
|
Re: Leere ungereinigte Verpackungen
[Re: EnterExit]
#9462
02.10.2009 14:43
|
Registriert: Jun 2003
Beiträge: 382
Rupert
Großmeister
|
Großmeister
Registriert: Jun 2003
Beiträge: 382 |
Hallo, Die Vorschriften für leere und ungereinigte Verpackungen sind doch geregelt: 4.1.1.11 Demnach dürften also ungereinigte leere Verpackungen aus Kunststoff, die älter als 5 Jahre sind, nicht befördert werden. Es sei, die zuständige Behörde legt nach 4.1.1.15 etwas anders fest.
Besser wir schweigen darüber... wer hat nach fünf Jahren noch den in den Prüfvorschriften vorgeschriebenen Verschluß....
Gruß Rupert
Have a nice day!
|
|
Re: Leere ungereinigte Verpackungen
[Re: EnterExit]
#9463
02.10.2009 14:53
|
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 753
Udo Freitag
Meister aller Klassen
|
Meister aller Klassen
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 753 |
Hallo Mitstreiter.
Ich muss mal eine dumme Frage stellen. Über welche Behältnisse sprechen wir hier denn? Regelmäßige und vorgeschriebene Prüfungen sind mir nur bei Gasflaschen und IBCs geläufig. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein 20 Liter Plastikkanister, nachdem das Verfallsdatum überschritten wurde, einer erneuten Prüfung unterzogen wird. Wenn "Alt" dann entsorgen. Oder kleinere Behälter/Kanister aus Metall, die wenn sie entleert wurden, zur Entsorgung gegeben werden. Eine Rekonditionierung ist mir nur bei 200 Liter Stahlfässern oder Großverpackungen ein Begriff.
Gruß
Udo
Hallo Rupert,
habe gerade meinen Beitrag geschieben, da hast du deinen eingestellt.
Da hätte ich mir meinen ja sparen können.
Gruß
Udo
Zuletzt bearbeitet von Udo Freitag; 02.10.2009 14:57.
|
|
Re: Leere ungereinigte Verpackungen
[Re: EnterExit]
#9464
02.10.2009 15:16
|
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 651
Winklhofer
Meister aller Klassen
|
Meister aller Klassen
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 651 |
Hallo EnterExit, die Beförderung in loser Schüttung ist gemäß 7.3.1.1 ADR eine denkbare Alternative. Bei uns in Bayern gibt es darüber hinaus noch die Ausnahmegenehmigung 45/96-BY zu Problemabfallsammlungen, die ebenfalls vereinfachte Beförderungsregelungen für leere, ungereinigte Verpackungen (sogar offene bzw. beschädigte Verpackungen) enthält. Die Quelle ist www.stmwivt.bayern.de (Stichworte: Verkehr, Gefahrgut). Grüße aus Augsburg Alfred Winklhofer
|
|
Re: Leere ungereinigte Verpackungen
[Re: EnterExit]
#9465
02.10.2009 15:27
|
Registriert: Nov 2008
Beiträge: 110
Gefahrgut-Man
Profi
|
Profi
Registriert: Nov 2008
Beiträge: 110 |
Und was macht man mit IBC`s mit abgelaufenen Prüffristen? Meines Erachtens gibt es keine Bergungsverpackungen für IBC.
|
|
Re: Leere ungereinigte Verpackungen
[Re: Gefahrgut-Man]
#9466
02.10.2009 19:00
|
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 2,056
Claudi
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 2,056 |
Für IBC wäre die Anwendung von 4.1.2.2 ADR eine Möglichkeit.
|
|
Re: Leere ungereinigte Verpackungen
[Re: Winklhofer]
#9467
03.10.2009 20:04
|
Registriert: Mar 2007
Beiträge: 492
Mark
Meister aller Klassen
|
Meister aller Klassen
Registriert: Mar 2007
Beiträge: 492 |
Bei uns in Bayern gibt es darüber hinaus noch die Ausnahmegenehmigung 45/96-BY zu Problemabfallsammlungen, die ebenfalls vereinfachte Beförderungsregelungen für leere, ungereinigte Verpackungen (sogar offene bzw. beschädigte Verpackungen) enthält. Diese Bayern-Ausnahme läuft aus und soll (erstmals) nicht verlängert werden, so dass auch in Bayern die Kollegen die Ausnahme 20 nutzen müssen. In der Ausnahme 20 steht, dass leere ungereinigte Verpackungen den Vorschriften wie befüllte unterliegen. Ich kann das Problem durchaus nachvollziehen, denn ungereinigte leere Verpackungen (hier Kunststoff, die älter als 5 Jahre sind) werden sehr wohl transportiert (als Abfall und als Rücklieferung / Rücknahme zum Hersteller). Dass es für IBC entsprechende Regelungen gibt ist schon bekannt, warum soll das nicht auch für kleinere Verpackungen gelten, würde an vielen Stellen das Leben leichter machen. Mal ein Beispiel, es sind Rückzuliefern: 5 Kanister Klasse 3, 6 Kanister Klasse 8 und 2 Kanister Klasse 6.1; Hierfür muss ich 3 Großverpackungen verwenden um diese Minimenge von 20 bis 30 kg zu transportieren. Die Großverpackungen, die ich verwende wiegen vielleicht 450 kg in Summe. Das ganze ist sehr ineffektiv. Und das während ich die viel größeren IBCs transportieren kann, wenn sie leer sind.
Grüße
Mark
|
|
Re: Leere ungereinigte Verpackungen
[Re: Udo Freitag]
#9468
03.10.2009 21:07
|
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 41
EnterExit
OP
Spezi
|
OP
Spezi
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 41 |
Ich muss mal eine dumme Frage stellen. Über welche Behältnisse sprechen wir hier denn? Regelmäßige und vorgeschriebene Prüfungen sind mir nur bei Gasflaschen und IBCs geläufig. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein 20 Liter Plastikkanister, nachdem das Verfallsdatum überschritten wurde, einer erneuten Prüfung unterzogen wird. Wenn "Alt" dann entsorgen. Oder kleinere Behälter/Kanister aus Metall, die wenn sie entleert wurden, zur Entsorgung gegeben werden. Eine Rekonditionierung ist mir nur bei 200 Liter Stahlfässern oder Großverpackungen ein Begriff. Um es etwas genauer zu erklären und die Geschichte mit 4.1.2.2 bei IBC's hatte ich ja aufgeführt, aber es ging mir eigentlich um "kleine" Verpackungen! Klar, werden 30l-Kanister und 220l-Fässer aus Kunststoff nach der dem Ablauf der 5 Jahre entsorgt und logischerweise nicht weiter in den Umlauf gebracht. Problem ist aber, und da geht es wahrscheinlich nicht nur uns so, das wir Kanister, die wir voll mit Gefahrgut (Kl.8) beim Kunden angeliefert haben, auch wieder restentleert zurücknehmen (Kundenservice bzw Verpflichtung des Herstellers) und bei uns im Hause dann reinigen um sie wieder befüllen zu können! Stellt man sich diesen Zyklus über einen längeren Zeitraum vor kommt man irgendwann an die Grenze der Haltbarkeit. Und ein Jahr vor Ablauf der "Haltbarkeit" werden diese dann auch bei uns aus dem Verkehr genommen! Wir haben auch Kunden, die in kleinem Maßstab unsere Ware benötigen und so einen Kanister dann länger bei sich stehen haben und diese auch leer sammeln, damit sich die Rücklieferung auch lohnt. Und jetzt kommt man irgendwann dann bei älteren Kanistern, die schon häufiger im Kreis gelaufen sind, das bei unserer Anlieferung leere,ungereingte Verpackungen (Kanister) entgegengenommen werden, die älter als fünf Jahre sind und somit lt. ADR nicht mehr transportiert werden dürfen! Auch wenn wir diese Kanister dann NUR zurücknehmen, damit sie bei uns dann aussortiert werden, transportieren wir unter normalen Rücknahmebedingungen grob fahrlässig. Das kommt nun auch nicht dauernd vor, aber unserem Fahrer, ist neulich so ein Kanister beim Abholen aufgefallen und er fragte eben nach! Schließe ich nun daraus, das ich im ADR nix finden kann und das entweder irgendwie über eine Ausnahmeregelung machen muß oder aber dem Kunden klar mache, das er dann wenn er die Verpackungen zu lange bei sich "lagert" sich selber um die Entsorgung kümmern muß bzw. muß ich unseren Fahrer anweisen jeden Kanister zu prüfen! Danke bisher für eure Mitarbeit, denn ich bin durch dieses Forum wieder mal einen Schritt weiter gekommen! Grüße aus dem Norden
|
|
Re: Leere ungereinigte Verpackungen
[Re: Claudi]
#9469
06.10.2009 08:40
|
Registriert: Nov 2008
Beiträge: 110
Gefahrgut-Man
Profi
|
Profi
Registriert: Nov 2008
Beiträge: 110 |
Und was macht man, wenn die Prüffristen von IBC`s schon mehr als 6 Monate abgelaufen sind?
Zuletzt bearbeitet von Gefahrgut-Man; 06.10.2009 08:42.
|
|
Re: Leere ungereinigte Verpackungen
[Re: Gefahrgut-Man]
#9470
06.10.2009 11:20
|
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 41
EnterExit
OP
Spezi
|
OP
Spezi
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 41 |
....auch wenn das MHD des Joghurts abgelaufen ist, ist er manches mal noch länger genießbar, aber irgendwann setzt auch der Schimmel an und jede Frist hat ihre Grenzen. Genauso mit den zusätzlichen Fristen für IBC's.....
Was tun? Direkt zum Entsorger oder es gar nicht so weit kommen lassen, ist für uns die einzige Alternative!
Grüße aus dem Norden
|
|
Re: Leere ungereinigte Verpackungen
[Re: EnterExit]
#9471
06.10.2009 14:21
|
Registriert: Nov 2008
Beiträge: 110
Gefahrgut-Man
Profi
|
Profi
Registriert: Nov 2008
Beiträge: 110 |
Übergabe an Entsorger ist klar, aber ist eine Beförderung mit abgelaufenen Prüfdatum (> 6 Monate) zulässig und wenn ja, welchen Vermerk in das Befördeungspapier? 4.1.2.2 geht meiner Meinung nach nicht, da Prüfdatum länger als 6 Monate abgelaufen ist. Grüße
|
|
Re: Leere ungereinigte Verpackungen
[Re: Gefahrgut-Man]
#9472
06.10.2009 17:20
|
Registriert: Mar 2007
Beiträge: 492
Mark
Meister aller Klassen
|
Meister aller Klassen
Registriert: Mar 2007
Beiträge: 492 |
Hallo Gefahrgut-Man,
bitte schau dir die 4.1.2.2 etwas genauer an:
Im Satz 4 sind zwei Ausnahmetatbestände beschrieben, bei der ein IBC auch nach Ablauf der Frist transportiert werden darf:
im Punkt b) wird die Entsorgung benannt. Hier dürfen befüllte oder teilbefüllt IBC bis zu 6 Monaten nach Ablauf der Frist transportiert werden (zur Entsorgung als Abfall!)
aber im Punkt a) werden die leeren ungereinigten IBC angeführt. Hier wird keine Frist benannt. Also, solange die IBC noch dicht sind, dürfen diese im leeren Zustand transportiert werden!
Ein Vermerk im Beförderungspapier ist bei leeren ungereinigten IBC nicht erforderlich, sondern nur wenn befüllte IBC zwischen 3 und 6 Monaten nach Ablauf der Prüffrist transportiert werden (siehe 5.4.1.1.11)
Grüße
Mark
|
|
Re: Leere ungereinigte Verpackungen
[Re: Mark]
#9473
07.10.2009 08:30
|
Registriert: Nov 2008
Beiträge: 110
Gefahrgut-Man
Profi
|
Profi
Registriert: Nov 2008
Beiträge: 110 |
Hallo Mark,
4.1.2.2a) hatte ich auch als letzte Möglichkeit in Erwägung gezogen, obwohl es nicht ganz passt, da die IBC nicht zwecks einer neuen Prüfung oder Inspektion befördert werden sollen, sondern sie sollen entsorgt werden, und da gibt es eben mal in 4.1.2.2b) die "6-Monate-Ablauffrist".
Ich glaube, bei IBC mit abgelaufenen Prüfdatum > 6 Monate hat man dennoch ein Problem, da nach 4.1.1.11 leere Verpackungen den selben Vorschriften unterliegen wie gefüllten Verpackungen (siehe auch Beitrag von Rupert).
Auweia, man sollte es wirklicht erst gar nicht so weit kommen lassen ...
|
|
Re: Leere ungereinigte Verpackungen
[Re: Gefahrgut-Man]
#9474
07.10.2009 21:14
|
Registriert: Mar 2007
Beiträge: 492
Mark
Meister aller Klassen
|
Meister aller Klassen
Registriert: Mar 2007
Beiträge: 492 |
Hallo Gefahrgut-Man,
mach dir das Leben doch nicht so schwer.
Erstens ist die 4.1.1.11 zutreffend, auch wenn bei leeren die Prüffrist abgelaufen ist, da das ADR dies ausdrücklich zulässt, oder schreibst du im Beförderungspapier bei leeren IBC auch die vollständige Klassifizierung? (siehe 5.4.1.1.6) -- Klar, verschlossen muss der IBC sein (mit zugelassenen Verschluss) und Bezettelt muss er auch noch sein!
Dann lass doch einfach den Rücknehmer, die Inspektionsstelle oder den Entsorger entscheiden, ob der IBC erneut geprüft wird, oder ob er vollständig entsorgt wird. Selbst wenn du das ganze als Abfall fährst sehe ich da kein Problem, dein Entledigungswille bedeutet ja nicht, dass ein anderer da noch einen Verwendungszweck hat!
Übrigens müssen bei IBC aus Kunststoff die komplette Blase getauscht werden, es bleibt nur das Gestell übrig, in der eine neue Blase gegeben wird.
Grüße
Mark
|
|
Re: Leere ungereinigte Verpackungen
[Re: Mark]
#9475
08.10.2009 16:56
|
Registriert: Nov 2008
Beiträge: 110
Gefahrgut-Man
Profi
|
Profi
Registriert: Nov 2008
Beiträge: 110 |
Hallo Mark,
danke für Deine Antwort,
ja, vielleicht "mache ich mir das Leben etwas schwer", aber ich denke, es liegt in erster Linie an den nicht immer eindeutigen Formulierungen im ADR, wodurch die sich die gesetzlichen Vorgaben unterschiedlich ausgelegen lassen.
Wir werden die IBC mit abgelaufenen Prüfdatum leerpumpen und als leere ungereinigte Verpackung abfahren.
Viele Grüße
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
|