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Transportverpackung für Schwarzpulver-Transport #9498 22.08.2009 22:30
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aquataur Offline OP
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Hallo,

in Österreich kann man Schwarzpulver (derzeit noch) problemlos kaufen. Man kriegt einfach eine Plastikflasche in die Hand gedrückt. Für den Transport als Privatperson nehme ich an, gilt 1.1.3.1 und Anlage 2 Ziffer 1.3 a GGVSE, also bis 3 kg. Von einem vorschriftsmäßigen Versandkarton in diesem Falle habe ich nichts gelesen.

Wie jedoch sieht es aus,wenn ich einen Transport von Pyrotechnischen Gegenständen in freigestellen Mengen nach 1.1.3.6 vornehme? Wie es typischerweise für ein Feuerwerk vorkommt, brauche ich noch etwas loses Schwarpulver dazu.

Die Zusammenladung von Versandstücken der Verträglichkeitsgruppe D
mit anderen Versandstücken der Verträglichkeitsgruppen C, D, G und S ist ja
erlaubt - das Zusammenpacken nicht.

Brauche ich also eine eigene Außenverpackung nur für mein Fläschen Schwarzpulver, damit ich dieses zusammen mit den restlichen Feuerwerkskörpern transportieren darf?

Welchen Vorschriften kommen bei der Auswahl einer passenden Außenverpackung in Betracht?

Mit Dank,

H. Gragger

Re: Transportverpackung für Schwarzpulver-Transport [Re: aquataur] #9499 24.08.2009 09:32
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Dieter2 Offline
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Privatpersonen im Sinne von 1.1.3.1 a) ADR sind Personen, die die betr. Gefahrgüter für eigene Zwecke befördern. Der Beitrag hört sich aber eher danach an, dass es sich um das gewerbliche Abbrennen von Feuerwerken handelt.

Wenn hier 1.1.3.1 a) tatsächlich greifen würde, könnte ich die Frage nicht mit Sicherheit beantworten. Die Rede ist dort von "einzelhandelsgerecht abgepackten Gütern", was im geschilderten Falle auf den ersten Blick schon zuträfe. Ich hätte da aber schon Bedenken, Schwarzpulver in einer PE-Flasche als Außenverpackung zusammen mit Feuerwerk für den Transport als geeignet zu betrachten.

Im Falle des gewerblichen Transports muss das Schwarzpulver in einer baumustergeprüften Verpackung transportiert werden (Verpackungsanweisung P 113, also z.B. PE-Flasche in einem Karton der Verpackungsgruppe II). Diese Kartons gibt es auch in Kleinmengen serienmäßig gefertigt bei den einschlägigen Herstellern für Gefahrgutverpackungen.

Grüße
Dieter

Re: Transportverpackung für Schwarzpulver-Transpor [Re: Dieter2] #9500 24.08.2009 14:26
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aquataur Offline OP
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Antwort auf
Privatpersonen im Sinne von 1.1.3.1 a) ADR sind Personen, die die betr. Gefahrgüter für eigene Zwecke befördern.

Wenn ich zum Waffenhändler gehe und dort ein, zwei Kilo Schwarzpulver kaufe (so wie das hunderte Munitions-Wiederlader tun) und das dann im Privat-PKW nach Hause führe, hat denke ich niemand einen Zweifel daran, daß dies zu privaten Zwecken erfolgt.
Antwort auf

Der Beitrag hört sich aber eher danach an, dass es sich um das gewerbliche Abbrennen von Feuerwerken handelt.

In Österreich (jedenfalls zur augenblicklichen Gesetzeslage...) braucht ein Pyrotechniker kein Gewerbe anzumelden zur Ausübung seiner Tätigkeit. Wenn ein Feuerwerker ein paar wenige Feuerwerke pro Jahr macht, wird das auch jede Gewerbehörde noch als Hobby akzeptieren, wenn etwas aber eine bestimmte Menge und Regelmäßigkeit überschreitet, wird auch die Gewerbebehörde mitreden wollen.
Das ist dann wohl argumentationssache.

Antwort auf

Im Falle des gewerblichen Transports muss das Schwarzpulver in einer baumustergeprüften Verpackung transportiert werden [...]


Mir kommt in diesem Lichte betrachtet vor, das jetzt eher eine Frage der Art der Freistellung ist, will heißen, daß für einen beschriebenen Transport als Privatperson das ADR mit sämtlichen Verpackungsvorschriften nicht gilt, für einen Transport nach 1.1.3.6 eben alle Güter ADR-konform verpackt sein müssen - wie Sie erwähnt haben.

Durch etliche Hinweise bin ich mir aber nicht mehr sicher, ob "Anlage 2 Ziffer 1.3 a GGVSE, also bis 3 kg" auch für uns in Österreich so zutrifft.
Ich konnte auch noch nicht herausfinden, ob es eine ähnliche Regelung für Feuerwerkskörper im allgemeinen gibt.

Das Gesetz ist schon ein verzwicktes.

Gruß

-helmut


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