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Kennzeichnung Additivanl. von außen nicht sichtbar #9592 05.09.2009 15:54
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Hallo Zusammen

Mir wurde bekannt, dass es neuerdings Tankfahrzeuge gibt, die die Additivanlage
im Tank eingebaut haben.
Die Additivanlage ist somit von außen überhaupt nicht sichtbar.
Wie sieht es nun hier mit der Kennzeichnung (UN-Nummer,Gefahrzettel, Kennzeichen Toter Fisch/Baum aus?!).

Gruß Gefahrgutinteressent

Re: Kennzeichnung Additivanl. von außen nicht sichtbar [Re: Gefahrgutinteressent] #9593 05.09.2009 18:04
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Gerald Offline
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Hallo,
die Additivanlagen werden meistens neben dem Pumpenschrank, welcher durch eine Trennwand getrennt wurde, eingebaut. Bei speziellen Tankfahrzeugen, z.B. für die Belieferung von Baustellen, befinden sich zwei Zapfsäulen, eine für Diesel mit Additive und eine für Diesel ohne Additive, am Fahrzeug unter dem Tankbehälter.
Im ADR gibt es keine Festlegung über die Kennzeichnung, aber in der RSE zu Teil 5 des ADR unter der Ziffer 5-4:"Kennzeichnung von Fahrzeugen mit Additivanlagen und eintrag im den Beförderungspapieren: Die Kennzeichnung von festverbundenen Addutivierungsanlagen erfolgt wie bei Verpackungen nach Abschnitt 5.2.1 und 5.2.2 ADR . Die Beförderung eines Additvs beeinflusst nicht die Kennzeichnung nach 5.3.21.4 und 5.3.2.1.6 ADR. ....."


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Kennzeichnung Additivanl. von außen nicht sichtbar [Re: Gefahrgutinteressent] #9594 05.09.2009 19:26
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wscheffler Offline
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Hallo

Zur Zeit gibt es keine Richtige Lösung zur Kennzeichnung dieser Tankfahrzeuge, bis zu Jahresende wurde auch von Deutschland die

Multilaterale Vereinbarung M206 gezeichnet
Deutschland hat am 29. Juni 2009 die M206 gezeichnet, nach der bis zum 31. Dezember 2009 bei
umweltgefährdenden Stoffen der UN-Nummern 3077 und 3082 auf das nach 5.2.1.8.3 ADR vorgeschriebene
Kennzeichen "Umweltgefahr" verzichtet werden kann. Die Regelung ist bislang nur von 4 Staaten gezeichnet, so dass sie derzeit nur für innerstaatliche Beförderungen von Bedeutung ist.


Es ist Abzuwarten was uns die RSEB 2009 hier zu sagen wird.

Zuletzt bearbeitet von wscheffler; 05.09.2009 21:45.

Mit freundlichen Grüßen
Wilfried
Re: Kennzeichnung Additivanl. von außen nicht sichtbar [Re: Gefahrgutinteressent] #9595 06.09.2009 07:22
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Vera Hiltmann Offline
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Hallo,

auch ich wurde neulich gefragt, wie denn die Kennzeichnung der Additivanlage sei, die mitten im Heizöltank eingebaut ist, gekennzeichnet wird. Der Einfüllstutzen der Additivanlage befindet sich oben am Dom.

Wo soll diese Anlage gekennzeichnet werden, wenn von außen nur am Dom ein erkennbarer Hinweis sich befindet und zwar in Form des Einfüllstutzens. Eigentlich muss dann die Kennzeichnung oben am Einfüllstutzen angebracht werden, da die RSE nichts sagt und das ADR sowieso eine solche Kennzeichnung nicht kennt?!
Unser Tankbauer gab an, dass eine Kennzeichnung nun nicht mehr erforderlich sei, was ich nicht glauben kann.

Es könnte doch ein Überwacher jetzt auf die Idee kommen und in dem Tank eine Umverpackung sehen und was dann? javascript:void(0)

Ich gehe davon aus, dass hier eine neue Regelung erfolgen muss, ansonsten werden wir die Kennzeichnung am Dom anbringen, auch wenn keine Leiter am Fahrzeug ist.

Gruß Vera

Re: Kennzeichnung Additivanl. von außen nicht sichtbar [Re: Vera Hiltmann] #9596 07.09.2009 14:40
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Winklhofer Offline
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Liebe Gefahrgutkolleginnen und -kollegen,

diese Materie habe ich in Zusammenarbeit mit einem bei uns ansässigen Tankwagenbauer in Langenau über das zuständige Bay. Staatsministerium, Herrn Depré, bereits zu klären versucht. Herr Depré hat erklärt sich um eine akzeptable Lösung zu kümmern. Diese wird wohl in der RSEB erfolgen.

Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer

Re: Kennzeichnung Additivanl. von außen nicht sichtbar [Re: Winklhofer] #9597 07.09.2009 16:18
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TDamm Offline
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Hallo alle miteinander,

in der RSEB wird die Regelung aus der RSE auf sichtbare Additivanlagen beschränkt. Allerdings wäre eine internationale Regelung im ADR selbst anzustreben, um Rechtsicherheit zu erreichen.


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Kennzeichnung Additivanl. von außen nicht sichtbar [Re: TDamm] #9598 10.09.2009 14:28
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Steffan Offline
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Hallo Herr Damm,

kann man den einen s.g. Entwurf der RSEB im Web einsehen und wenn ja, wo?

Danke Steffan


Die meisten Probleme lösen sich von alleine. Man darf sie nur nicht dabei stören!
Re: Kennzeichnung Additivanl. von außen nicht sichtbar [Re: Gefahrgutinteressent] #9599 21.10.2009 18:27
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wscheffler Offline
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Innenliegende Additivierungsanlagen
In der neuen RSEB (Nr. 5-8) wurde jetzt klar gelegt, dass die Kennzeichnungsvorschriften
mit Gefahrzetteln nur an fest verbundenen außen abgebrachten Additivierungseinrichtungen gelten.

Damit ist bei innenliegenden Additivierungsanlagen nur noch der Eintrag im Beförderungspapier erforderlich.

Ouelle: IHK Schwaben


Mit freundlichen Grüßen
Wilfried
Re: Kennzeichnung Additivanl. von außen nicht sichtbar [Re: Gefahrgutinteressent] #9600 09.11.2010 14:10
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Gerald Offline
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Hallo,
in der letzten Zeit sehe ich immer wieder Additivanlagen, welche mit der UN Nummer und dem Gefahrzettel gekennzeichnet sind.
Bis zum Inkrafttreten der RSEB war dies ja in der RSE 2007 vom 27.01.2007 im Teil 5 des ADR unter der Ziffer 5-4:" Die Kennzeichnung von festverbundenen Addutivierungsanlagen erfolgt wie bei Verpackungen nach Abschnitt 5.2.1 und 5.2.2 ADR . Die Beförderung eines Additvs beeinflusst nicht die Kennzeichnung nach 5.3.21.4 und 5.3.2.1.6 ADR. ....." geregelt.

Aber mit Inkrafttreten der RSEB vom 03.09.2009 steht jetzt unter 5 - 8 (S) "Die Kennzeichnung von festverbundenen Addutivierungsanlagen erfolgt wie bei Verpackungen nach Abschnitt 5.2.2 ADR . ..."

Der Hinweis auf den Abschnitt 5.2.1 fehlt in der RSEB jetzt. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Kann mir jemand den neuen Bezug für die Kennzeichnung nach 5.2.1 nennen?


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Kennzeichnung Additivanl. von außen nicht sichtbar [Re: Gerald] #9601 12.11.2010 10:56
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Winklhofer Offline
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Hallo Gerald,

nein. Aber Begründungen für manche Regelungen im Gefahrgutrecht gibt es nicht immer. Es wird halt offensichtlich nicht für erforderlich gehalten oder einfach vergessen. Und mal ehrlich, es ist in solchen Fällen auch gar nicht wichtig.

Beste Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer


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