Folgenden Artikel habe ich in der "Süddeutschen Zeitung" vom 6.8.03 gefunden:
Mercedes Sprinter ist Lkw mit Tempo-Limit 80
München (dpa) - Etliche Mercedes Sprinter-Typen sind trotz anders lautender Einträge im Kraftfahrzeugbrief Lastkraftwagen im Sinne des Gesetzes und unterliegen einem Tempo-Limit von 80 Stundenkilometern auf Autobahnen. Das Bayerische Oberste Landesgericht in München hat mit dieser Entscheidung die Verurteilung eines Kraftfahrers wegen Geschwindigkeitsüberschreitung bestätigt.
Der Verurteilte geriet im Wagen seines Arbeitgebers mit einer Ladung Automaten auf der Autobahn mit Tempo 160 in eine Kontrolle. Er habe das Fahrzeug wegen der Einträge im Kraftfahrzeugbrief «Pkw geschlossen», «entspricht Kombilimousine» für einen Personenwagen ohne Tempolimit gehalten, verteidigte er sich (Az: 1 ObOWi 219/03).
Das zulässige Gesamtgewicht des Wagens überschreitet mit 4,6 Tonnen erheblich den Grenzwert von 3,5 Tonnen, ab dem für Lastwagen das Tempolimit 80 gilt. Das war für die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts ausschlaggebend. Überdies komme «angesichts der lastwagentypischen Ausstattung des Fahrzeugs und seiner Bestimmung zur Güterbeförderung eine Einordnung als Pkw nicht in Betracht». Allerdings gibt es auch Sprintermodelle mit einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 3,5 Tonnen, für die das Urteil dann vermutlich nicht gelten dürfte.
Quelle: dpa
Gruß
Susann Miller