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Urteil zu Mercedes Sprinter #971 05.08.2003 07:28
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Willi_Pape Offline OP
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Halli Hallo,
ich habe gerade im Internet ein interessantes Urteil gefunden, wovon wahrscheinlich auch im Gefahrgutbereich viele betroffen sind. Ich frage mich nur, warum es laut dem Urteil "nur" diesen Fahtzeugtyp betrifft.

"Fahrzeuge der Marke Mercedes Sprinter sind trotz anders lautender Einträge im Kraftfahrzeugbrief Lastkraftwagen im Sinne des Gesetzes und unterliegen einem Tempolimit von 80 Stundenkilometern auf Autobahnen. Das Bayerische Oberste Landesgericht in München hat mit dieser Entscheidung die Verurteilung eines Kraftfahrers wegen Geschwindigkeitsüberschreitung bestätigt (Az: 1 ObOWi 219/03). "


Mit freundlichem Gruß
Willi Pape
Re: Urteil zu Mercedes Sprinter [Re: Willi_Pape] #972 05.08.2003 15:49
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Carsten Klee Offline
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Hallo Herr Pape,

könnten Sie evtl. noch die Fundstelle im Internet für dieses sehr interessante Urteil nennen?

Schöne Grüße

Carsten Klee <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Re: Urteil zu Mercedes Sprinter [Re: Carsten Klee] #973 06.08.2003 07:39
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Willi_Pape Offline OP
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Hallöchen Herr Klee,

da es sich dabei nicht um eine Seite eines anderen konkurrenz Verlages handelt, wird das wohl möglich sein.

Es ist die Seite des ZDF Magazins


Mit freundlichem Gruß
Willi Pape
Re: Urteil zu Mercedes Sprinter [Re: Willi_Pape] #974 06.08.2003 08:29
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S
Susann Miller Offline
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Folgenden Artikel habe ich in der "Süddeutschen Zeitung" vom 6.8.03 gefunden:

Mercedes Sprinter ist Lkw mit Tempo-Limit 80

München (dpa) - Etliche Mercedes Sprinter-Typen sind trotz anders lautender Einträge im Kraftfahrzeugbrief Lastkraftwagen im Sinne des Gesetzes und unterliegen einem Tempo-Limit von 80 Stundenkilometern auf Autobahnen. Das Bayerische Oberste Landesgericht in München hat mit dieser Entscheidung die Verurteilung eines Kraftfahrers wegen Geschwindigkeitsüberschreitung bestätigt.

Der Verurteilte geriet im Wagen seines Arbeitgebers mit einer Ladung Automaten auf der Autobahn mit Tempo 160 in eine Kontrolle. Er habe das Fahrzeug wegen der Einträge im Kraftfahrzeugbrief «Pkw geschlossen», «entspricht Kombilimousine» für einen Personenwagen ohne Tempolimit gehalten, verteidigte er sich (Az: 1 ObOWi 219/03).


Das zulässige Gesamtgewicht des Wagens überschreitet mit 4,6 Tonnen erheblich den Grenzwert von 3,5 Tonnen, ab dem für Lastwagen das Tempolimit 80 gilt. Das war für die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts ausschlaggebend. Überdies komme «angesichts der lastwagentypischen Ausstattung des Fahrzeugs und seiner Bestimmung zur Güterbeförderung eine Einordnung als Pkw nicht in Betracht». Allerdings gibt es auch Sprintermodelle mit einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 3,5 Tonnen, für die das Urteil dann vermutlich nicht gelten dürfte.


Quelle: dpa

Gruß
Susann Miller

Re: Urteil zu Mercedes Sprinter [Re: Carsten Klee] #975 06.08.2003 08:37
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glücke Offline
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Beiträge: 56
Hallo zusammen,

eine ausführliche Darstellung des Urteils vom entscheidenden Gericht ist unter Presseerklärungen zu finden.

beste Grüße aus Franken

G.Lücke


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