Hallo,
zu der Ausrüstung, welche sich teilweise in den angebotenen Koffern befindet will ich nicht all zu viel sagen, da es immer auf den Anbieter ankommt, leider gibt es welche, die das ADR <img src="/ubbthreads/images/graemlins/mad.gif" alt="" /> noch nicht richtig gelesen haben.
Aber durch die neue Form der schriftlichen Weisung, findest Du auf der Seite 4, welche Ausrüstung bei den einzelnen Klasse mitzuführen ist.
Für die Schaufel, ist nun mal keine Größe vorgegeben, es kommt doch auf das Fahrzeug an, welches eingesetz wird. Und da ist nun mal bei ein PKW eine Schaufel mit Stiel <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />etwas unhandlich, also genügt eine Kehrschaufel oder Klappspaten. Ich kann mir nicht vorstellen das ein Fahrer eines LKW mit einer Kehrschaufel oder einen Klappspaten <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> unterwegs ist, und wenn währe auch nichts auszusetzen.
Bei der Notfallfluchtmaske, währe ich immer für eine Vollmaske, da diese auch die Augen mit schützt.
Und zu der Kanalabdeckung habe ich in einem anderem Beitrag, was zur Größe und Material gesagt. Vorgegeben ist im ADR nichts, sie muss eben nur den Gully oder den Kanaldeckel wirkungsvoll (also kein Papier o.ä.) gegen das auslaufende Gefahrgut abdecken.