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Gefahrgutkoffer Ausrüstung #9777 15.10.2009 01:13
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Stefan Witten Offline OP
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Als Anfänger habe ich jetzt den ADR Schein,

bin am zusammenstellen der Arsrüstung .

Die im Handel erhältlichen Gefahrgutkoffer sin teilweise zweifelhaft .

Schaufel : Laut ADR soll es eine Richtige große Baustellenschaufel sein oder ein Klappspaten ? Es soll Fälle geben wo die Schaufel als Verstoß angezeigt wurde und das Gericht bestätigt hat das eine Blech Kinderschaufel Format Kohlenschaufel mit 1m Stiel keine ADR Ausrüstung ist . Die in den ADR Koffern enthaltenen Handfeger und Kohlenschaufel ( Wie Metallkehrblech mit Holzstiel )nur halb so breit ist mir daher zweifelhaft .

Die Atemschutzmaske bei 2.3 und 6.1 darf es hier auch eine Halbmaske sein oder Zwingend eine Vollmaske beide Masken mit entsprechendem Filter ABEK2 P3.
den Gefahrgutkoffern liegen mal Voll und mal Halbmasken bei ? Halbmaske ausreichend ?

Die Kanalabdeck Folie ist in einem anderen Beitrag auch beanstandet worden , lieber hier ein 1 Quadratmerer Quadrat aus Transportband Gummi mitführen ? Oder gibt es noch was anderes? Antirutschmatte ?

gruß Stefan

Re: Gefahrgutkoffer Ausrüstung [Re: Stefan Witten] #9778 15.10.2009 19:40
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Gerald Offline
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Hallo,
zu der Ausrüstung, welche sich teilweise in den angebotenen Koffern befindet will ich nicht all zu viel sagen, da es immer auf den Anbieter ankommt, leider gibt es welche, die das ADR <img src="/ubbthreads/images/graemlins/mad.gif" alt="" /> noch nicht richtig gelesen haben.
Aber durch die neue Form der schriftlichen Weisung, findest Du auf der Seite 4, welche Ausrüstung bei den einzelnen Klasse mitzuführen ist.
Für die Schaufel, ist nun mal keine Größe vorgegeben, es kommt doch auf das Fahrzeug an, welches eingesetz wird. Und da ist nun mal bei ein PKW eine Schaufel mit Stiel <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />etwas unhandlich, also genügt eine Kehrschaufel oder Klappspaten. Ich kann mir nicht vorstellen das ein Fahrer eines LKW mit einer Kehrschaufel oder einen Klappspaten <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> unterwegs ist, und wenn währe auch nichts auszusetzen.
Bei der Notfallfluchtmaske, währe ich immer für eine Vollmaske, da diese auch die Augen mit schützt.
Und zu der Kanalabdeckung habe ich in einem anderem Beitrag, was zur Größe und Material gesagt. Vorgegeben ist im ADR nichts, sie muss eben nur den Gully oder den Kanaldeckel wirkungsvoll (also kein Papier o.ä.) gegen das auslaufende Gefahrgut abdecken.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Gefahrgutkoffer Ausrüstung [Re: Stefan Witten] #9779 16.10.2009 16:09
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ARK Offline
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Zur Ergänzung:
Die Halbmaske ist deshalb auch ausreichend, weil sie mit der Augenschutzbrille kombiniert werden kann.

mfg
ARK


Mit freundlichen Grüßen
ARK

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