Kennzeichnung von Beförderungseinheiten LTD QTY
#9822
27.10.2009 16:13
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Bertold
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Hallo,
lt. ADR 2009 sind Beförderungseinheiten mit begrenzten Mengen (Lty Qty) wenn zGM > 12 t + wenn Ladung brutto > 8 t vorne u hinten mit einem Kennzeichnungsschild "LTD QTY" zu versehen. Nach Kapitel 3.4.10 mit der normalen Übergangsvorschrift zum 1.7.2009 zwingend anzuwenden.
Nun habe ich erfahren, daß es hier eine Übergangsvorschrift bis spätestens 1.1.2011 gibt. Wer kann mir eine Fundstelle nennen, wo ich diese Verlängerung nachlesen kann?
Unter 3.4.10 ist hier jedenfalls kein Hinweis zu finden.
Beste Grüsse Bello
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Re: Kennzeichnung von Beförderungseinheiten LTD QTY
[Re: Bertold]
#9823
27.10.2009 17:02
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Wolfgang
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Hallo Bello,
die Fundstelle ist im ADR 2009 unter 1.6.1.18.
Gruß Wolfgang
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Re: Kennzeichnung von Beförderungseinheiten LTD QTY
[Re: Wolfgang]
#9824
28.10.2009 21:51
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Wilhelm Kassing
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Hallo zusammen,
eine Frage am Rande: in der GGVSEB verbindlich!! - im ADR mit Übergangsfrist bis 31.12.2010 !! z.B. § 17 Pflichten des Auftraggebers des Absenders Der Auftraggeber des Absenders im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt hat dafür zu sorgen,
1. ... 2. dass der Absender bei Beförderung nach Kapitel 3.4 auf das gefährliche Gut in begrenzten Mengen unter Angabe der Bruttomasse und ........ hingewiesen wird.
nach ADR 1.6.1.18 erst ab 31.12.2009
Was ist zu tun ???
W.Kassing
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Re: Kennzeichnung von Beförderungseinheiten LTD QTY
[Re: Wilhelm Kassing]
#9825
29.10.2009 11:21
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Winklhofer
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Hallo Herr Kassing,
Ihre Frage zielt wohl nur auf die Angabe der Bruttomasse, die ab 1.1.2011 spätestens erforderich ist, um zu ermitteln, ob die Beförderungseinheit mit "LTD.QTY" gekennzeichnet werden muss. Der Hinweis auf das Gefahrgut ist ja schon seit Jahren in der GGVSE(B) unbeanstandet und sinnvoll enthalten. Zur Bruttomasse hatte ich auch schon in einer Anfrage eines Unternehmens, das einen Spediteur beauftragt hatte, LQ zu versenden. Warum weis ich nicht, da die Menge sehr gering war. Die GGVSEB enthält zwar diese Pflicht, die Forderung kann jedoch nur gestellt werden, wenn auch die ADR-Vorschriften dazu verpflichten. Das ist definitiv ab 1.1.2011 der Fall (1.6.1.18 ADR). Bis dahin kann man, aber muss man sich nicht daran halten. Die Frage hatte ich im übrigen beim Stuttgarter Gefahrguttag am 14.10.2009 an Frau Schwan vom BMVBS gestellt, die ebenfalls bislang keine Verpflichtung sieht.
Grüße aus Ulm Alfred Winklhofer
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Re: Kennzeichnung von Beförderungseinheiten LTD QTY
[Re: Winklhofer]
#9826
29.10.2009 18:41
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Mark
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Hallo zusammen,
und wenn man den Beschluss zum ADR 2011 liest, dann erfährt man, dass für die Kennzeichnung von LQ-Ware ab 2011 ein neues Zeichen verabschiedet wurde.
Also am besten das NEUE Zeichen ab 01.01.2011 an den Fahrzeugen montieren.
Grüße
Mark Brumme
Grüße
Mark
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Re: Kennzeichnung von Beförderungseinheiten LTD QTY
[Re: Mark]
#9827
25.08.2010 13:27
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Claudi
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Hallo, ich hole das Thema mal wieder hoch, da ich dazu eine Verständnisfrage habe - genauer gesagt zu 3.4.10 a):
Kennzeichnung bei mehr als 8 t (zGm >12t) mit entsprechenden Schildern (LTD QTY oder neue Raute mit schwarzen Ecken) vorn und hinten, sofern die Beförderungseinheit nicht bereits mit orangefarbenen Warntafeln gekennzeichnet ist.
Wie ist das mit den orangefarbenen WT zu verstehen? Meint man, dass die Bef.einheit nicht zusätzlich beschildert werden muss, wenn dort kennzeichnungspflichtige Mengen GG zusätzlich zu den >8 t LQ-Ware geladen sind? Damit wäre der Transport ja an sich kennzeichnungspflichtig.
Oder ist gemeint, dass man statt der LQ-Beschilderung (die man vielleicht nicht zur Hand hat) ersatzweise die orangefarbenen WT öffnen kann, um dem Abschnitt 3.4.10 genüge zu tun?
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Re: Kennzeichnung von Beförderungseinheiten LTD QTY
[Re: Claudi]
#9828
25.08.2010 20:05
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Gerald
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Hallo Claudi, wenn Du die orange Tafel aufmachst, weil Kennzeichnungspflichtig,dann kannst Du LQ zwar zuladen, nur eben die Erleichterungen nach Kapitel 3.4 dafür nicht nutzen. Und wenn keine LQ Tafel (neu oder alt)zur Hand, dann orange Tafel mit all Ihren Auflagen. Aus diesem Grund seht im ADR 2011 unter 3.4.12 "Absender von in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern müssen den Beförderer vor der Beförderung in nachweisbarer Form über die Bruttomasse der so zu versendenden Güter informieren."
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Kennzeichnung von Beförderungseinheiten LTD QTY
[Re: Gerald]
#9829
26.08.2010 13:48
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Claudi
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wenn Du die orange Tafel aufmachst, weil Kennzeichnungspflichtig,dann kannst Du LQ zwar zuladen, nur eben die Erleichterungen nach Kapitel 3.4 dafür nicht nutzen. Logisch. Und wenn keine LQ Tafel (neu oder alt)zur Hand, dann orange Tafel mit all Ihren Auflagen. Da frage ich mal ganz ketzerisch <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" /> - wo steht das? Insbesondere "all ihre Auflagen" - in 5.3.2 wird nur die WT beschrieben, nicht die "Auflagen" (sprich ADR-Schein, Schriftl. Weisungen, Ausrüstung etc.). Zumal diese Auflagen ja auch bedeuten würden, dass das Gefahrgut wie "richtiges" Gefahrgut verpackt sein müsste - ist es aber nicht, da LQ. Ist es vielleicht so gemeint: Hat man mehr als 8 t LQ-Ware, müssen an das Fahrzeug (>12 t zGm) die LQ-Schilder (alt oder neu) ran. Hab ich keine LQ-Schilder am Fahrzeug, muss ich aufpassen, dass ich unterhalb der 8 t bleibe. Habe ich nun noch zusätzlich anderes Gefahrgut (nicht LQ) auf dem Fahrzeug und überschreite 1000 Punkte, muss ich das Fahrzeug nur mit orangefarbenen WT kennzeichnen (und alle Auflagen einhalten, da kennzeichnungspflichtiger Transport), kann mir aber zusätzliche LQ-Schilder sparen. Hätte ich zusätzlich zu den 8 t LQ-Ware noch Gefahrgut < 1000 Punkte geladen, müsste ich das Fahrzeug/Bef.einheit wiederum nur mit LQ-Schildern kennzeichnen? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> Oder meint man in 3.4.10 ADR, dass man ersatzweise (weil man nicht extra noch LQ-Schilder ans Fahrzeug montieren will) die orangefarbenen WT aufklappen kann (und nur die Tafeln, ohne kennzeichnungspflichtige Gefahrgutmengen zu transportieren, kein ADR-Schein usw.)? Das ist doch wieder so eine komische Formulierung wie 1.1.4.2 ADR... die meisten anderen Stellen des ADR sind doch auch so formuliert, dass man versteht, was gemeint ist. Die LQ-Schilder sind außerdem nicht genau beschrieben - müssen es Blechtafeln sein oder - so lässt es die derzeitige Aussage des ADR zu, da dazu nix steht - können es auch Magnetschilder, Aufkleber oder Papierausdruck in Klarsichthülle mit Paketband befestigt sein?
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Re: Kennzeichnung von Beförderungseinheiten LTD QTY
[Re: Claudi]
#9830
26.08.2010 18:11
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Gerald
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Hallo Claudi, Hat man mehr als 8 t LQ-Ware, müssen an das Fahrzeug (>12 t zGm) die LQ-Schilder (alt oder neu) ran. Hab ich keine LQ-Schilder am Fahrzeug, muss ich aufpassen, dass ich unterhalb der 8 t bleibe. Habe ich nun noch zusätzlich anderes Gefahrgut (nicht LQ) auf dem Fahrzeug und überschreite 1000 Punkte, muss ich das Fahrzeug nur mit orangefarbenen WT kennzeichnen (und alle Auflagen einhalten, da kennzeichnungspflichtiger Transport), kann mir aber zusätzliche LQ-Schilder sparen. Hätte ich zusätzlich zu den 8 t LQ-Ware noch Gefahrgut < 1000 Punkte geladen, müsste ich das Fahrzeug/Bef.einheit wiederum nur mit LQ-Schildern kennzeichnen? Hier gebe ich Dir Recht. Hätte ich zusätzlich zu den 8 t LQ-Ware noch Gefahrgut < 1000 Punkte geladen, müsste ich das Fahrzeug/Bef.einheit wiederum nur mit LQ-Schildern kennzeichnen? Auch das sehe ich so. Oder meint man in 3.4.10 ADR, dass man ersatzweise (weil man nicht extra noch LQ-Schilder ans Fahrzeug montieren will) die orangefarbenen WT aufklappen kann (und nur die Tafeln, ohne kennzeichnungspflichtige Gefahrgutmengen zu transportieren, kein ADR-Schein usw.)? Im ADR steht es nicht so genau, vor allen Dingen das mit dem Ersatzweise, ich beziehe es eher unter 3.4.10, das wenn ich orangefarbene Tafel, weil Kennzeichnungspflichtig, dann brauche ich keine Kennzeichnung mit LQ. Unter 3.4.12 steht "Die Kennzeichnung besteht aus dem Ausdruck «LTD QTY»2) in schwarzen Buchstaben mit einer Zeichenhöhe von mindestens 65 mm auf weißem Grund." Das LQ Schild selbst ist noch nicht, kann ja noch kommen, beschrieben. Und so bleiben Dir bis auf die Größe der Schrift, alle Möglichkeiten offen.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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