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Entsorgung Feuerlöscher #9899 12.11.2009 12:33
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Monika Holtmann Offline OP
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Hallo,

im Rahmen der Schadstoffsammlung werden u.a. Feuerlöscher zur Entsorgung angenommen. Wie transportiere ich diese ordnungsgemäß nach der Ausnahme 20. Muss die Transportverpackung über Be- und Entlüftungseinrichtung verfügen?

Liebe Grüße
Monika Holtmann

Re: Entsorgung Feuerlöscher [Re: Monika Holtmann] #9900 12.11.2009 18:29
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Mark Offline
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Hallo Frau Holtmann,

der Transport von Feuerlöschern nach Ausnahme 20 fällt unter die Abfallgruppe 1.1 und die Verpackungen sind mit dem Gefahrzettel 2.2 zu kennzeichnen.

Es können beispielsweise ASP-800 verwendet werden, wenn diese mit einem Entlüftungsventil ausgestattet sind. Einige Hersteller (z.B. Faun) bieten diese als zugelassenen Nachrüstsatz an und einige Entsorger halten solche Behälter zur Vermietung vor. Bei dem Entlüftungsventil handelt es sich um eine Stellschraube in der Mitte des Deckels, bitte darauf achten, dass die Stellschraube geöffnet ist!

Für die Abfallgruppe 1 sind beide Zulassungvarianten erlaubt (metallener IBC - 11A/Y / und Kiste aus Stahl 4A/X).

Altenativ können die Feuerlöscher auch in Kunststofffässern (1H2/X) mit Entlüftungsventil eingestellt werden, doch passen da nicht so viele Feuerlöscher rein.

Außerhalb der Ausnahme 20 besteht die Möglichkeit die Feuerlöscher unter UN 1044 auch in nicht zugelassenen Verpackungen zu transportieren (siehe Verpackungsanweisung P003). Feuerlöscher, die noch mit einem Splint gesichert sind, unterliegen nicht dem ADR (siehe Sondervorschrift 594).


Grüße

Mark
Re: Entsorgung Feuerlöscher [Re: Mark] #9901 13.11.2009 08:39
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Monika Holtmann Offline OP
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Guten Morgen Mark,

vielen Dank für die Antwort. Ich werde unsere Schadstoffmobile mit 120 l Kunststofffässern (mit Belüftung) ausrüsten. Für die angenommene Menge wird das reichen.

Ein schönes Wochenende und viele Grüße aus Münster

Monika Holtmann


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