Hallo, bein Klassifizieren muß immer erst geklärt sein, welchen Aggregatzustand das Produkt hat (Gemisch = idR erst mal gasförmig oder fest, Lösung = flüssig) und was die Gefahren aller Komponenten sind. Um damit die Gesamtgefährdung beurteilen zu können müssen entweder die Komponenten einzeln zugeordnet werden ("Entzündbarkeit" etc. alleine reicht nicht, es muß der Grad (= VG) feststehen) oder, falls die Einzelgefahren durch die Mischung verschwinden, die Gesamtgefahr des Produktes bestimmt werden. Dann erst kann nach 2.2 und 2.1.3 eine Klassifizierung angegangen werden. Was bspw. heißt "reaktionsempfindlich" hier genau? Ist Ammoniak mit Giftigkeit und Ätzwirkung das einzige Reaktionsprodukt?
Ohne alle Einzelgefahren geht es also nicht. Lediglich mit einem willkürlichen Handelsnamen kann man seriös nicht arbeiten. Das Verpackungsmaterial und die Verpackungsart etnscheidet sich dann anhand den zugordneten VA für die UNNR. Eine Überdruckentwicklung während der Beförderung ist idR ein Ausschlußkriterium, da instabile Produkte ("gefährliche Reaktion", 1.2.1) in den Klassen ausgeschlossen oder nur unter bestimmten Bedingungen (Schutzatmosphäre, Phlegmatisierung) befördert werden dürfen.
Gruß
M.A.T.