für mich handelt es sich um eine Umverpackung, da nicht alle Kennzeichen, hier die UN-Nr., nach außen sichtbar sind. Dann gehören für mich die Gefahrzettel und Kennzeichen tatsächlich außen auf die Folie.
Auf dem rechten Foto sind die Gefahrzettel gut erkennbar, und wenn die UN-Nr. nun auch noch sichtbar wäre (oder sind sie nur auf dem Fotos nicht zu erkennen ?), dann wäre es zwar eine Umverpackung, die aber nicht als solche gekennzeichnet sein muss.
schöne Grüße aus dem Norden
Jacob Madsen
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eine Umverpackung ist es in jedem Fall, nur wäre es in meinen Augen zumindest bezogen auf die Sichtbarkeit der Gefahrzettel nicht nötig, es mit dem Ausdruck "Umverpackung" zu kennzeichnen.
Allerdings zählt zu den "repräsentativen Kennzeichen" ja auch die UN Nummer, und diese kann ich auf den Bildern nicht erkennen. Daher wäre dann die Außenseite der durchsichtigen Folie zusätzlich zum Ausdruck "Umverpackung" auch mit je einem Exemplar der zutreffenden Gefahrzettel und UN+Nummer(n) zu kennzeichen. Wenn ein vorgeschriebenes, repräsentatives Kennzeichnungselement von außen nicht sichtbar, dann alle Elemente einmal außen wiederholen + Ausdruck "Umverpackung".
LG Phil
Re: Umverpackung? Ja oder nein?
[Re: Phi_l]
#3593525.10.202319:58
Auf die UN-Nummer hatte ich in dem Moment, als ich die Palette sah nicht geachtet. Als ich gestern nochmal nachschaute, war die Palette aber leider bereits verladen. Das bleibt also ungeklärt. Also alles immer außen aufbringen, wie ich mir schon dachte.
Anmerkung zum Palettenfoto: Die Umwicklung mit Schrumpffolie ist hier mit den wenigen Wicklungen bei gefüllten Kanistern absolut nicht ausreichend. Häufig zu sehen ist, dass über den Ladungsverbund nur ein oder zwei Spanngurte gelegt werden. Die Folie überträgt die Kräfte nicht auf die jeweils benachbarten Verpackungen. Schon beim Verladen (z.B. schrägstehendes Fahrzeug, Laderampe oder -hebebühne) können sich die Verpackungen auf der Palette verschieben. Nicht an Folie sparen!
Ist die Ladungseinheit mit mindestens 10 Lagen umwickelt, wird es auch schwierig, die darunter befindlichen Gefahrzettel und UN-Nummern zu lesen --> übertragen auf die Umverpackung.
Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.