Werte Kollegen, der Entwurf zur Änderung des SprengG (und anderer Vorschriften) ist angehängt. Er enthält auch die Begründung. Es ist eine Reaktion auf die Automatensprenger und auf Anschläge; es ist keine große Revision zur Vereinheitlichung mit Gefahrgut- oder EU-Recht. Gruß M.A.T.