Wenn der (gefährliche) Abfall Eigenschaften der Klasse 1 - 9 erfüllt, muss er als Gefahrgut klassifiziert werden.
Erfüllt er die Eigenschaften der Klasse 1 - 9 nicht, ist aber gefährlicher Abfall, darf er freiwillig (muss nicht zwingend) als UN3077/ UN3082 klassifiziert werden.