Nachtisch gefällig:
Prüfung klingt ja so wie, wenn bestanden dann gut...
Der Sabotageschutzbeauftragte muss auch sich ändernde relevante Gegebenheiten bei den überprüften zur Kenntnis bekommen, dass er notfalls reagieren kann. Dies wären z.B. auch Gehaltspfändungen und ähnliches.