Hallo,
a) Betriebsdruck ist technisch generell nicht der höchstzulässige Druck sondern der Druck, der beim Betrieb der Anlage anliegt. Die Legaldefinition finden Sie in 1.2.1 ADR, einschließlich weiterer Definitionen und Erläuterungen. Solange in gutspezifischen Bestimmungen nichts anderes festgelegt ist gilt diese Definition auch für Kältemaschinen.
b) Füllmenge der Maschine, da diese als ganzes das Gefahrgut darstellt und soweit in den Bestimmungen keine abweichende Regelung, wie hier für Bauteile, enthalten ist. Umgekehrt gesagt: enthält auch nur ein Bauteil der K. > 12 kg Gas ist die Freistellung nicht mehr möglich. Logisch, denn dann enthält die K. ja auch > 12 kg.
Sollte das Bauteil separat verschifft werden so gilt die Freigrenze für das Bauteil, auch wenn die K. nicht komplett ist.
Die TRBS 1201 sagt zu der Differenzierung auch etwas.
Gruß
M.A.T.