Hallo Claudi,
"vehicle" würde für mich zutreffend sein, wenn das Fahrzeug unverpackt versendet wird, z.B.: ein Auto direkt im Laderaum des Flugzeugs. Geht für mich auch Hand-in-Hand mit der A214. Wenn es eindeutig ersichtlich ist, dass es ein Fahrzeug ist, dann dürfte meines Erachtens auch vehicle angeführt werden.
Um welches Fahrzeug handelt es sich denn genau?
PI952, 2. Absatz:
Wenn Ausrüstung oder Fahrzeuge möglicherweise in einer anderen als in einer aufrechten Position abgefertigt werden könnten, so muss die Ausrüstung oder das Fahrzeug in einer widerstandsfähigen, starren Außenverpackung gesichert werden, die einem der unten angegebenen Typen entspricht. Die Ausrüstung oder das Fahrzeug muss in der Außenverpackung gesichert und abgestützt sein, um jede Bewegung während der Beförderung, die die Orientierung ändern würde oder die zu einer Beschädigung der Ausrüstung oder des Fahrzeugs führen könnte, zu vermeiden.
Ausrüstung oder Fahrzeuge müssen so verpackt sein, dass eine unbeabsichtigte Inbetriebsetzung verhindert wird.
Vielleicht haben sie sich bei der Ablehnung auf diese Stelle der Verpackungsanweisung bezogen. Somit müsste das Fahrzeug in eine Außenverpackung gegeben werden und dann darf auf der DGD natürlich nicht "vehicle" angeführt sein.
LG