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Abfall mit Diethylether im Sommer? #40960 08.06.2026 16:04
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11010100112 Offline OP
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Hallo in die Runde,

derzeit fallen bei uns Abfälle an, die Diethylether enthalten. Wir entsorgen in 60L Kanistern, welche zwar X-Zulassung haben, aber dementsprechend auch "nur" einen Prüfdruck von 250 kPa. Das ist prinzipiell zwar hoch, aber nun haben wir auch Gemische, in denen größere Anteile Diethylether vorhanden sind. Der Entsorger meint hierzu, dass die Beförderung nun nicht mehr garantiert ADR-konform ablaufen könnte, da sich der LKW im Sommer unter der Plane stark aufheizen kann (50+ °C wohl sehr realistisch im Worst-Case). Der durch den Ether entstehende Druck würde dann selbst X-Fässer im Extremfall platzen lassen können.

Gibt es hier irgendwelche Erfahrungen, wie man also Diethylether im Sommer loswerden kann? Die Anlieferung erfolgt ja auch das ganze Jahr über, daher frage ich mich nun, wieso die Problematik vermeintlich jetzt nur beim Abfall entsteht. Es gibt sicherlich Transporter mit Innenraumkühlung, aber das wird sicher nicht bei einer herkömmlichen Diethylether-Lieferung verwendet, das sollten schon eher exotische Fälle sein. Es würde mich nun auch wundern, wenn sämtliche Firmen mit solchen Abfällen nur dafür eine Spezialentsorgung mit genannten modifizierten Transportern organisieren. Vielleicht hat hier ja jemand von einer praktischen Lösung gehört.

Leider sitzen die Kanister nun bei uns herum und ich habe kein OK für die Entsorgung gegeben. Bloß warten, bis der Ether daraus verdampft ist, ist keine Option ... das sind zu große Mengen.

Viele Grüße!

Re: Abfall mit Diethylether im Sommer? [Re: 11010100112] #40963 08.06.2026 20:41
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M.A.T. Offline
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Hallo, hilft vielleicht 2.2.3.2.2 mit dem Verweis auf SV386 weiter, analog angewandt? Der Hinweis des Entsorgers spricht aus meiner Sicht für viel Vernunft.
Viel Erfolg
M.A.T.

Re: Abfall mit Diethylether im Sommer? [Re: 11010100112] #40974 09.06.2026 14:09
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JanRo Offline
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Moin,

bei der UN1155 ist die P001 zugeordnet, wo auch Druckgefäße zugelassen sind. Die würde notfalls wohl auch hier gehen, weil nmK. Dieethylether bei 50 °C einen Dampfdruck von ca. 1,7 bar hat.

Temperaturkontrolliert zu befördern würde natürlich ein Umpacken ersparen; aber das muss ja nicht zwingend aus 2.2.3.2.2 ADR abgeleitet werden, da physikalischer Überdruck ja keine chemische Instabiliät bedeutet. Die gefährliche Zersetzung findet maximal in der Peroxidbildung statt, wenn die Kanister offen und unter Lichteinfluss gelagert und dann befördert werden. Der Ether wird ja wahrscheinlich über KOH oder NaOH gelagert, oder (@11010100112)? Dass eine Maßnahme (hier temperaturkontrolliert) zu treffen ist, könnte sich hier m.E. aus § 4 GGVSEB ableiten.

Alternativ könnte hier vielleicht noch eine Umverpackung mit Trockeneis gebildet werden. Das wäre vermutlich die einfachste Methode, auf nen ganzen Kühl LKW zu verzichten. Aber das wäre wohl auch nur bei kleineren Mengen praktisch.


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