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Re: Transport von Diesel / Kennzeichnung [Re: Winklhofer] #10013 05.01.2010 20:48
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J.Simon Offline
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Hallo Herr Winklhofer

Wenn ich es jetz so richtig verstehe. Führt er Arbeitsgeräte mit und betankt diese, dann könnte die Freistellung greifen.
Versorgt er mit dem Diesel bereits vorhandene Arbeitsgeräte, so zählt dieses als sog. Versorgungsfahrt und er könnte max. 1.1.3.6 mit allen Konsequenzen anwenden.
Danke
Gruß J. Simon


Grüße aus Rain am Lech

Johann Simon
Re: Transport von Diesel / Kennzeichnung [Re: J.Simon] #10014 06.01.2010 10:01
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Wolfgang Offline
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Hallo Simmerl,

Genau so ist es.

Gruß Wolfgang

Re: Transport von Diesel / Kennzeichnung [Re: Wolfgang] #10015 07.01.2010 10:55
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TDamm Offline
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Hallo alle miteinander,

es ist ja bekannt und auch menschlich, dass viele Fachleute das Gefahrgutrecht unterschiedlich auslegen, letztendlich muss aber die Behörde die Tatbestände, der Nichtanwendbarkeit der Freistellung, beweisen. Das heißt, wenn hier die Behörde von einer Versorgungsfahrt ausgeht, reicht eine reine Vermutung, weil es sich um eine mobile Tankstelle handelt, nicht aus. Auch die Diskussion, dass das Werkzeug zwingend mitgeführt werden muss, kann ich aus der Verordnung nicht entnehmen. So ist es durchaus denkbar, dass zum Beispiel der Rasenmäher am Arbeitsort verbleibt und nur der Kraftstoff mitgeführt wird (RSEB 1-5.1 4. Anstrich). Entscheidend ist der Tatbestand, ob eine interne oder externe Versorgung stattfand.


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Transport von Diesel / Kennzeichnung [Re: martini] #10016 29.01.2010 17:51
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Stefan Witten Offline
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ZU der Ganzen Sache hätte ich noch ein paar Fragen ?

Wie ist so eine mobile Tankstelle eingestuft ( Großpackmittel IBC ) ( ASF Gefäß nur für Abfälle ? ) Kennzeichnung für IBC ist ja bekannt . Wichtig ist das die mobile Tankstelle gleichzeitig ein Gefahrgutumschließungsmittel gemäß GGVSEB ist. Ansonsten müsste Sie leer zur Baustelle geliefert werden und per Tankwagen dort gefüllt werden und dann wieder leer abtransportiert werden .

Was ist wenn die mobile Tankstelle ein kleiner Mobiler Tank ist größer 450 liter OT mit Zahlen ? Placard kennzeichnung ? Aufbaukurs Tank ab wann ?

Unter UN 1202 ist im ADR auch IBC vorschriften aufgeführt , bei Kunststoffkombinations IBC ( Blase im Gitterkäfig) darf dieser auch auf der Offenen Ladefläche transportiert werden ? Woanders war die rede von Stahl IBC im offenen Container.

Wird das Diesel in 20 l Stahl Kanister transportiert.( Gewerblich 3 beteiligte Tankstelle,Firma 1 Transport , Firma 2 Empfänger ) gehe ich davon
aus das die Kannister ordnungsgemäß bezettelt werden müssen ( Bauartzulassung ? ) Ladungssicherung ,2 kg EN 3 Feuerlöscher,Beförderungspapier externe Versorgung . Gibt es Mengenbegrenzung bei Kraftstoffkanister selbstabgefüllt im gewerblichen Bereich (ich meine nicht die 240 liter aus dem privat bereich)
klar das ab 1000 punkte alle Anforderungen zu leisten sind ich meine daher den bereich unter 1000 Punkte.

Re: Transport von Diesel / Kennzeichnung [Re: Stefan Witten] #10017 29.01.2010 20:20
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J.Simon Offline
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Hallo
Was ist jetzt Deine Frage? Ich kann das so nicht erkennen.
Meinst Du die Regel nach 1.1.3.6 ADR i.V. mit Ausnahme 18 GGAV?
Und noch zusätzlich, leer ist nicht gleich leer i.S.des ADR.


Grüße aus Rain am Lech

Johann Simon
Re: Transport von Diesel / Kennzeichnung [Re: J.Simon] #10018 29.01.2010 21:12
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Stefan Witten Offline
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als Neulng bn ich noch nicht so Versiert ADR Grundkurs vorhanden RESB und ADR 2009 liegt vor.

UN 1202 leichtes Heizöl /Diesel gibt es transportbeschränkungen als Stükgut im Kunststoff Kombinations IBC ,Fässer aus Stahl ,Fässer aus Kunststoff .DasStückgut soll 1. im gedeckten Fahrzeug gefahren Werden 2. ebenso auf offener Ladefläche.

Re: Transport von Diesel / Kennzeichnung [Re: Stefan Witten] #10019 30.01.2010 21:16
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J.Simon Offline
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Hallo
Wenn Du Dir die oberen Beiträge alle durchließt, ist hier schon Deine Frage beantwortet <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />


Grüße aus Rain am Lech

Johann Simon
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