Sicherung der Placards am Tankfahrzeug
#10101
11.12.2009 11:28
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U. Becker
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Hallo Gefahrgutexperten!
Angeblich müssen ab Jan. 2010 die an Tankfahrzeugen angebrachten Placards durch Schrauben oder Klammern gegen das Herausfallen aus den Halterungen gesichert werden. In der ADR kann ich aber nur einen Hinweis unter 5.3.1.1.6 finden. Dort wird die Sicherung von Großzetteln auf Klapptafeln beschrieben. An unseren Fahrzeugen befinden sich aber nur die normalen Placards zum einschieben !
Bin für jeden Hinweis dankbar
Zuletzt bearbeitet von U. Becker; 11.12.2009 11:30.
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Re: Sicherung der Placards am Tankfahrzeug
[Re: U. Becker]
#10102
12.12.2009 00:16
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THW Ingo
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Guten Abend,
wir hatten schon ein Verfahren wegen dieser Sache wurde aber nach unseren Einspruch eingestellt.
Die neuen TSA von der Fa. GOFA, die wir geleifert bekommen haben, werden mit einem Sicherungselement ausgerüstet bei den ganz normalen Einsteckplacards.
Werde bei ein Foto einstellen.
Mit besten Grüßen vom Bodensee
Ingo
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Re: Sicherung der Placards am Tankfahrzeug
[Re: THW Ingo]
#10103
14.12.2009 10:34
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U. Becker
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Hallo Ingo!
Vielen Dabnk für deinen Beitrag. Nach welcher Grundlage bin ich den verpflichtet, ab 2010 die Placakts mit Schrauben oder Klammern abzusichern. Ich kann in der ADR keinen Hinweis dazu finden.?????
Gruß aus Rheinberg
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Re: Sicherung der Placards am Tankfahrzeug
[Re: U. Becker]
#10104
14.12.2009 19:54
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ARK
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Hallo, einen Hinweis auf die Art und Weise wie das soll, gibt es in der ADR 2009 nicht. Der Passus in der 5.3.1.1.6 ist aber deutlich. ...müssen so ausgelegt und gesichert sein, dass jegliches Umklappen oder Lösen aus der Halterung während der Beförderung (insbesondere durch Stöße und unabsichtliche Handlungen) ausgeschlossen ist. Wenn man nun noch unterstellt, dass der Überschlag eines Gefahrgutfahrzeuges und dessen anschließendes liegenbleiben auf dem Kopf eine "unabsichtliche Handlung" darstellt, wird deutlich dass die "Sicherung" der Placardtafeln nur über Klemmhalterungen oder Schrauben erfolgreich sein kann. mfg ARK
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Re: Sicherung der Placards am Tankfahrzeug
[Re: ARK]
#10105
15.12.2009 16:55
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U. Becker
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Hallo ARK !
Ich glaube hier liegt ein Irrtum vor. Unter 5.3.1.1.6 werden die sogenannten Klapptafeln beschrieben. Diese Zettel- oder Placardboxen bestehen aus einer Grundplatte und 7, fest miteinander verbundenen, Gefahrzetteln und einer neutralen Fläsche, die über ein Drehscharnier fest mit der Grundplatte verbunden sind. Bei dieser Bauart ist natürlich eine Sicherung gegen umklappen notwendig. Bei unseren Tankwagen verwenden wir aber nur die einfachen Plakards, zum einschieben (nicht zum umklappen). Die Plakards sind auf einer Platik- oder Metallplatte aufgeklebt und werden nur in die Grundhalterung am Auflieger eingeschoben. Ein Herausfallen, selbst wenn der Auflieger auf dem Kopf stehen würde, ist ausgeschlossen, da die Plakards nur sehr schwer in die Halterungen eingeschoben werden können. Ich suche in der ADR einen Hinweis auf die Sicherung für Schiebe- und nicht für Klapptafeln. Angeblich soll eine Übergangsvorschrift im Jan. 2010 auslaufen. Dies wurde unserem Fahrer, an einer Ladestelle in Süddeutschland, bei der Eingangskontrolle mitgeteilt.
m f G
U. Becker
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Re: Sicherung der Placards am Tankfahrzeug
[Re: U. Becker]
#10106
03.03.2010 12:55
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THW Ingo
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Hallo,
diese Information hat uns die Tunnelbegleitung von Österreich ebenfalls mitgeteilt.
Gruß Ingo
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Re: Sicherung der Placards am Tankfahrzeug
[Re: U. Becker]
#10107
03.03.2010 13:39
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J.Simon
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Hallo Es ist schon richtig was Sie schreiben. In 5.3.1.1.6 ADR ist nur die Anbringung von Placards auf Klapptafeln beschrieben. Nachdem das schwarze der Text ist, und wenn man lesen kann, haben Sie Recht. In der täglichen Anwendung gebe ich aber ARK recht, so wie er beschrieben hat, dass selbst in jeglicher Lage des Fahrzeug die Kennzeichnung ersichtlich sein muss. Wenn natürlich die Schiebetafeln so schwer einzusetzen sind, dass diese sich selbst bei Kopfstand nicht lösen können, passt es ja wieder. Dann wäre natürlich eine zusätzliche Sicherung nicht mehr nötig. Im ADR spricht man ja auch nicht von einer zusätzlichen Sicherung. Es muss nur gesichert werden.
Grüße aus Rain am Lech
Johann Simon
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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