Tunnelkategorien in Deutschland!
#10162
17.12.2009 16:32
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U. Becker
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Hallo Gefahrgutexperten!
Ich habe heute eine Aufstellung der neuen Tunnelkategorien für Tunnel in den Niederlanden erhalten. Die Tunnel in Holland waren bisher in die Kategorien I oder II eingeteilt und wurden jetzt neu kategorisiert und zwar in die nach ADR gültigen Kategorien C, D, A + E. Die Tunnelkategorie B wurde nicht vergeben.
Wurden die deutschen Autobahntunnel eingetlich schon kategorisiert ? und gibt es eine Aufstellung darüber. Konnte im Internet leider nichts finden!
Mit freundlichen Grüßen
U.Becker
Zuletzt bearbeitet von U. Becker; 17.12.2009 16:34.
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Re: Tunnelkategorien in Deutschland!
[Re: U. Becker]
#10163
17.12.2009 16:38
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ureaner
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Re: Tunnelkategorien in Deutschland!
[Re: ureaner]
#10164
17.12.2009 16:50
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U. Becker
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Hallo ureaner
das ging aber schnell !!!!, auf dem angegebenen Link wurden aber nur 2 Tunnel in Berlin nach Kategorie B eingeteilt. Bei allen anderen Bundesländern ist noch nichts kategorisiert, das kann doch gar nicht sein, die zuständigen Behörden müssen doch bis Jan. 2010 alle Tunnel eingeteilt haben.
Gruß aus Rheinberg
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Re: Tunnelkategorien in Deutschland!
[Re: U. Becker]
#10165
18.12.2009 11:49
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Winklhofer
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Hallo Herr Becker,
das müssen die Länder eben nicht. Wenn der Tunnel nicht kategorisiert wird, ist er automatisch "A" und damit kann jeder durchfahren.
Grüße aus Ulm Alfred Winklhofer
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Re: Tunnelkategorien in Deutschland!
[Re: Winklhofer]
#10166
18.12.2009 14:48
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TDamm
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Hallo alle miteinander,
die Aussage das ein nicht kat. Tunnel ein A Tunnel ist, will ich so nicht stehen lassen. Grundsätzlich sind die Länder verpflichtet bis zum 31.12.09 nur gesperrte Tunnel zu kategorisieren. Verpasst ein Land diese Frist, das VK 261 bleibt also stehen, ist das nicht automatisch ein A Tunnel.
Gruß Thomas
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Re: Tunnelkategorien in Deutschland!
[Re: TDamm]
#10167
21.12.2009 11:23
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Winklhofer
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Hallo Herr Damm,
das Zeichen 261 der StVO hat auch keiner der Diskutanten in Frage gestellt. Und seien wir mal ehrlich, wie viele Zeichen 261 stehen denn in Deutschland an noch nicht kategorisierten Tunnels? Bei uns hier im Süden an Keinem! Es ging aus meiner Sicht eher darum, was passiert, wenn ab 1.1.2010 ein "normaler" Tunnel ohne weitere Kennzeichnung nicht kategorisiert ist. Und da lautet die Antwort "nichts", er ist Kategorie A.
Österreich lässt sich im Übrigen überhaupt nicht drängen und begründet dies damit, dass ihre gegenwärtigen Regelungen keine Gefahrgutverbote, sondern straßenpolizeilich verordnete betriebliche Maßnahmen im Sinne des ADR sind.
Grüße aus Ulm Alfred Winklhofer
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Re: Tunnelkategorien in Deutschland!
[Re: Winklhofer]
#10168
27.12.2009 20:20
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Udo Freitag
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Hallo Herr Winklhofer,
wünsche frohe Feiertage gehabt zu haben.
Im Süden gibt es vielleicht keinen. In Hamburg fallen mir auf die Schnelle 4 ein. Elbtunnel, Wallringtunnel, Sengelmanntunnel und der Krohnstiegtunnel. Alle 4 sind durch das VZ 261 gekennzeichnet (u.a. auch mit einer Zeitbeschränkung)zusätzlich ist der Elbtunnel sogar noch in der Anlage 3 aufgeführt. Wann fällt die Anlage eigentlich weg?
Gruß
Udo
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Re: Tunnelkategorien in Deutschland!
[Re: Udo Freitag]
#10169
28.12.2009 09:06
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TDamm
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Hallo Udo,
die Anlage 3 GGVSEB steht zur Streichung an. Das hat jedenfalls der BLFA - GG so beschlossen. Jetzt muss nur noch das verordnungsgeberische Verfahren durchgeführt werden. In diesem Atemzug werden noch weitere zum Teil formale Änderungen erfolgen.
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Re: Tunnelkategorien in Deutschland!
[Re: Udo Freitag]
#10170
04.01.2010 15:17
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Winklhofer
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Hallo liebe Gefahrgutkolleginnen und -kollegen,
das BMVBS hat seine Liste der in Deutschland kategorisierten Tunnels mit heutigem Änderungsstand aktualisiert. Nunmehr sind neben Berlin auch Tunnels in Niedersachsen, Hamburg und Thüringen mit einem Tunnelcode zusätzlich zu Zeichen 261 versehen. Die Liste ist auf der Homepage des BMVBS erhältlich.
Grüße aus Ulm Alfred Winklhofer
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Re: Tunnelkategorien in Deutschland!
[Re: Winklhofer]
#10171
04.01.2010 16:26
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Gerald
Held der Gefahrgutwelt
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Hallo Herr Winklhofer, danke für den Hinweis. Nur wie ist da jetzt mit den Tunneln, welche nicht in der Liste stehen? Die in dem Unterabschnitt 1.6.1.12 festgelegte Übergangsreglung zu Abschnitt 1.9.5 (Tunnelbeschränkung) ist am 31.12.2009 abgelaufen. Und somit sind Tunnel, welche keinen Tunnenbeschränkungscode (B,C,D und E) haben - A-Tunnel und somit nicht zu kennzeichnen. Sie könnten demnach von Gefahrgutfahrzeugen durchfahren werden <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />, ohne das es zu einem Bußgeldverfahren kommt, da die Anlage 3 zur GGVSEB zum 31.12.2009 ihre Gültigkeit verloren hat, und somit der Bezug weggefallen ist. Die neuen Tunnelreglung waren schon im ADR 2007 festgelegt und davor in Diskussion, und jeder hat gewußt, das sie ab den 01.01.2010 in Kraft treten. Da Fragt man sich schon, wieso haben wir uns in der BRD soviel Zeit gelassen? Das Problem als solches wird nun auf den Rücken der an der Gefahrgutbeförderung Beteiligten ausgetragen. Bin gespannt wie diese Geschichte ausgeht.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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