Für den Palettenversand von Gefahrgut der Klasse 4.1 werden in unserem Unternehmen u.a. Gefahrgutkartons 4G/Y27/... verwendet, die zusätzlich auf der Vorderseite zwei nach oben zeigende Pfeilsymbole und auf der Oberseite den Vermerk "THIS SIDE UP" aufweisen.
Ist es mit einer solchen Verpackung erlaubt, die Kartons in der oberen Packungslage einer Palettenladung liegend anzuordnen (vorausgesetzt, es handelt sich wie in unserem Fall um ein Füllgut, welches auch dann nicht auslaufen kann ) ?
In den Zulassungspapieren unseres Lieferanten der Gefahrgutverpackung als auch in den gängigen Verpackungsvorschriften konnte ich keinen diesbezüglichen Hinweis finden. Aber nach meiner Auffassung handelt es sich sowohl bei diesen Pfeilsymbolen als auch z.B. bei einem "Schirm" lediglich um Warnhinweise zum Schutz der verpackten Ware vor unsachgemäßer Lagerung.
Wo kann ich ggf. einen diesbezüglichen Hinweis finden, der meinen Lagerhalter davon überzeugt, daß er die so verpackten Paletten ohne Angst vor einem evtl. Busgeldbescheid dem Spediteur übergeben darf ?
Vielen Dank im Voraus,
Gruß Th. Lutz