Klasse 7, Transport radioaktiver Stoffe
#10426
09.02.2010 12:21
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Gefahrgut Jo
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Hallo Gefahrgutgemeinde,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Als Klinikum betreiben wir eine nuklearmedizinische Praxis die jetzt in andere Räumlichkeiten umzieht. Bisher wurden die anfallenden strahlenden Abfälle (Untersuchungsflüssigkeiten) zunächst zwischengelagert bis sie soweit abgeklungen waren um sie als "normalen" Müll zu entsorgen. Jetzt müssen, durch Auflösung des Mietvertrages, die noch strahlenden Abfälle zu einem anderen Ort verbracht werden. Welche Vorschriften müssen da beachtet werden, insbesondere welche Verpackung muss verwendet werden. Zur Zeit befinden sich die Flüssigkeiten in einfachen Kunststoffkanistern. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Viele Grüße, John
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Re: Klasse 7, Transport radioaktiver Stoffe
[Re: Gefahrgut Jo]
#10427
09.02.2010 18:51
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J.Simon
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Hallo GefahrgutJo Ich versuch mal mein Glück
Zuerst mußt Du den Stoff erstmal Klassifizieren, die Aktivität und die Dosisleistung bestimmen. Was wahrscheinlich grundsätzlich ausscheidet, ist die "besondere Form". Es ist ja verpackt in Kanister. Somit bleibt als Grenzwert für ein Typ A versandstück der Wert A2 in 2.2.7.2.2.1 ADR. Ob Du diesen Stoff dann noch als freigestelltes Versandtück befördern kannst, hängt natürlich wieder an der gemessenen Aktivität und Dosisleistung und der Tabelle in 2.2.7.2.4.1.2 ADR. Also wichtig wäre zuerst, um welchen strahlenden Stoff handelt es sich und wie sind die Grenzwerte. Dann kann man weiterschauen.
Ich bin sehr gespannt auf die Meinung unserer Kollegen <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Grüße aus Rain am Lech
Johann Simon
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Re: Klasse 7, Transport radioaktiver Stoffe
[Re: J.Simon]
#10428
10.02.2010 11:11
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Gefahrgut Jo
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Hallo Johann und alle anderen,
hier noch ein paar Informationen, die mir jetzt vorliegen. Es handelt sich um ca. 660 l flüssige Jod-125 Spüllösung mit zusammen 495 MBq. Weiterhin ca. 256 kg kontaminierte Reagenzgläser mit zusammen 500 MBq. Gehe ich Recht in der Annahme, dass die Grenzwerte gemäß Tabelle 2.2.7.2.2.1 ADR unterschritten sind und somit eine freigestellte Sendung erfolgen kann.
Gruß, John
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Re: Klasse 7, Transport radioaktiver Stoffe
[Re: Gefahrgut Jo]
#10429
10.02.2010 13:21
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J.Simon
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Hallo Gefahrgut Jo Ich müsste noch wissen, wie hoch die Strahlung pro Kanister ist und wie die Reagenzgläser momentan aufgeteilt sind. Ob das bei den Reagenzgläser eine Verpackung ist oder mehrere. Die Entscheidung "freigestelltes Versandstück hängt an der Strahlung pro Versandstück. Und hier sind es ja Kanister. Für mich ist das alles auch Neuland, aber macht Spaß es auseinanderzureisen Bis dann <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Grüße aus Rain am Lech
Johann Simon
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Re: Klasse 7, Transport radioaktiver Stoffe
[Re: Gefahrgut Jo]
#10430
10.02.2010 20:33
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J.Simon
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Hallo Gefahrgut Jo Die Grenzwerte in 2.2.7.2.2.1 ADR sind zwar unterschritten, mit der Folge, dass dann ein Typ A Versandstück daraus wird. Eine freigestellte Menge ist es, wenn die Grenzwerte in 2.2.7.2.4.1.2 ADR unterschritten sind. Ich hab mal versucht es auszurechnen. Bei der Flüssigkeit komme ich auf 10 hoch-1 vom A2 Wert, was heißen würde, max 300000 MBq (bei Beachtung der Dosisleistung von max. 5µSv/h) um es dann als freigestelltes Versandstück UN 2910 mit allen anderen Anwesiungen gemäß ADR zu transportieren. Du brauchst dann kein Typ A Versandstück. Das Wort "freigestelltes Versandstück" bitte nicht mit dem selben Begriff in 3.5 ADR verwechseln. Ein freigestellts Versandstück Klasse 7 befreit dich nicht von allen anderen Vorschriften ( 1.7.1.5 ADR). Aber gleich nochmal gesagt. So rechne ich es. Es kann leicht sein, dass ich vor lauter Nullen eine n Rechenfehler drinnen habe. Bei den Reagenzgläschen muss man den Wert in den verschieden Tabellen vergleichen und u.U. mit UN 2913 transportieren. Ich übernehme dafür natürlich keine Garantie. Es war für mich ja auch eine neue Herausforderung
Grüße aus Rain am Lech
Johann Simon
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Re: Klasse 7, Transport radioaktiver Stoffe
[Re: J.Simon]
#10431
12.02.2010 11:22
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Gefahrgut Jo
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Hallo,
danke für die Unterstützung. Wir werden das ganze nochmals von einem Physiker messen lassen, es sieht danach aus, dass die Werte so niedrig sind, dass ein freigestellter Transport durchgeführt werden kann.
Schönes Wochenende, John
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Re: Klasse 7, Transport radioaktiver Stoffe
[Re: Gefahrgut Jo]
#10432
12.02.2010 18:17
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Gerald
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Hallo, wenn Du es unter UN 2910 transportieren kannst, dann must Du aber folgendes beachten. Freigestellte Versandstücke gemäß Absatz 2.2.7.2.4.1. unterliegen nur den folgenden Vorschriften der Teile 5 bis 7 a) die anwendbaren Vorschriften des Abschnitt 5.1.2 (Umverpackung), des Unterabschnitts 5.1.3.2 (Verwendung für andere Güter), des Abschnitts 5.1.4 (Zusammenpacken), des Unterabschnitts 5.2.1.2 (Kennzeichnungseigenschaften), der Absätze 5.2.1.7.1 (Absender/Empfänger Versandstück) 5.2.1.7.2 (UN-Nummer) 5.2.1.7.3 (>50 kg mit Aufschrift der Bruttomasse), des Unterabschnitts 5.2.1.9 (Ausrichtungspfeile), des Absatzes 5.4.1.1.1 (Beförderungspapier) a) (UN-Nummer), g) (Name und Anschrift des Absenders), h) (Name und Anschrift des Empfängers) und des Abschnitt 7.5.11 Sondervorschrift CV 33 (5.2) (beschädigte Versandstücke); b) die in Abschnitt 6.4.4 (Allgemeine Verpackungsvorschriften) aufgeführten Vorschriften für freigestellte Versandstücke und c) wenn das freigestellte Versandstück spaltbare Stoffe enthält, muss eines der in Absatz 2.2.7.2.3.5 (Spaltbare Stoffe) vorgeschriebenen Ausschließungskriterien für spaltbare Stoffe anwendbar und die Vorschriften des Unterabschnitts 6.4.7.2 (Mindestabmessung) erfüllt sein.
Freigestellte Versandstücke unterliegen den entsprechenden Vorschriften aller übrigen Teile des ADR.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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