Hallo GG-freak,
es ist zwar richtig, dass die Kennzeichnung "Fisch und Baum" auch verkleinert werden darf, doch nur, wenn es aufgrund der Größe des Versandstückes erforderlich ist. Gasflaschen sind i.d.R. (mit Ausnahme der lecture buttles) jedoch groß genug um Kennzeichen (und Gefahrzettel) aufnehmen zu können.
Bei Gasflaschen hat man sich auf eine verkleinerte Kennzeichnung am Flaschenhals geeinigt, da die Gefahrzettel ansonsten aufgrund der Transportbewegungen abgerieben würden. Die Zulässigkeit Gefahrzettel am Flaschenhals zu Verkleinern ist im Absatz 5.2.2.2.1.2 angegeben. Hier wird jedoch nur von Gefahrzettel gesprochen. Das Kennzeichen "Fisch und Baum" ist jedoch kein Gefahrzettel, so dass streng genommen dieses Kennzeichen auf Gasflaschen nicht verkleinert werden darf. Ich denke, man hat hier nur nicht daran gedacht, die Vorschrift entsprechend anzupassen.