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leere CO² - Behälter #10449 11.02.2010 12:36
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AchimB Offline OP
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Hallo zusammen,

jeder kennt die CO² - Behälter, die für den Betrieb von Wasserspendern (Wassr-Max usw.) verwendet werden.

Fallen die leeren Behälter (Druck < 2 bar) unter die ADR-Vorschriften und kann mir jemand eine Fundstelle nennen?

Für Ihre Hilfe bedanke ich mich bereits im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

AchimB

Re: leere CO² - Behälter [Re: AchimB] #10450 11.02.2010 16:27
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Hallo AchimB,

das ADR hält im Unterabschnitt 1.1.3.2 Buchstabe c) hierfür eine Freistellung vom ADR bereit.

Zitat: Die Vorschriften des ADR gelten nicht für die Beförderung von:

c) Gasen der Gruppe A und O (gemäß Unterabschnitt 2.2.2.1) wenn der Druck des Gases im Gefäß oder Tank bei einer Temperatur von 20 °C höchstens 200 kPa (2 bar) beträgt und das Gas kein verflüssigtes oder tiegekühlt verflüssigtes Gas ist.

Gemäß Spalte 3b) der Stoffaufzählung (Kapitel 3.2 Tabelle A) hat Kohlendioxid der UN-Nummer 1013 den Klassifizierungscode "2A" und fällt damit unter die Freistellungsregelung.
Ich denke das dürfte dein Probem lösen.


Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Und immer bis zu Ende lesen.
Re: leere CO² - Behälter [Re: gg-freak] #10451 12.02.2010 09:43
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Hallo gg-freak,

vielen Dank für Deine Antwort. Ich hatte mich bei meiner Suche zu sehr auf leere ungereinigte Verpackungen konzentriert. Dabei habe ich diesen Passus aus dem ADR übersehen.

Gruß AchimB

Re: leere CO² - Behälter [Re: gg-freak] #10452 12.02.2010 11:38
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Hallo gg-freak,


Antwort auf

c) Gasen der Gruppe A und O (gemäß Unterabschnitt 2.2.2.1) wenn der Druck des Gases im Gefäß oder Tank bei einer Temperatur von 20 °C höchstens 200 kPa (2 bar) beträgt und das Gas kein verflüssigtes oder tiegekühlt verflüssigtes Gas ist.


diese Freistellung greift meiner Ansicht nach nicht, da es sich bei Kohlendioxid UN 1013 um ein unter Druck verflüssigtes Gas handelt.

Ich tendiere eher zur Sondervorschrift 584:

Dieses Gas unterliegt nicht den Vorschriften des ADR/RID wenn:
es in gasförmigem Zustand ist;
es höchstens 0,5 % Luft enthält;
es in metallenen Kapseln (Sodors, Sparklets) enthalten ist, die frei von Fehlern sind, die ihre Festigkeit verringern könnten;
die Dichtheit des Verschlusses der Kapsel sichergestellt ist;
eine Kapsel höchstens 25 g dieses Gases enthält und
eine Kapsel höchstens 0,75 g dieses Gases je cm3 Fassungsraum enthält.


Grüße
GG1

Re: leere CO² - Behälter [Re: GG1] #10453 12.02.2010 12:27
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Hallo GG1,

danke für den interessanten Hinweis.

Ich habe mittlerweile ein Gutachten der BAM herausgekramt, das wir vor einiger Zeit für eine Ausnahmegenehmigung für den Transport von CO²-Behältern > 500ml benötigten.

Auch die BAM erwähnt in Ihrem Gutachten die Freistellung nach 1.1.3.2 c) ADR und die sollten es doch eigentlich wissen.

Mit freundlichen Grüßen

AchimB

Re: leere CO² - Behälter [Re: AchimB] #10454 12.02.2010 14:31
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Hallo AchimB,

das glaube ich Dir gerne; schließlich war vor 2009 die Formulierung auch noch eine andere:

1.1.3.2 Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von Gasen Die Vorschriften des ADR gelten nicht für die Beförderung von:

c) Gasen der Gruppen A und O gemäß Unterabschnitt 2.2.2.1, wenn der Druck des Gases im Gefäß oder Tank bei 15 °C höchstens 200 kPa (2 bar) beträgt und das Gas während der Beförderung vollständig gasförmig bleibt; das schließt jede Art von Gefäß oder Tank ein, z.B. auch Maschinen- und Apparateteile;


Nach dem 2009er Sprachgebrauch ist die Nutzung der Freistellung daher meiner Ansicht nach nicht mehr möglich.

Grüße
GG1

Re: leere CO² - Behälter [Re: GG1] #10455 12.02.2010 14:36
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*kopfklatsch* <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" /> GG1 hat recht. Die Ziffer 2 im Klassifizierungscode sagt ja schon aus, dass es sich um ein verflüssigtes Gas handelt.


Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Und immer bis zu Ende lesen.
Re: leere CO² - Behälter [Re: AchimB] #10456 12.02.2010 14:59
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Stefan Witten Offline
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Da die vollen Zylinder Gefahrgut sind UN 1013 Klasse 2 Ziffer 2a gehe ich davon aus das die leeren Behälter ungereinigten Behälter auch Gefahrgut sind . Beförderungskategorie 4 . Also unbegrenzt.

Für die Zylinder gilt auch Umverpackungspflicht ,einzeln haben die auf der Ladefläche nichts verloren. Die gehören in eine Box oder spezial Koffer mit entsprechenden Fächern . Entsprechend als Umverpackung gekennzeichnet. Und gut auf der Ladefläche gesichert.

Geht mal auf die Seite :http://www.industriegaseverband.de

Dann auf Veröffentlichungen des IGV hier am besten mal alles lesen oder einfach mal anrufen und Nachfragen .

Insbesondere Umverpackungen , Bezettelungen , Ladungssicherungen hier gibt es viele PDF Dokumente .

Halt alles was mit Gasflaschen zu tun hat .

Gruß Stefan

Re: leere CO² - Behälter [Re: Stefan Witten] #10457 12.02.2010 15:42
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Hallo Stefan,

da von leeren Behältern die Rede ist denke ich, ist die SV 584 hier schon anwendbar weil weniger als 25 g Produktinhalt. Wenn ich mit dem Molgewicht (44 g/mol) und den 2 bar Restdruck reche, müßte der Behälter ca. 6 Liter Fassungsvermögen haben um die 25 g rein über gasförmiges CO2 zu erreichen.

Grüße
GG1

Re: leere CO² - Behälter [Re: GG1] #10458 12.02.2010 16:02
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Stefan Witten Offline
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Sind denn die Zylinder zwingend immer leer ,wer prüft das ,in den meisten Fällen wird das so sein.

Größere Gasflaschen bleiben ja auch Gefahrgut im leeren Zustand . Entweder die Flaschen werden gereinigt und sind dann kein Gefahrgut mehr oder werden als ungereinigte Gefäße halt als : leeres Gefäß klase 2 aufgeführt.

Ich verstehe den Sinn nicht. Sollen die Leeren Zylinder per Paketdienst zurückgesendet werden und lehnt dieser Gefahrgut ab ?

Warscheinlich ja.

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