Hallo,
es ist immer das festgelegte Datum (Tag/Monat) gemäß Bescheinigung ausschlaggebend.
Das heist zum Beispiel, wenn das Datum der 01.07.2010 gemäß Bescheinigung ist, kann ich die Zwischenprüfung vom 01.04.2010 bis 01.10.2010 durchführen.
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 13.02.2010 18:21.