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Angaben im Unfallmerkblatt #1065 05.09.2003 09:03
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Anonym
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Aufgrund eines aktuellen Falles habe ich folgende Frage:
Ist es notwendig, in den schriftlichen Weisungen bei der Angabe der UN-Nummer (n) den Zahlen zwingend die Buchstaben UN voranzustellen, wie dies explizit im Beförderungspapier verlangt wird? Aus dem ADR ist dies nicht klar ersichtlich, es heisst dort im Kap. 5.4.3.8 lediglich, die Angabe der UN-Nummer (n). Gehört zur Angabe der UN-Nummer zwingend auch immer die Voranstellung der Buchstaben UN? Wenn ja, warum ist dies dann beim Beförderungspapier im Kap.5.4.1.1.1.a) explizit verlangt?
Wer kann mir hier kompetent Auskunft geben? Besten Dank.

Re: Angaben im Unfallmerkblatt #1066 05.09.2003 10:06
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 316
Willi_Pape Offline
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Beiträge: 316
Hallo Herr Geier,
meines Erachtens brauchen die Buchstaben UN nicht der UN-Nr. in den schriftlichen Weisungen vorangestellt werden. Im ADR und auch in den Richtlinien steht lediglich das die Nummer eingetragen werden muß. Wenn die Buchstaben UN in den schriftlichen Weisungen mit eingetragen werden müssten, müßte es, genauso wie unter Kapitel 5.4.1.1.1 für das Beförderungspapierverlangt wird, im ADR expliziet unter Kapitel 5.4.3 stehen. Eine weitere Argumentationshilfe ist die deutsche Richtlinie RSE, Abschnitt 5-9.4.2, dort steht:
"Die UN-Nummer sollte in der rechten oberen Ecke....... in einem schwarz umrandeten Feld eingegeben werden. In der oberen Hälfte dieses Feldes kann zusätzlich die Nr. zur Kennzeichnung der Gefahr gemäß Unterabschnitt 5.3.2.3 enthalten sein."
Wenn man sich nun diesen Unterabschnitt ansieht, ist dies die Abbildung der orangefarbenen Warntafel. Hier ist die Angabe der Buchstaben UN ja auch nicht erforderlich.
Man könnte zwar argumentieren, das im Muster der Anlage 13 der RSE (Unfallmerkblatt) die Buchstaben eingetragen sind, aber wie es der Name schon sagt, es ist ein Muste. Dieses Muster wird in der RSE nicht vorgeschrieben, sondern lediglich empfohlen.


Mit freundlichem Gruß
Willi Pape
Re: Angaben im Unfallmerkblatt #1067 05.09.2003 11:06
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Beiträge: 78
M.Brück Offline
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Registriert: Feb 2002
Beiträge: 78
Hallo Herr Geier,

aus Überwachersicht schließe ich mich den Ausführung von Herrn Pape voll und ganz an. Eine Voranstellung von "UN" ist nicht gefordert.

Gruß aus Gießen


Gruß aus Gießen
Mario

Nicht vergessen : "Mensch bleiben"
Re: Angaben im Unfallmerkblatt #1068 05.09.2003 17:50
Registriert: Apr 2002
Beiträge: 56
glücke Offline
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Registriert: Apr 2002
Beiträge: 56
Hallo Herr Geier,

der Begriff UN-Nummer, wie er in 5.3.4 verwendet wird, ist in den Begriffsbestimmungen 1.2.1 ADR genau definiert. Dort steht, UN-Nummer:(=) Vierstellige Zahl als Nummer ......... Von vorangestellten Buchstaben UN steht dort nichts. Sie können daher im Unfallmerkblatt auch nicht gefordert werden.

Sonnige Grüße aus Nordbayern

G. Lücke

Re: Angaben im Unfallmerkblatt #1069 07.09.2003 16:09
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Anonym
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A
Danke den Meldepersonen für ihre rasche Antwort. Ich habe es eigentlich auch so gesehen, aber leider sehen das nicht alle gleich.
MfG
albert geier


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