UN 1203 mit Verpackungsgruppe I?
#10799
07.04.2010 11:14
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sonnenblume85
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Hallo,
ich bräuchte mal wieder eure Erfahrungswerte.
Ein Kunde beladet Benzin mit einem Siedebeginn von <35° unter UN 1203 mit Verpackungsgruppe II. Ich frage mich, ob das nicht VG I sein müsste.
Das Problem weiterhin ist, dass der Siedepunkt je nach Jahreszeit sich verändert. Folglich sowohl I und II zutreffen!
Gemäß ADR 2.2.3.1. (Verpackungsgruppenzuordnung) der Klasse 3 zugeordnete Stoffe und Gegenstände in der Tabelle A aufgeführt sind und das nur namentlich nicht genannte Stoffe nach den Vorschriften dieses Abschnittes der entsprechenden Verpackungsgruppe zuzuordnen sind.
Also würde ich sagen, dass trotz der Siedepunktvariationen die Verpackungsgruppe das ganze Jahr bei II bleibt. Seht ihr das auch so?
Danke
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Re: UN 1203 mit Verpackungsgruppe I?
[Re: sonnenblume85]
#10800
07.04.2010 11:25
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Gerald
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Hallo Sonnenblume85, es kommt immer auf den Eintrag im Datensichheitsblatt vom Hersteller an, in Diesem steht die UN Nummer, unter welches das Produkt für die verschiedenen Verkehrsträger transportiert wird. Für die UN Nummer 1203 -Benzin- steht aber im ADR nun mal die VG II.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: UN 1203 mit Verpackungsgruppe I?
[Re: Gerald]
#10801
07.04.2010 18:48
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Stefan Witten
Spezi
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Wie ist das mit normalem Benzin als Kraftstoff mit der Dampfdruckbildung im Sommer .Jeder kennt die sonnenerwärmten "runden" Kraftstoffreservekanister,gut die sind dafür gebaut. Wie sieht es da aus mit normalen UN Fässern aus Stahl und Kanister aus Kunststoff als X Verpackung .Die sind ja wesentlich dünner ? Temperaturbegrenzung ?
mit freundlichen Grüßen
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Re: UN 1203 mit Verpackungsgruppe I?
[Re: Stefan Witten]
#10802
07.04.2010 21:36
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Claudi
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Auch Metallverpackungen für flüssige Stoffe (z. B. Fass aus Stahl) müssen eine Fallprüfung, Dichtheitsprüfung, hydraulische Innendruckprüfung, Stapeldruckprüfung mitmachen und bestehen. Details findet man in 6.1.5 ADR.
Die bauartgeprüften Gefahrgutverpackungen halten schon einiges aus, unsere deutschen Sommer allemal... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Also keine Temperaturbegrenzung (nur den füllungsfreien Raum nicht vergessen - 4.1.1.4 ADR).
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Re: UN 1203 mit Verpackungsgruppe I?
[Re: sonnenblume85]
#10803
08.04.2010 08:09
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Mark
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Hallo zusammen,
der Siedepunkt ist eine physikalische Kenngröße und ändert sich nicht nach Jahreszeit. Der Siedepunkt ändert sich bei Luftdruckänderungen, deshalb wird für den Siedepunkt der durchschnittliche Luftdruck von 101,3 kPa als Kenngröße herangezogen.
Also ein entzündbarer flüssiger Stoff mit einem Siedepunkt von 35°C (bei 101,3 kPa) oder weniger ist demzufolge in die Verpackungsgruppe I einzustufen. Das ist im Sommer wie im Winter so. Da gibt es auch nichts dran zu rütteln.
Wenn ein bestimmtes Benzin (Testbenzin, Waschbenzin, etc.) einen solch niedrigen Siedepunkt aufweist, ist die UN 1203 nicht mehr zutreffend, hier muss dann auf andere UN-Nummern ausgewichen werden (z.B. UN 3295).
P.S. Habe gerade gelesen, dass es verschiedenen niedrig siedende Benzine gibt, diese werden Petrolether, Leichtbenzin oder Wundbenzin genannt und der Siedepunkt kann bis auf 25 °C heruntergehen (je nach Sorte). Es handelt sich um Kohlenwasserstoffgemische mit Kettenlängen von 5 bis 7 C-Atomen.
Zuletzt bearbeitet von Mark; 08.04.2010 08:23.
Grüße
Mark
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