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Übergangsvorschrift ADR/RID 1.6.3.15 #11124 18.06.2010 08:25
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911 Offline OP
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Hallo

Was ist genau gemeint mit:
die vor dem 1. Juli 2007 gemäss den bis zum 31. Dezember 2006 geltenden Vorschriften gebaut wurden, jedoch nicht den ab 1.Januar 2007 geltenden Vorschriften des Absatzes 6.8.2.2.3 entsprechen

Vielen Dank

Tobias

Re: Übergangsvorschrift ADR/RID 1.6.3.15 [Re: 911] #11125 18.06.2010 08:40
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Gandalf Offline
Held der Gefahrgutwelt
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Hallo 911,
die Vorschriften für neue Vakuumventile gelten ab 01.01.2007, eine Übergangsregelung hat zugelassen, dass bis zum 01.07.2007 aber noch nach den alten bis zum 31.12.2006 geltenden Vorschriften Vakuumventile gebaut werden durften. Das wird einfach damit zusammenhängen, dass Produktionsstätten nicht so einfach von heute auf morgen umstellen können, bzw. ja auch noch laufende Aufträge bzw. schon produzierte Ware vorhanden ist. Das kann ja nicht einfach weggeschmissen werden, also dürfen diese "alten" Sachen eine begrenzte Zeit weiter gebaut/genutzt werden und genießen eine Art Bestandsschutz.
Gruß Gandalf


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