Hallo,
ich habe ein Problem:
Auf einem Fahrzeug soll eine mobile Pumpe instaliert werden, die in einem separaten Abteil abgestellt werden soll. Dort lagern dann auch diverse Schläuche. Mit der Pumpe solllen vor Ort Gefahrgüter in IBCs gepumpt werden. Die Pumpe (und die Schläuche) sollen dann ungereinigt zur nächsten Anfallstelle transportiert werden und dort wieteres Material gepumpt werden.
Da es sich um Abfall handelt, fällt die Reinheit der Pumpe nicht ins Gewicht.
Wenn jetzt die Schläuche und die Pumpe, die ja noch Restmengen des Gefahrgutes enthalten, mit Blindverschlüssen geschlossen werden, kann dann die Freistellung aus UA 1.1.3.1 b) für nicht näher bezeichnete Maschinen verwendet werden?
Ich bitte um Kommentare. Danke!