Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Jahresbericht #1119 30.09.2003 13:27
A
Anonym
Nicht registriert
Anonym
Nicht registriert
A
Hallo zusammen,

ich habe die Ehre, meinen ersten Jahresbericht schreiben zu dürfen.
Da unser Unternehmen erst seit einem Jahr gefährliche Güter versendet, besteht noch keiner.

Meine Frage: Müssen in dem Jahresbericht die Summen aller gef. Güter dokumentiert werden oder lediglich die Sendungen, bei denen der Transport als "Gefahrguttransport" deklariert werden musste?

Letzteres wäre besser, da wir bisher immer innerhalb der begrenzten Mengen versendet haben.

Vielen Dank im voraus.

Re: Jahresbericht #1120 30.09.2003 14:57
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 316
Willi_Pape Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 316
Hallo,
wenn Du in § 1b der Gefahrgutbeauftragtenverordnung siehst, steht dort, dass die GbV nicht gilt, wenn lediglich unterhalb der Mengenschwelle nach Unterabschnitt 1.1.3.6 transportiert wird.
Daraus lässt sich meines Erachtens schließen, dass diese Mengen auch nicht im Jahresberich erwähnt werden brauchen.
Du musst ja auch nicht jedes Kilogramm im Jahresbericht erwähnen, sondern kannst die Einteilung der Anlage 1 der GbV zu Hilfe nehmen.


Mit freundlichem Gruß
Willi Pape
Re: Jahresbericht [Re: Willi_Pape] #1121 30.09.2003 19:44
Registriert: Jul 2002
Beiträge: 11
Jürgen Köster Offline
Mitglied
Offline
Mitglied
Registriert: Jul 2002
Beiträge: 11
Hallo Herr Pape!

Ich bin nicht so ganz zu Frieden mit Ihrer Antwort.
§ 1b der GbV befreit den Unternehmer/Inhaber von der Bestellung eines Gb, wenn z.B. lediglich unterhalb der Mengenschwelle nach UA 1.1.3.6. ADR transportiert wird.
Gem. Anlage1,Nr. 4 der GbV ist der Gb verpflichtet einen Jahresbericht zu erstellen.
Somit ist m.E. hier nicht die Frage ob die Mengen im Jahresbericht aufgenommen werden müssen oder nicht, sondern ist ein Jahresbericht zu erstellen oder nicht.
Kein Gb gem. § 1b GbV = kein Jahresbericht!

Mit freundlichen Grüssen
Jürgen Köster


Re: Jahresbericht [Re: Jürgen Köster] #1122 01.10.2003 07:54
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086
Gandalf Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086
Hallo Herr Köster,

das sehe ich nicht so. Ich denke Herr Pape hat Recht,
denn § 1 b GbV sagt:

"Die Vorschriften dieser Verordnung ... gelten nicht ... ! <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

"über die Bestellung von Gefahrgutbeaufragten" bezieht sich hierbei
nur auf die Bezeichnung der Verordnung!

Für Herrn oder Frau rookie stellt sich jedoch die Frage:
Ist er trotz dieser Befreiung nach § 1 b GbV als Gefahrgutbeauftragter bestellt
oder nicht? <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Ist er bestellt mit all den Aufagben und Pflichten nach § 1 c GbV
in Verbindung mit Anlage 1, dann muss er auch den Jahresbericht erstellen
mit allen Mengenangaben. Ich finde nirgendwo eine Mengenschwelle für den Bericht.

Ist er jedoch nicht bestellt und wird die Befreiung nach § 1 b GbV in Anspruch genommen,
dann muss auch kein Jahresbericht gefertigt werden.

Viele Grüße Gandalf

Re: Jahresbericht [Re: Gandalf] #1123 01.10.2003 09:27
A
Anonym
Nicht registriert
Anonym
Nicht registriert
A
Hallo Gandalf,

diese Auslegung des § 1b der GbV kann ich so nicht teilen und zwar mit folgender Argumentation:

Die GbV trifft auch Aussagen, die nicht unmittelbar mit der Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten in Verbindung stehen z. B. in § 6 (Schulung der beauftragten Personen). Es wird aber vermutlich(???) Einigkeit darüber bestehen, dass beauftragte Personen IMMER zu schulen sind, auch und vor allem dann, wenn aufgrund von Befreiungsregelungen kein Gb im Unternehmen ist. Das wäre aus meiner Sicht der Sinn hinter der Formulierung "...über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten..." in § 1b, die sonst einfach redundant wäre.

Ansonsten gilt sicherlich: Kein Gefahrgutbeauftragter - kein Jahresbericht.

Aber wenn ein Jahresbericht zu erstellen ist, dann nach meiner Meinung auch für ALLE gefährlichen Güter aus dem Anwendungsbereich des ADR, die vom Unternehmen transportiert werden.

Viele Grüße
Michael

Re: Jahresbericht #1124 01.10.2003 10:25
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 316
Willi_Pape Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 316
Hallöchen,
Es gibt nirgendwo (ich habe jedenfalls nichts gefunden) eine Erläuterung, ob Transportmengen unterhalb des UA 1.1.3.6 im Jahresbericht dokumentiert werden müssen.
Wenn ich aber in der Anlage 1 GbV die Mengenabstufungen (kl. 5 t ; 5 - 50 t ; 50 - 1000 t und gr. 1000 t) ansehe, dann kann der Gesetzgeber nicht gewollt haben, dass der Gb anfängt Kilos zu zählen.
Ansonsten müssten Sie ja auch alle transportierten LQ-Mengen im Jahresbericht aufzählen. Dann würden im Sammelladungsgewerbe Heerscharen damit beschäftigt sein, Mengen bis zur 3ten Stelle hinter dem Komma zu addieren um anschließend alles in die oben genannte Abstufung einsortieren zu können.
Desweiteren muß in der Mengenangabe ja noch nicht mal nach Klassen sortiert werden, sondern es kann eine Gesamtmenge über alle GG-Transporte angegeben werden. Aus meiner Sicht dient die Mengenangabe nur statistischen Zwecken.
Ich jedenfalls erstelle seit 1993 Jahresberichte ohne die Transportmengen unterhalb des UA 1.1.3.6 und es kam bisher zu keiner Beanstandung durch die Behörde. Die Behörde bekommt übrigens den Jahresbericht jährlich automatisch (Behördenwunsch).
Mich würde allerdings auch interessieren, auf welcher Gesetzesgrundlage die Behörde einen solchen Jahresbericht bemängeln sollte.


Mit freundlichem Gruß
Willi Pape
Re: Jahresbericht [Re: Willi_Pape] #1125 01.10.2003 12:37
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086
Gandalf Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086
@michael,

da hab ich wohl zu schnell geschossen, du hast recht.
Die VO über die Bestellung gilt nicht (also alles was mit dem Gb zu tun hat.

Und die VO heißt ja auch "über die Bestellung von Gb und die Schulung ...

Danke für den Tip.

@Herr Pape

Antwort auf
Wenn ich aber in der Anlage 1 GbV die Mengenabstufungen (kl. 5 t ; 5 - 50 t ; 50 - 1000 t und gr. 1000 t) ansehe, dann kann der Gesetzgeber nicht gewollt haben, dass der Gb anfängt Kilos zu zählen.


Das ist natürlich jetzt eine interessante Frage.
Es gibt eben keine Mengenbegrenzung nach unten, was das Problem darstellt.

Ich gebe Ihnen recht, dass es Unsinn wäre alle LQ-Mengen zu zählen und aufzuführen,
insbesondere wo Unternehmen die keinen Gb benötigen, eben auch keine solche
Auflistung (sprich Jahresbericht) erstellen müssen.
(In der Praxis machts wahrscheinlich auch niemand)

Aber wie das rechtlich nun genau aussieht, weiss ich auch nicht,
aber 1 kg ist nun mal auch < 5 t.


Hier kann man sicherlich Parallelen zur VAwS (NRW) ziehen,
wo es für die Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen
auch keine Mengenbegrenzung nach unten gibt.
Also eine Anlage mit 100 ml Flüssigkeit WGK 1 ist eine Anlage der Gefährdungsstufe A
(Bedingung: <= 0,1 m³).

Das mag jetzt praxisfremd und kleinkrämerisch klingen,
aber es gibt eben diese Begrenzung nach unten nicht. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Gruß Gandalf

Re: Jahresbericht [Re: Gandalf] #1126 02.10.2003 08:06
A
Anonym
Nicht registriert
Anonym
Nicht registriert
A
Hallo zusammen

Auch wenn in diesem Falle kein Jahresbericht verlangt wird (bzw. nicht für LQ mengen etc), so kann es doch für einen Gb von Vorteil sein, wenn er diese Mengen oder zumindest die bspw. die LQ-Sendungen auch erfasst. Gerade gegenüber der Unternehmensleitung etc. können sich solche Zahlen auch nützlich erweisen.

Wir beispielsweise erfassen auch LQ-Mustersendungen etc. Ist auch immer sehr interessant, wenn wir den Sales Menschen <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" /> solche Zahlen liefern können (als Art Dienstleitung aus der Sicherheitsabteilung).

Gruss

Re: Jahresbericht #1127 08.10.2003 08:45
A
Anonym
Nicht registriert
Anonym
Nicht registriert
A
Hallo und vielen Dank für die Antworten,

Ich bin seit zwei Monaten best. Gb und weiß schon, daß ich einen Jahresbericht erstellen muss. Meine Frage ging aber in die Richtung, ob Mindermengen in diesem Jahresbericht erfasst werden müssen.

Gruß,

Jörg Niedecker

Re: Jahresbericht #1128 10.10.2003 23:49
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 85
AvDeventer Offline
Vollmitglied
Offline
Vollmitglied
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 85
Hallo rookie,
ich finde es erstaunlich wie einige Kollegen ein Thema doch zerreden können, was die Frage nicht uninteressanter macht;-)
Ich kann Ihnen nur sagen wie ich es mache:
Da bei uns auch "Mindermengen" transportiert werden, nehme ich diese auch in den Bericht mit auf.
Bei einer gut geführten Dokumentation ist es überhaupt kein Problem diese mit auf zu nehmen. Unsere Überwachungsbehörde hat es uns nach einem ziemlich kurzen Gespräch:-) freigestellt.

Viele Grüße aus NRW
A.v.Deventer


Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Vorgaben UN3556
von lgf - 20.05.2025 15:21
UN-Einstufung: Ab wann Sammel-UN?
von Phi_l - 20.05.2025 09:38
10.000 € Strafe
von LinFab_Austria - 20.05.2025 09:28
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3