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Transport Propan - Technik vs Belüftung? #11367 10.08.2010 10:16
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UBurkhard Offline OP
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Hallo Kollegen,

das Flüssiggasflaschen nach ADR und anderen "Technischen Regeln" bevorzugt in belüfteten oder offenen Fahrzeugen zu transportieren sind, ist unstrittig.
Auch das die Anwendung der CV36 für (gewerbliche) Bestandsfahrzeuge nicht so ohne weiteres möglich ist.

Im Gespräch mit Kollegen aus Hilfsorgansiationen kam jetzt folgende Idee auf:
Bei kurzfristigen Transporten in unbelüfteten Fahrzeugen Einsatz eines so genannten Gaswarners (wie im Campingbereich üblich) mit Warnsignalisierung im Fahrerbereich.
Vorteile dieses Gaswarners: sehr niedrige Ansprechschwelle (i.d.R. bei 0,5 Vol%, also sehr deutlich unterhalb der UE); schnell zu installieren (einfach im Flaschenbereich befestigen).
Der Fahrzeugbesatzung bliebe bei einem Alarm ausreichend Zeit, das Fahrzeug zu lüften und die Ursache festzustellen, bevor die Konzentration kritisch wird.

Ich bitte um Meinungen, auch zur rechtlichen Umsetzbarkeit.


Mit besten Grüßen

Udo Burkhard
Re: Transport Propan - Technik vs Belüftung? [Re: UBurkhard] #11368 16.08.2010 11:59
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Stefan Witten Offline
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Sehr geehrter Herr Burkhard,

ich habe das gleiche Problem auch mit UN1965 und anderen Gasen im Lieferwagen.

Aufschrift nach CV 36 vorhanden , nach ADR 2009 korrekt nach RESB 2009 nicht da kein Miet oder Leasing Fahrzeug. Prinzipiell bleibt mir nur die Möglichkeit 2 Stück Lüftungsöffnungen a 100cm im Quadrat wirksame Lüftungsfläche einzubauen nach Vorschrift.

Die Andere Möglichkeit ist die Gefährdungsbeurteilung nach RESB CV 36 .
Nur wer ist befugt eine solche Beurteilung zu erstellen?
Gutachter für Gefahrgut , Gutachter für KFZ ( TÜV ) oder einfach selber schreiben ?

Der Gaswarner ist mit Sicherheit ein gutes Mittel die Gefährdung zu senken , In eine Betriebsanweisung könnte auch noch gefordert werden das alle Flasche einzeln auf korrekte Dichtheit und Verschluss des Ventils und der Verschlusskappe geprüft werden vor der Abfahrt , dann mit Gaswarnanlage .

Nur wer darf das Beurteilen ?

Wer nach der größe der Lüftungsöffnungen im Netz sucht hier 100 cm² trifft unweigerlich auf die Fotos von den ganzen explodierten Lieferwagen siehe BG.Es könnte daher auch als Fahrlässigkeit gewertet werden keine Lüftung zu verwenden.

Ich gehe mittlerweile davon aus das die Lüftungsgitter die preiswertere und sichere Lösung sind , denn der TÜV macht nichts umsonst.

mit freundlichem Gruß Stefan Dierich

Zuletzt bearbeitet von Stefan Witten; 16.08.2010 12:08.
Re: Transport Propan - Technik vs Belüftung? [Re: Stefan Witten] #11369 16.08.2010 15:43
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UBurkhard Offline OP
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Hallo
und Danke für die Einschätzung.

Interessant in diesem Zusammenhang ist auch, das das DVGW-Arbeitsblatt G607 "Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen" für Flaschenkästen (Flaschen bis 14 kg) nur eine Bodenöffung (bzw. Seitenwandöffnung in Bodennähe) von 100 cm² fordert, bei nur von oben zugänglichen Flaschenkästen sogar nur von 2 cm²(!). Die Anzahl der Flaschen bis 14 kg ist in der G607 nicht bestimmt oder begrenzt.
Es gibt mittlerweile sogar Fahrzeugausbauer, die sich für Fahrzeuge und Anhänger von Hilfsorganisationen/Feuerwehr hinsichtlich der Belüftung auf die G607 berufen.

Die BGI 590 "Sichere Beförderung von Flüssiggasflaschen und Druckgaspackungen
mit Fahrzeugen auf der Straße" (7.3.1) spricht von der Belüftung als eine zulässige Maßnahme zur Verhinderung der Bildung einer EX-Atmosphäre.

Irgendwie sind sich da die diversen Regelwerke - wie so oft - nicht so ganz einig ...

Mein Ziel ist es, für unsere Leute ein Optimum an Sicherheit herauszuholen, selbst wenn aus einsatztaktischen Gründen keine geeigneten Fahrzeuge eingesetzt werden können.


Mit besten Grüßen

Udo Burkhard

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