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Unfallbericht oder nicht? #11380 11.08.2010 13:03
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GbWeidlich Offline OP
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Hallo zusammen,

wir befördern gelegentlich Batterien, die der "UN 2794 Batterien (Akkumulatoren), nass, gefüllt mit Säure" unterliegen.

Es wird die SV 598 = Freistellung von den Gefahrgutvorschriften angewendet.

Was wäre im Falle eines Unfalls mit Beschädigung, wenn Säure austritt? Dann müsste die Sendung wieder dem ADR unterliegen? Wäre dann demgemäß zwingend ein Unfallbericht zu schreiben?

Vielen Dank für Ihre Meinungen / Hilfe!

Re: Unfallbericht oder nicht? [Re: GbWeidlich] #11381 11.08.2010 13:25
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bastianmannheim Offline
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Hallo Herr Kollege!
Meiner Meinung nach ist ein Unfallbericht zu schreiben, da ja die Ware nach wie vor ein Gefahrgut ist, die Freistellung bezieht sich nur auf eine Vereinfachung des Transports. Das Material bleibt aber noch wie vor ein Gefahrgut, woraus sich für mich ergibt, dass unter den entsprechenden Umständen ein Unfallbericht zu erstellen ist.
Gruß,
Sebastian

Re: Unfallbericht oder nicht? [Re: GbWeidlich] #11382 11.08.2010 13:54
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MasterKane Offline
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Hallo GbWeidlich

Antwort auf
[...] Was wäre im Falle eines Unfalls mit Beschädigung, wenn Säure austritt? Dann müsste die Sendung wieder dem ADR unterliegen? Wäre dann demgemäß zwingend ein Unfallbericht zu schreiben? [...]


Meiner Ansicht muss in diesem Fall ein Unfallbericht nach ADR erstellt werden, da die SV 598 u.a. nur für folgende Kriterien gilt:
  • neue Batterien: sie außen keine gefährlichen Spuren von Säuren aufweisen
  • gebrauchte Batterien: ihre Gehäuse keine Beschädigung aufweisen; sie außen keine gefährlichen Spuren von Säuren aufweisen

Im Falle einer durch den Unfall herbeigeführten Beschädigung mit Säureaustritt greift m.E. die SV 598 nicht mehr. Der UA 1.8.5.3 definiert einen Produktaustritt - und damit ein meldepflichtiges Ereignis - für die Beförderungsgruppe 3 jedoch erst ab 1.000 kg oder Liter. BAG


Zusätzlich ergibt sich eine Pflicht zur Erstellung eines Unfallberichts aus der GbV:

§ 1d Unfallbericht
(1) Der Gefahrgutbeauftragte hat dafür zu sorgen, dass nach einem Unfall, [...] bei dem Personen, Tiere, Sachen oder die Umwelt durch Freisetzen der gefährlichen Güter zu Schaden gekommen sind, [...] unverzüglich ein Unfallbericht erstellt wird.


mfg
MasterKane


edit: Texterweiterung, Link


"Wer fragt, ist ein Narr für eine Minute. Wer nicht fragt, ist ein Narr sein Leben lang."
Konfuzius
Re: Unfallbericht oder nicht? [Re: MasterKane] #11383 11.08.2010 21:47
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Mark Offline
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Hallo zusammen,

m.E. ist KEIN Unfallbericht zu schreiben:

In der SV 598 heißt es ja "Folgende Batterien unterliegen NICHT den Vorschriften des ADR ..."

Die Inkonformität zur SV 598 entstand ja erst durch den Unfall, oder unmittelbar nach dem Unfall.

Unabhängig davon wäre natürlich ein Unfallbericht an das BAG sinnvoll, da hierdurch möglicherweise Schwachstellen im ADR erkannt werden könnten. Jeder Unfallbericht hilft in dieser Hinsicht.


Grüße

Mark
Re: Unfallbericht oder nicht? [Re: MasterKane] #11384 12.08.2010 11:17
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GbWeidlich Offline OP
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Ok, vielen Dank für die Beiträge!

Ich sehe es auch so, dass ein Unfallbericht notwendig ist, mind. nach §1d GbV.

Re: Unfallbericht oder nicht? [Re: MasterKane] #11385 12.08.2010 11:33
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GbWeidlich Offline OP
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Eine Nachfrage noch zu 1.8.5.3 ADR:

Ist die Mengenbegrenzung irrelevant, falls ein Personenschaden eingetreten ist?
Es müssen also nicht beide Kriterien erfüllt sein, richtig?

Re: Unfallbericht oder nicht? [Re: GbWeidlich] #11386 12.08.2010 12:38
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Hallo GbWeidlich,
ich stimme Dir zu, dass bei Eintritt eines Personenschadens die Menge des ausgetretenen Gefahrgutes nicht relevant ist.

Übrigens: Auch ich würde einen Unfallbericht nach 1d GbV fertigen.

Mit freundlichen Grüßen

Re: Unfallbericht oder nicht? [Re: GbWeidlich] #11387 12.08.2010 12:41
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MasterKane Offline
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Hallo GbWeidlich,

der UA 1.8.5.3 trennt die Schäden mit einem "oder" ([...] ein Personen-, Sach- oder Umweltschaden eingetreten ist oder Behörden beteiligt waren und ein oder mehrere der nachfolgenden [...]), somit müssen nicht beide Kriterien erfüllt sein.

Dies bedeutet aber auch dass ein Personenschaden erst dann meldepflichtig ist, wenn die im UA angegebenen Kriterien erfüllt sind:

Ein Personenschaden ist ein Ereignis, bei dem der Tod oder eine Verletzung im unmittelbaren Zusammenhang mit dem beförderten gefährlichen Gut steht, und die Verletzung
a) zu einer intensiven medizinischen Behandlung führt,
b) einen Krankenhausaufenthalt von mindestens einem Tag zur Folge hat oder
c) eine Arbeitsunfähigkeit von mindestens drei aufeinander folgenden Tagen zur Folge hat.


mfg
MasterKane


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