Liebe Kolleginnen und Kollegen, einer unserer Fahrer kam gestern auf mich zu und stellte die berechtigte Frage, ob er mit einem kennzeichnungspflichtigen Gefahrguttransport durch ein ausgeschildertes Wasserschutzgebiet fahren darf, Foto des Straßenschildes siehe folgenden Link: http://www.google.de/imgres?imgurl=http:...um=1&itbs=1
Da bin ich ehrlich gesagt überfragt, , hat jemand eine Idee zu diesem Thema? Besten Dank im voraus und Grüße aus Mannheim, Bastian
Zuletzt bearbeitet von bastianmannheim; 25.08.201010:04.
Hallo bastianmannheim, dieses Zeichen ist zunächst lediglich ein Hinweiszeichen auf ein Wasserschutzgebiet. Verbote werden durch die Zeichen 261 bzw. 269 der StVO geregelt. Gruß Gandalf
Re: Transport durch Wasserschutzgebiet
[Re: Gandalf]
#1144925.08.201013:21
Ja, der Fahrer darf dort auch mit wassergefährdender Ladung durchfahren. Das VKZ 354 (Wasserschutzgebiet) mahnt nur zu besonderer Vorsicht.
Durchfahrverbote ergeben sich, wie Gadalf schon schrieb, aus VKZ 261 (Gefahrgut, kennzeichnungspflichtig - nicht jedes GG ist wassergefährdend) und VKZ 269 (Verbot der Durchfahrt mit wassergefährdender Ladung >20 l - nicht nur GG kann wassergefährdend sein, auch manches Nicht-Gefahrgut). Muss also anhand der Ladung entschieden werden (nur wer sagt den Fahrern Bescheid, wenn sie wassergefährdendes Nicht-Gefahrgut transportieren? - ja, einige Großverlader sind inzwischen dazu übergegangen...).
Re: Transport durch Wasserschutzgebiet
[Re: Claudi]
#1145026.08.201000:42
ich ärgere die Fahrer meiner Kunden schon geraume Zeit mit dem Hinweis auf die WGK, da wir bei uns hier unten im schönen Süden einen Trinkwasserspeicher haben, der schon seit Jahrzehnten (vergebens) <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" /> versucht wird von unseren Landeshauptstädtern leer gesoffen zu werden. Da wir in der Badesaison immer darauf achten, dass der Wasserspiegel nicht absinkt <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Mal ernst, bei meinen Verladerkunden ist auf der to do Liste auch der Punkt "Hinweis auf Wassergefährlichkeit der Ware" an den Fahrzeugführer aufgeführt. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />
das ist sehr löblich! Ich empfehle das auch, wenn sich dieses Thema ergibt. Aber gerade im Sammelgutbereich dürfte das schwierig sein (dort wissen die Leute nur: 1 Partie Sammelgut, x Paletten, so und so schwer, diese und jene Lademeter, kein Gefahrgut).
Re: Transport durch Wasserschutzgebiet
[Re: Claudi]
#1145226.08.201021:18
ich habe bislang keine klare Definition in der StVO zu dem Verbotsschild 269 gefunden. Daher gehe ich immer von der WGK 1 aus. Aber WGK 1 ist ja fast jede Chemikalie, wozu dann die Mühe, sobald irgendwelche Chemikalien geladen sind nicht durchfahren. Einfacher ist es dann drauf zu schreiben, wenn die Chemikalie nicht unter der WGK fällt.
Oder gibt es da doch eine Definition?
Grüße
Mark
Re: Transport durch Wasserschutzgebiet
[Re: Mark]
#1145326.08.201021:42
Die Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) gibt entsprechende grundlegende Hinweise. Link dazu
Genauer wird die "Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe" (VwVwS). Die wassergefährdenden Stoffe sind im Einzelnen im Anhang 2 aufgeführt. Anhang 1 enthält die Liste der nicht wassergefährdenden Stoffe. Link zur Vorschrift auf der Homepage des UBA
Zuletzt bearbeitet von UBurkhard; 26.08.201021:46.
Re: Transport durch Wasserschutzgebiet
[Re: UBurkhard]
#1145427.08.201001:19
Also es ist einfacher darauf hinzuweisen, dass ein Stoff ausnahmsweise nicht wassergefährdend ist als umgekehrt.
Damit wäre ich im Zweifelsfalle vorsichtig, denn der Schuss kann auch nach hinten losgehen. Die wassergefährdenden Stoffe und auch die nicht wg Stoffe (die Liste wird aus "Besorgnisgründen" wohl auch kaum länger werden) werden in der VwVwS vom BMU bzw. der von ihr beauftragten Stelle veröffentlicht. Darüber hinaus sieht die VwVwS unter 2.2.1 vor: "Wassergefährdend sind alle in Anhang 2 genannten Stoffe. Wassergefährdend sind ferner alle Stoffe, die aufgrund ihrer physikalischen, chemischen oder biologischen Eigenschaften nicht die in Anhang 3 Nr. 5 genannten Voraussetzungen für nicht wassergefährdende Stoffe erfüllen." Gemische sind nach den entsprechenden Regelungen in Anhang 4 einzustufen. Derzeit ist es noch eine Verwaltungsvorschrift, zukünftig werden diese Regelungen in der Bundes-VUmwS Einzug finden und somit Verordnungscharakter erhalten. Gruß Gandalf
Re: Transport durch Wasserschutzgebiet
[Re: Gandalf]
#1145629.08.201015:15