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Transport durch Wasserschutzgebiet #11447 25.08.2010 09:58
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bastianmannheim Offline OP
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
einer unserer Fahrer kam gestern auf mich zu und stellte die berechtigte Frage, ob er mit einem kennzeichnungspflichtigen Gefahrguttransport durch ein ausgeschildertes Wasserschutzgebiet fahren darf, Foto des Straßenschildes siehe folgenden Link:
http://www.google.de/imgres?imgurl=http:...um=1&itbs=1

Da bin ich ehrlich gesagt überfragt, , hat jemand eine Idee zu diesem Thema?
Besten Dank im voraus und Grüße aus Mannheim,
Bastian

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12176-wasserschutzgebiet.jpg (0 Bytes, 1038 Downloads)
Zuletzt bearbeitet von bastianmannheim; 25.08.2010 10:04.
Re: Transport durch Wasserschutzgebiet [Re: bastianmannheim] #11448 25.08.2010 12:01
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Gandalf Offline
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Hallo bastianmannheim,
dieses Zeichen ist zunächst lediglich ein Hinweiszeichen auf ein Wasserschutzgebiet. Verbote werden durch die Zeichen 261 bzw. 269 der StVO geregelt.
Gruß Gandalf

Re: Transport durch Wasserschutzgebiet [Re: Gandalf] #11449 25.08.2010 13:21
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Claudi Online
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Ja, der Fahrer darf dort auch mit wassergefährdender Ladung durchfahren. Das VKZ 354 (Wasserschutzgebiet) mahnt nur zu besonderer Vorsicht.

Durchfahrverbote ergeben sich, wie Gadalf schon schrieb, aus VKZ 261 (Gefahrgut, kennzeichnungspflichtig - nicht jedes GG ist wassergefährdend) und VKZ 269 (Verbot der Durchfahrt mit wassergefährdender Ladung >20 l - nicht nur GG kann wassergefährdend sein, auch manches Nicht-Gefahrgut). Muss also anhand der Ladung entschieden werden (nur wer sagt den Fahrern Bescheid, wenn sie wassergefährdendes Nicht-Gefahrgut transportieren? - ja, einige Großverlader sind inzwischen dazu übergegangen...).

Re: Transport durch Wasserschutzgebiet [Re: Claudi] #11450 26.08.2010 00:42
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Kay Schmauder Offline
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Hallo Claudi,

ich ärgere die Fahrer meiner Kunden schon geraume Zeit mit dem Hinweis auf die WGK, da wir bei uns hier unten im schönen Süden einen Trinkwasserspeicher haben, der schon seit Jahrzehnten (vergebens) <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" /> versucht wird von unseren Landeshauptstädtern leer gesoffen zu werden. Da wir in der Badesaison immer darauf achten, dass der Wasserspiegel nicht absinkt <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Mal ernst, bei meinen Verladerkunden ist auf der to do Liste auch der Punkt "Hinweis auf Wassergefährlichkeit der Ware" an den Fahrzeugführer aufgeführt. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: Transport durch Wasserschutzgebiet [Re: Kay Schmauder] #11451 26.08.2010 13:51
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Claudi Online
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Hallo Kay,

das ist sehr löblich! Ich empfehle das auch, wenn sich dieses Thema ergibt. Aber gerade im Sammelgutbereich dürfte das schwierig sein (dort wissen die Leute nur: 1 Partie Sammelgut, x Paletten, so und so schwer, diese und jene Lademeter, kein Gefahrgut).

Re: Transport durch Wasserschutzgebiet [Re: Claudi] #11452 26.08.2010 21:18
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Mark Offline
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Hallo,

ich habe bislang keine klare Definition in der StVO zu dem Verbotsschild 269 gefunden. Daher gehe ich immer von der WGK 1 aus. Aber WGK 1 ist ja fast jede Chemikalie, wozu dann die Mühe, sobald irgendwelche Chemikalien geladen sind nicht durchfahren. Einfacher ist es dann drauf zu schreiben, wenn die Chemikalie nicht unter der WGK fällt.

Oder gibt es da doch eine Definition?


Grüße

Mark
Re: Transport durch Wasserschutzgebiet [Re: Mark] #11453 26.08.2010 21:42
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UBurkhard Offline
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Die Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) gibt entsprechende grundlegende Hinweise. Link dazu


Genauer wird die "Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe" (VwVwS). Die wassergefährdenden Stoffe sind im Einzelnen im Anhang 2 aufgeführt.
Anhang 1 enthält die Liste der nicht wassergefährdenden Stoffe. Link zur Vorschrift auf der Homepage des UBA


Zuletzt bearbeitet von UBurkhard; 26.08.2010 21:46.
Re: Transport durch Wasserschutzgebiet [Re: UBurkhard] #11454 27.08.2010 01:19
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Mark Offline
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Hallo Burkhard,

die VwV-StVO ist nicht besonders aussagekräftig und die Liste der nicht wassergefährdenden Stoffe aus der VwVwS ist nicht besonders lang

Also es ist einfacher darauf hinzuweisen, dass ein Stoff ausnahmsweise nicht wassergefährdend ist als umgekehrt.


Grüße

Mark
Re: Transport durch Wasserschutzgebiet [Re: Mark] #11455 27.08.2010 08:22
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Gandalf Offline
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Hallo Mark,
Antwort auf
Also es ist einfacher darauf hinzuweisen, dass ein Stoff ausnahmsweise nicht wassergefährdend ist als umgekehrt.
Damit wäre ich im Zweifelsfalle vorsichtig, denn der Schuss kann auch nach hinten losgehen. Die wassergefährdenden Stoffe und auch die nicht wg Stoffe (die Liste wird aus "Besorgnisgründen" wohl auch kaum länger werden) werden in der VwVwS vom BMU bzw. der von ihr beauftragten Stelle veröffentlicht. Darüber hinaus sieht die VwVwS unter 2.2.1 vor: "Wassergefährdend sind alle in Anhang 2 genannten Stoffe. Wassergefährdend sind ferner alle Stoffe, die aufgrund ihrer physikalischen, chemischen oder biologischen Eigenschaften nicht die in Anhang 3 Nr. 5 genannten Voraussetzungen für nicht wassergefährdende Stoffe erfüllen." Gemische sind nach den entsprechenden Regelungen in Anhang 4 einzustufen. Derzeit ist es noch eine Verwaltungsvorschrift, zukünftig werden diese Regelungen in der Bundes-VUmwS Einzug finden und somit Verordnungscharakter erhalten.
Gruß Gandalf

Re: Transport durch Wasserschutzgebiet [Re: Gandalf] #11456 29.08.2010 15:15
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Mark Offline
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Hallo Gandalf,

ist doch mein Reden!

(Fast) Alle Chemikalien sind wassergefährdend!

Ladungen mit Chemikalien dürfen nicht durch die entsprechend beschilderten Straßen fahren.

Und das gilt für alle Transporte, auch für den LKW von ALDI oder Lidl, oder..., der mehr als 20 kg Kochsalz anliefert.

Wenn aber alle geladenen Stoffe in der Liste aus Anhang 1 gefunden werden, kann man doch eine Ausnahme machen, oder!


Grüße

Mark

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