bei der Verladung von IBC, Fässer, Kanister per LKW Richtung nordische Länder wird vorsorglich eine IMO mitgegeben. Es ist eine Teilladung. Was ist mit der Mitgabe bzw. dem Anbringen von Placards. Die Fahrer wollen meistens die Placards nicht, schon gar nicht wollen Sie diese aufkleben. Ich habe keine Ahnung ob Fähre oder Brücke benutzt wird. Wie ist bei Euch die Praxis. Danke Gruß Code Red
Re: Placards bei Verladung nordische Länder
[Re: codered]
#1146325.08.201019:08
Sollte der Verkehrsträger Straße nicht verlassen werden, sind m.E. Placards nicht erforderlich. Bei Verwendung Fähre muss nach IMDG-Code verfahren werden, mit CTU-Packzertfikat und Placards gemäß 5.3.1.1.4 IMDG. Keine Placards erforderlich bei Transport in begrenzter Menge
Grüße aus Rain am Lech
Johann Simon
Re: Placards bei Verladung nordische Länder
[Re: J.Simon]
#1146426.08.201010:10
das ist ein bisschen tüddelig: wenn eine Fähre beutzt wird, hängt es von der Reederei ab wie gekennzeichnet werden muss. Diejenigen, die das Ostseememorandum anwenden, nehmen Einheiten mit ADR Kennzeichnung mit, also vorne und hinten orange Tafel und fertig. (außer bei Klasse 1 und 7). Wenn nur die Trailer rüber gehen, ist es manchmal ein Problem dass vorne am Trailer keine Tafel ist, dann darf nach MoU auch ein entsprechender Aufkleber genommen werden. Diejenigen die nach IMDG fahren nehmen nur Einheiten nach IMDG mit. Für das Anbringen der Placards ist derjenige verantwortlich der die Einheit in das Hafengebiet einbringt, also der Spedi/Fahrer. Und dann wird nicht mehr gefragt ob der Fahrer möchte oder nicht, dass muss er.Hängt nix dran, kann es bis zu 500,--¤ kosten, und die Einheit bleibt stehen. Gruß Volker P.S. Wenn nach IMDG dann 3 Monate seewasserfest, und nicht wie im Anhang zu sehen <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Zuletzt bearbeitet von exag; 26.08.201010:12.
Jeder spinnt auf seine Weise - der eine laut der andere leise (Joachim Ringelnatz 1883 - 1934)
Re: Placards bei Verladung nordische Länder
[Re: exag]
#1146526.08.201013:58
Ja, sowas wie im Anhang dargestellt hab ich auch schon gesehen... sah aus, als ob da jemand Placards auf die Wäscheleine zum trocknen gehängt hat...
Wobei m.E. nicht der Fahrer für die Kennzeichnung der Bef.einheiten, die auf See gehen, verantwortlich ist, sondern der Verlader (der, der die Einheit belädt) - im Seeverkehr gibts den Fahrer ja gar nicht. Der Verlader muss dafür sorgen... dass ggf. der Fahrer spätestens im Hafen die Aufkleber drauf macht (und zwar korrekt, nicht Methode Wäscheleine).
Man müsste also vorher den Transportweg abklären - schon aus dem Grund, dass der Seeweg ja noch andere Abweichungen vom ADR beinhaltet wie Zusammenladeverbote, Marine Pollutant (toter Fisch&Baum schon jetzt auf allen Gefahrgütern, die diese Eigenschaft haben). Außerdem: Ladungssicherung entsprechend CTU-Packrichtlinien, Schulung der Mitarbeiter nach Seerecht...
Re: Placards bei Verladung nordische Länder
[Re: Claudi]
#1146626.08.201015:32
Es geht übrigens noch besser, siehe Anhang <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Das Anbringen der Placards ist im IMDG nicht eindeutig geregelt, es steht nur drin, dass die Einheiten gelabelt sein müssen. Im MoU steht dagegen ganz klar im § 5: "Für das Anbringen dieser Tafeln ist derjenige zuständig, der die Beförderungseinheit (CTU) für die Verladung auf das Ro/Ro-Schiff bereitstellt." Und das ist in den wenigsten Fällen der Verlader, weil der die Einheiten meist nicht selber vorbeibringt. Die Kennzeichnung der IMDG Einheiten ist über die Hafensicherheitsverordnungen der Länder geregelt, und da steht (in SH und MV) eine ähnliche Formulierung wie im MoU drin. Damit ist der Verlader wieder raus.
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Re: Placards bei Verladung nordische Länder
[Re: exag]
#1146726.08.201016:13
WAHNSINN !! Danke für die tollen Rückmeldungen und die Fotos. Der LKW ist übrigens mit Fähre gefahren und ich durfte heute noch die IMO bzw. das Containerpackz. ergänzen.
Gruß Code Red
Re: Placards bei Verladung nordische Länder
[Re: exag]
#1146813.09.201016:36
Das Anbringen der Placards ist im IMDG nicht eindeutig geregelt
... in der GGVSee wird's da schon eindeutiger (§ 9 Abs. 2 Nr. 2), hier wird die Pflicht eindeutig dem für das Packen oder Beladen einer Beförderungseinheit jeweils Verantwortlichen übertragen.
Viele Grüße Susann Miller
Re: Placards bei Verladung nordische Länder
[Re: exag]
#1146917.09.201012:43
bestätigt der Packer einer Beförderungseinheit (CTU) in der Fahrzeugbeladeerklärung u.a. nicht auch das einwandfreie plakatieren? Also müsste die Beförderungseinheit, rein theoretisch, schon mit Pacards im Hafen einfahren!?
genau so ist es, aber es gibt dann doch einen großen Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Denn die wenigsten Fahrer mögen mit Labeln draußen dran fahren.
Wenn sie aber nach MoU fahren passt es wieder, da brauchen sie ja nur die orange Warntafel vorne und achtern.
Viele Grüße
Volker Utzenrath
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