Hallo Gefahrgutgemeinde, als "immer noch gefühlter Anfänger" möchte ich gerne Eure Meinung zu folgendem Sachverhalt hören. Anlieferung von 800l UN 1790 ca. 75% zur Beizung eines Verdampfers. Fremdfirma hat den Auftrag, wir sind kein "Empfänger". Namenhafte Sped. X mit Sub. Y fährt vor: geschlossene Warntafel, kein ADR-Schein vorzeigbar, Beförderungspapier nicht den Vorschriften entsprechend und mit mängelnbehaftete Kunststofffässer(siehe Anhang). Eine Nachfrage bei dem Versender ergibt, dass bei 40°C abgefüllt wird. Das erklärt dann auch die Verformung. Nun mehren sich die Stimmen gegen mich!!, warum ich denn nicht die Polizei eingeschaltet habe. Wie hättet Ihr reagiert? Aus meiner Sicht war der Transport bei uns, trotz fahrlässigem Verhaltens des Fahrers, beendet und der Fahrer war nach Aufklärung, denke ich, geläutert genug. Er hat seinen gültigen ADR Schein einen Tag später vorgezeigt. Der GB der Sped.X hat sich allerdings auch nach mehrfacher Aufforderung nicht zu diesem Sachverhalt geäußert.
Re: Anlieferung von Fluorwasserstoffsäure UN 1790
[Re: Waldläufer]
#1161401.10.201008:12
Hallo Waldläufer, unangenehme Sache, denn eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Wer schwärzt schon gerne jemanden an. Auf der anderen Seite ist Flusssäure schon so ne Sache, da kleinste Verätzungen zum Tod führen können. Immerhin ist das Zeug ja ohne Vorfälle bei Euch angekommen auch wenn ihr nicht der direkte Empfänger seid. Verweigern und Zurückschicken kann hier keine Option sein. Die Polizei ist glaube ich dann nicht mehr der richtige Ansprechpartner da Firmengelände und kein öffentlicher Verkehr. Bliebe also nur die zuständige Aufsichtsbehörde (für Duisburg dürfte das glaube ich immer noch die BezReg Düsseldorf sein, früher StAfA Essen). Da glücklicherweise nichts passiert ist und anschwärzen so eine Sache, würde ich folgendes machen (auch wenn einige hier der Meinung sein werden, dass die Behörden sofort informiert werden müssten): Alle Fehler und Verstöße sorgfältig auflisten und dokumentieren, einen ausführlichen Bericht erstellen und diesen an alle Beteiligten (Abfüller, Verpacker, Spedition, Sub etc.) verschicken und deutlich mitteilen, dass bei einem erneuten Vorfall, das Material verweigert, das Fahrzeug sichergestellt und die zuständige Behörde eingeschaltet wird. Was ist mit dem Gb des Sub Y oder ist Sub Y nur der Fahrer? Gruß Gandalf
Zuletzt bearbeitet von Gandalf; 01.10.201008:14.
Re: Anlieferung von Fluorwasserstoffsäure UN 1790
[Re: Gandalf]
#1161501.10.201008:46
Danke Gandalf, Sub Y ist nur Fahrer. Einen Überwachungsbericht habe ich noch am selben Tag an alle Beteiligten versendet. Wie sieht es mit der Verpackung aus? Ist das Befüllen bei 40°C in Kunststofffässern so richtig. Die BAM hat Beispiel- Fotos (allerdinds nur Luftverkehr), danach könnte man von leichten Mängeln sprechen, oder? Und wie sieht unsere Verantwortung aus? Immerhin ist es unser Werksgelände.
Re: Anlieferung von Fluorwasserstoffsäure UN 1790
[Re: Waldläufer]
#1161601.10.201008:51
natürlich kannst du jederzeit die Polizei informieren. Auf Einladung spielt es keine Rolle ob nun öffentlicher Verkehrsraum oder nicht. Wobei ich der Meinung bin, dass die Entladung zur Beförderung gehört und die Polizei ermächtigt wäre das Fahrzeug auf deinem Betriebsgelände zu überprüfen. Bei schwerwiegenden Mängeln macht es aus meiner Sicht immer Sinn die Polizei einzuschalten. Viele lernen nämlich nur durch Geldbußen und Papier landet meistens im Papierkorb. Man stelle sich vor, deine Ermahnungen fruchten nicht und es kommt zu einem Wiederholungsfall. Vor deinem Betriebsgelände oder auf dem Weg dorthin wird das Fahrzeug kontrolliert. Wieder mit gravierenden Mängeln. In einer Anhörung gibt der Fahrzeugführer zu Protokoll, das letzte Mal hat auch keiner was gesagt. Ich möchte mich vor der Polizei nicht erklären müssen (beachte §11 GGBefG)und mit der Sicherstellung des Fahrzeuges, wäre ich auch vorsichtig.
Gruß
Udo
Re: Anlieferung von Fluorwasserstoffsäure UN 1790
[Re: Udo Freitag]
#1161701.10.201022:35
wie unschön die Angelegenheit auch ist und wie gefährlich Flusssäure (insbs. die hier benannte hochkonzentriert) auch ist, eine Anzeigepflicht gibt es nicht. Wenn der Mangel den betroffenen mit der Bitte um Abstellung mitgeteilt wurde, kann dem Empfänger keine sträfliches Verhalten vorgeworfen werden (im Wiederholungsfall)!
Dann bitte ich zu bedenkten: Fehler macht jeder! Da der Fahrer eine ADR-Bescheinigung hat, ist doch nicht von einem absichtlich falschen Handeln auszugehen!
Dass der Gb sich für den Vorfall nicht entschuldigt (oder hat der Urlaub?) find ich schon nicht so toll.
Dem Problem mit den verformten Kanistern (bei Flussäure!) würde ich allerdings nachgehen.
Grüße
Mark
Re: Anlieferung von Fluorwasserstoffsäure UN 1790
[Re: Mark]
#1161804.10.201004:37
natürlich macht jeder mal Fehler aber wir reden hier doch nicht von einer fehlenden Kanalabdeckungung. Schaue mal in die Anlage 7 der GGVSEB, da sind die Fehler aufgeführt und für die Beurteilung Vorsatz o. Fahlässigkeit haben wir ja die Verwaltungsbehörden o. die Gerichtsbarkeit. Und wenn es zu einem Schaden im Verlauf der Beförderung gekommen ist, dann will es keiner gewesen sein. Ansonsten sollte man nicht zu naiv sein. Wie heißt es doch so schön: "Mitgefangen, mitgehangen" . Und nicht immer alles auf den Fahrer abschieben!! Die Fehler, wurden schon vorher gemacht.
Gruß
Udo
Re: Anlieferung von Fluorwasserstoffsäure UN 1790
[Re: Udo Freitag]
#1161904.10.201008:28
Hallo Udo, also das mit dem § 11 GGBefG geht glaube ich ein wenig zu weit, denn für mich hört sich der Fall nicht so an als wäre das "Vorsatz". Ich bin zwar kein Jurist, aber Vorsatz ist glaube ich sowas wie "absichtlich im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte". Ich fürchte hier gibt es eher große Kommunikationsprobleme wer für was zuständig ist und wie man es richtig macht. Insoweit kann ein ausführlicher Bericht, mit der Drohung der Einschaltung der Behörden im Wiederholungsfall doch nur hilfreich sein.
Antwort auf
In einer Anhörung gibt der Fahrzeugführer zu Protokoll, das letzte Mal hat auch keiner was gesagt.
Das ist ja nicht richtig, es gibt dann ja den Bericht der allen übergeben wurde (übrigens auch dem Fahrer mit ADR-Schein - wenn der das also noch mal mitmacht ...). Darüber hinaus ist Waldläufers Firma nicht Teil der Beförderungskette, wenn ich das richtig verstanden habe, und insoweit ohne Verantwortung und damit schwer "haftbar" zu machen. Und sind wir doch mal ehrlich, fänden wir das wirklich so gut, wenn wir betroffen wären? Würden wir dann nicht auch sagen; "Muss das sein? Hätte da nicht einer vorher mal sagen können, anstatt gleich die Behörden einzuschalten? Dann hätten wir das ja ändern können". Gruß Gandalf
Re: Anlieferung von Fluorwasserstoffsäure UN 1790
[Re: Waldläufer]
#1162011.10.201008:31
Hallo Waldläufer, mit einer Dokumentation und einer nachweislichen Information der Beteiligten hast du deine erste Pflicht erfüllt. Da du ja beratend für das Unternehmen tätig bist, täte ich die Unternehmensführung darauf hinweisen, dass die Sped. X nicht mehr einen solchen Auftrag bekommen soll. Ggf. Mehrarbeit der Spedition in Rechnung stellen, erfahrungsgemäß fruchten solche wirtschaftliche Sanktionen immer gut, und die betroffenen Führungskräfte haben da sicher dann einen Beweisnotstand ihren Vorgesetzten gegenüber.
Die Verformung ist hier schon so weit fortgeschritten, dass ich sagen muß das ist schon eindeutig Gefahrenkategorie I.