Hallo Udo,
gute Frage - mit den Kriterien von § 3 (2) der AVV kommt man hier nicht weit. Es heisst allerdings hier nur, dass von diesen als gefährlich eingestuften Abfällen angenommen wird dass sie diese Eigenschaften aufweisen. Nach Absatz 3 könnte man also eine Befreiung beantragen, ich fürchte aber das ist bei Altölen eher Makulatur. Ich denke hier ist einfach eine Art "Generalverdacht" festgelegt worden, der mit Gefährlichkeitsmerkmalen nichts zu tun hat, sondern eher mit der Kontrolle über diese Abfallströme.
Gruß Gandalf
Zuletzt bearbeitet von Gandalf; 13.10.2010 07:14.