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Parkender PKW neben angeschlossenen Gasflaschen #11696 20.10.2010 16:08
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Dieter2010 Offline OP
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Hallo Gefahrgut/stoffexperten,

ich habe mal eine Frage, die weniger mit Gefahrgut sondern mit Gefahrstoffen zu tun hat. Ich habe schon in der TRG 280 nachgesehen, finde aber leider nichts hierzu. Es betrifft einen PKW, der regelmäßig neben angeschlossenen Acetylen-, u. Sauerstoffflaschen parkt(siehe Anhang). Frage: Ist dies so zulässig und wo ist die Fundquelle, falls es verboten ist. Wie erwähnt, ist in der TRG 280 nichts zu finden.
Vielen Dank schon mal für Eure Antworten.

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Viele Grüße

Dieter
Re: Parkender PKW neben angeschlossenen Gasflaschen [Re: Dieter2010] #11697 20.10.2010 16:33
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Gandalf Offline
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Hallo Dieter2010,
also ich weiß jetzt adhoc keine Textstelle dazu, aber hier hat doch schon der "Besitzer/Eigentümer" ein absolutes Halteverbot ausgesprochen, wenn ich das richtig sehe. Also würde ich da grundsätzlich mal mit dem Fahrer reden und ihn darauf hinweisen (Ich vermute jedoch das das nichts gebracht hat und du deswegen nach rechtlichen Vorgaben fragst). Ich würde aber unabhängig davon prüfen inwieweit ihr das Fahrzeug wegschleppen lassen könnt, auf Grund des ausgeprochen Halteverbots.
Gruß Gandalf

Re: Parkender PKW neben angeschlossenen Gasflaschen [Re: Gandalf] #11698 20.10.2010 16:45
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Dieter2010 Offline OP
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Hallo Gandalf,
der Parkplatz befindet sich auf unserem Betriebsgelände und die Kennzeichnung für das Halteverbot stammt noch aus grauer Vorzeit, wo die Gasflaschen dort nicht abgestellt waren. Der zuständige Betriebsmeister wird erst reagieren, wenn er eine gesetzliche Vorgabe dazu vorgelegt bekommt. Daher auch meine Frage, ob es irgendwo eine Fundstelle dazu gibt.


Viele Grüße

Dieter
Re: Parkender PKW neben angeschlossenen Gasflaschen [Re: Dieter2010] #11699 20.10.2010 20:13
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Dangerman Offline
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Hallo Dieter2010,

mir fielen noch die Brandschutzbestimmungen ein, die man zu Rate ziehen kann.

Um das Abstellen eines Fahrzeuges zwischen den Lagerschränken zu unterbinden, könnte man doch einen oder zwei herausnehmbare oder umlegbare Metallpfosten auf Höhe der weißen Linie im Boden verankern. Ohne Werbung machen zu wollen, hierfür ein Musterbeispiel:
http://www.absperrtechnik24.de/shop/artikelproduktblatt/13555.pdf

Gruß
Dangerman

Zuletzt bearbeitet von Dangerman; 20.10.2010 20:14.
Re: Parkender PKW neben angeschlossenen Gasflaschen [Re: Dieter2010] #11700 21.10.2010 07:47
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Gandalf Offline
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Hallo Dieter2010,
also wenn das euer Betriebsgelände ist, dann habt ihr dort das Hausrecht und könnt es auch ausüben. Ob das Schild aus grauer Vorzeit ist, spielt doch keine Rolle, insbesondere dann nicht, wenn dort keiner parken soll. Der Betriebsmeister hat doch auch Vorgesetzte oder? Der Hinweis von Dangerman - Brandschutz - dürfte auch helfen (Rettungswege, Feuerwehraufstellflächen). Unter Umständen könnte man auch über den Ex-Schutz was machen, das kann aber schnell Kreise ziehen. Möglich wäre auch einen Brandschutzsachverständigen zu beauftragen und vielleicht ein Brandschutzkonzept zu erabeiten, wo dann das Halteverbot enthalten ist. Unter Umständen könnten dort zwischen den Lagerboxen ja explosionsfähige Gasgemische auftreten, dann könntet ihr vielleicht § 9 der VVB - Brandverhütungsverordnung Bayern - heranziehen.
Gruß Gandalf

Re: Parkender PKW neben angeschlossenen Gasflaschen [Re: Gandalf] #11701 21.10.2010 07:53
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Rupert Offline
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Hallo,
Der Schutzbereich beträgt 1 Meter um die Gasflaschen.
In diesem Bereich sollte ein Halteverbot gelten.

Sonst verweise ich auf auf das Hausrecht hin, einfach ein betriebsinternes Halteverbot auszusprechen.
Wie das dann umzusetzen ist, ist dann eine menschliche Sache.

Gruß
Rupert


Have a nice day!
Re: Parkender PKW neben angeschlossenen Gasflaschen [Re: Rupert] #11702 21.10.2010 08:28
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Dieter2010 Offline OP
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Hallo,

danke erstmal für die Antworten.
Das Problem ist nicht das Halteverbotsschild, denn das wird morgen überstrichen, also das Halteverbotsschild gibt es dann nicht mehr.

Die Frage ist, ob ein PKW auf der Abstellfläche (siehe Anhang) abgestellt werden darf obwohl sich rechts in den Kästen angeschlossene Acetylenflaschen befinden?
Rupert hat einen Mindestabstand von einem Meter erwähnt. Wo ist dieser eine Meter erwähnt (Fundstelle)?


Viele Grüße

Dieter
Re: Parkender PKW neben angeschlossenen Gasflaschen [Re: Dieter2010] #11703 21.10.2010 08:55
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MasterKane Offline
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Hallo Dieter2010

Antwort auf
[...] Rupert hat einen Mindestabstand von einem Meter erwähnt. Wo ist dieser eine Meter erwähnt (Fundstelle)?


Den Mindestabstand findest Du z.B. in der BGI 645 "Sichere Verwendung von Flüssiggas in Metallbetrieben" im Kapitel 4.4 Lagern von Flüssiggasflaschen - Lagerung im Freien.

mfg
MasterKane


"Wer fragt, ist ein Narr für eine Minute. Wer nicht fragt, ist ein Narr sein Leben lang."
Konfuzius
Re: Parkender PKW neben angeschlossenen Gasflaschen [Re: Dieter2010] #11704 21.10.2010 10:28
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UBurkhard Offline
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Guten Morgen,

es scheint tatsächlich keine "Vorschrift" zu geben, die in dem angesprochenen Bereich ein Parken ausdrücklich verbietet - ich habe trotz intensiver Suche, auch in landesrechtlichen (auch bayerischen) Vorschriften, nichts gefunden.

Der angesprochene Schutzbereich von 1 m um die Flasche(n) gilt nicht beim Entleeren von Gasflaschen in Flaschenschränken (siehe TRG 280 Nr. 8.1.10)
wäre also faktisch nur für den Bereich um die offen stehenden (leeren?) Flaschen anwendbar - wobei diese Flaschen dann eigentlich auch nicht dort stehen dürften - Bodenabfluss im Schutzbereich!

Ich denke, das hier ein anderer Ansatz für die Problemlösung notwendig ist:
die Gefährdungsbeurteilung in Verbindung mit den EX-Regeln (BGR 104) bzw. der TRBS 2152 "Gefährliche explosionsfähige Athmosphäre".

Meine Gedanke dazu:
Tritt beim Entleeren der Flaschen ein Problem innerhalb des Gebäudes auf, kann es notwendig werden, schnell die Gasvorsorgung durch das Schließen des Flaschenventils zu unterbrechen. Dazu muss natürlich der Zugang jederzeit gewährleistet sein.
Geht nicht, wenn dort ein Fahrzeug parkt.
Auch ist bei einem parkenden Fahrzeug dort der ungehinderte Zugang zu den Flaschenschränken für z.B. einen Flaschenwechsel nicht gegeben.

Ein weiterer Tipp wurde schon genannt, der Brandschutz.
Ggf. würde ich den Kontakt zu der zuständigen Gewerbeaufsicht suchen und um ein Beratungsgespräch bitten.


Mit besten Grüßen

Udo Burkhard
Re: Parkender PKW neben angeschlossenen Gasflaschen [Re: UBurkhard] #11705 21.10.2010 10:47
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bastianmannheim Offline
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Hallo Dieter,

ich hab da konkret was gefunden.

Und zwar bin ich auch im Bereich Brandschutz. Bei deiner Aufgabe hilft die Brandschutzordnung Teil B nach DIN 14096-2, Punkt 5.2 Absatz d. Da schau dir mal die Erläuterungen an, hier wird auf ein Freihalten der Flächen für die Feuerwehr hingewiesen.
Bei einem Brand an den Lagerstellen kann die Feuerwehr nicht ungehindert angreifen, wenn ein PKW zwischen den "Hütten" steht. Und wenn es irgendwo anders brennt, z.B. im Innenbereich des Gebäudes, wird die Feuerwehr auf jeden Fall eine sogenannte Riegelstellung vor dem Gaslager vornehmen, damit da im wahrsten Sinne des Wortes nichts anbrennt.
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen und wünsche dir viel Erfolg bei der Umsetzung!
Gruß aus Mannheim,
Bastian

Re: Parkender PKW neben angeschlossenen Gasflaschen [Re: MasterKane] #11706 21.10.2010 11:03
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Einiges findet sich auch in der TRG 280.
z.B.
5.1.3 Druckgasbehälter dürfen nicht gelagert werden...in engen Höfen
5.1.5 Die Läger dürfen dem allgemeinen Verkehr nicht zugänglich sein. Unbefugten ist das Betreten der Läger zu verbieten. Auf das Verbot ist durch Schilder hinzuweisen.
Da ja eine ganze Palette mit Acetylenflaschen dort rumsteht, sehe ich dies als Lagerbereich an.
Übrigens, die Palette erschwert bis verhindert den Zugang zum Feuerlöscher!

5.1.9 Im Schutzbereich von Druckgasbehältern, in denen brennbare Gase gelagert werden, dürfen sich keine Zündquellen befinden, durch die Gase gezündet werden können.
5.1.10 In den Schutzbereichen um Druckgasbehälter mit brennbaren Druckgasen dürfen für den Betrieb des Lagers erforderliche Fahrzeuge mit üblichen Verbrennungs- oder Elektromotoren verkehren, es sei denn, brennbare Gase können in gefahrdrohender Menge in den Bereich der Fahrzeuge gelangen.
=> andere Fahrzeuge haben dort nichts zu suchen.
nach 5.3 Läger im Freien
gilt um die Gasflaschen ein Schutzbereich von 1m, der als EX-Schutz Zone 2 anzusehen ist. Näheres kann man dann der Betriebssicherheitsverordnung entnehmen. Da diese eine Gefährdungsbeurteilung für solche Bereiche fordert, gehe ich davon aus, dass hier problemlos ein Parkverbot als Ergebnis zu formulieren ist.

Re: Parkender PKW neben angeschlossenen Gasflaschen [Re: Dieter2010] #11707 21.10.2010 15:25
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Gandalf Offline
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Hallo Dieter2010,
Antwort auf
Das Problem ist nicht das Halteverbotsschild, denn das wird morgen überstrichen, also das Halteverbotsschild gibt es dann nicht mehr.
Nun ja ohne solch ein Schild/Hinweis wird die Sache schwieriger. Wie schon gesagt ihr habt dort das Hausrecht und könnt/müsst es durchsetzen. Natürlich ist das mit Vorschriften im Rücken einfacher. Aber: Es gibt wohl auch keine Vorschrift, die das Parken vor fremden Garagen verbietet. Was machst du denn, wenn jemand bei dir zuhause direkt vor deiner Garage parkt? Da wirst du dann doch auch irgendwann tätig werden oder etwa nicht?
Gruß Gandalf

Re: Parkender PKW neben angeschlossenen Gasflaschen [Re: Gandalf] #11708 22.10.2010 10:34
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Dieter2010 Offline OP
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Hallo Gandalf,

mit Deiner Aussage hast Du natürlich vollkommen recht.
Nur kurz zur Erklärung: Der damalige Betriebsleiter (ist zwischenzeitlich pensoniert) hat dieses Verbotsschild, damals, als noch keine Gasflaschenkästen dort standen, für sein Dienstfahrzeug als Parkmöglichkeit anbringen lassen. Zwischenzeitlich wurden die Gasflaschenkästen dort abgestellt, und es gibt einen neuen Betriebsleiter, der mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährt und somit den Parkplatz nicht benötigt. Daher wird die sog. Parkmöglichkeit von anderen Kollegen genutzt, wenn am "normalen Parkplatz" nichts mehr frei ist. Der Betriebsleiter hat die Aussage getroffen, dass die Kollegen solange weiter diese Parkmöglichkeit nutzen können, solange ihm nicht eine gesetzliche oder rechtliche Regelung vorliegt, die das Parken zwischen den Gasflaschenschränken verbietet.
Daher eben meine Frage, welche Vorschriften hier greifen.


Viele Grüße

Dieter
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