Hallo liebe Kollegen und -innen!
Bei einem kennzeichnungspflichtigen Gefahrguttransport ist eine persönliche Schutzausrüstung gem. Kapitel 8.1.5. ADr mitzuführen, dass ist uns allen bekannt.
Da ich hin und wieder mal entsprechende "Gefahrgutkoffer" an Fahrer verleihe habe ich mir über eine Verplombung oder ähnliches Gedanken gemacht, um nicht bei jeder Rückgabe den Koffer aus- und wieder einräumen zu müssen.
Ich bin zu folgendem Ergebniss gekommen. Ich verplombe meine Schutzausrüstungskoffer mit einer Plombe (Festigkeit gleicht in etwa einem stabilen Kabelbinder). Da der Fahrer ja jederzeit an die Ausrüstung kommen muss, klebe ich oben auf ein einfaches Teppichmesser, welches der Fahrer im Falle eines Falles einfach nehmen und damit den Kabelbinder durchschneiden kann.
Funktioniert in der Praxis (ob bei einem echten Gefahrgutunfall wirklich die Schutzausrüstung verwendet wird oder ob der Fahrer einfach die Füße in die Hand nimmt und das Weite sucht, das steht auf einem anderen Blatt geschrieben) mit Sicherheit, aber denkt ihr, dass wird auch von den kontrollierenden Behörden anerkannt?
Würde mich über eure, selbstverständlich unverbindlichen Meinungen freuen!
Gruß aus dem sonnigen Mannheim,
Bastian