Kurz die Problematik: Eine Tiefbaufirma verschiebt morgens Treibstoff in Kanistern auf die Baustellen. Dies erfolgt meistens innerhalb der Freistellung von 300 Punkten (gemäss SDR). Manchmal werden grössere Mengen am Morgen verschoben, wobei darauf geachtet wird, dass die 1000 Punkte Freigrenze gemäss SDR nicht überschritten wird. Daraus folgt, dass alle Kanister zu bezeichnen sind um in allen Situation richtig zu handeln.
Mittlerweile ist mir auch klar geworden, dass in der Schweiz gemäss SDR (Anhang 1, 1.1.3.1.3) auch Versandstücke, die unter Einhaltung der Vorgaben unter 1.1.3.1c) ADR freigestellt wären, mit einer entsprechenden Etiketten und der UN-Nummer zu versehen sind.