Ist es richtig, dass alle Benzinkanister (20 lt) mit einem Gefahrzettel zu kennzeichnen sind? Propangasflaschen werden mit einem Plasikkragen versehen, die die Sicherheits- und Gefahrgutangaben enthalten (siehe Anhang). Aufgrund welches Kapitals des ADR / SDR ist dies zulässig? Und warum werden Propangasflaschen als UN 1965 und nicht als UN 1978 klassifiziert?
Hallo ! Um welchen Problematik handelt es sich beim Benzinkanister ? Generell handelt es sich um Gefahrengut - nur es wäre zu beachten ob nicht eine Freistellung nach ADR 1.1.3.1 ff angewendet werden kann. Dieses Thema wurde schon mal in diesen Forum ausführlich behandelt.
Zu den Propangasflaschen: Ich vermute das es sich herbei um eine Erleichterung handelt. Die Flaschen haben ja eine lange Lebensdauer und sind für die Wiederbefüllung ausgelegt. Durch die Kennzeichnung und Auslegen für die UN 1965 sind sie somit universell verwendbar für Kohlenwasserstoffgase.
Hallo, bei der Flasche handelt es sich um ein Gemisch. Der Eintrag PROPAN ist aber gemäß 2.2.2.3 ADR als Stoffbenennung zulässig. Wenn Du unter UN 1965 in der Spalte 6 der Tabelle des Kapitel 3 ADR nachsiehst, steht dort die Sondervorschrift 583. Diese Sondervorschrift besagt ebenfalls das der Eintrag Propan für Gemische, die als Gemisch C eingestuft sind, erlaubt ist.
So weit so gut. Nun steht aber auch noch die Sondervorschrift 274 in Spalte 6, die eine genauere Bezeichung des gefährlichen Hauptbestandteils verlangt. Muss nun gemäss 274 noch 'Propan' oder 'Gemisch C' in Klammern nach n.a.g. aufgeführt werden?
Hallöchen, bei einem Propangemisch welches unter "Gemisch C" gemäß UN 1965 fällt, reicht der Begriff Propan vollkommen aus. Der n.a.g Eintrag "Kohlenwasserstoffgas, Gemisch, verflüssigt, n.a.g. " ist nicht erforderlich. Dies besagt der Absatz 2.2.2.3 des ADR. Da sich aber Sondervorschrift 274 nur auf einen n.a.g Eintrag bezieht, ist eine zusätzliche technische Benennung bei Propan nicht erforderlich.
Kurz die Problematik: Eine Tiefbaufirma verschiebt morgens Treibstoff in Kanistern auf die Baustellen. Dies erfolgt meistens innerhalb der Freistellung von 300 Punkten (gemäss SDR). Manchmal werden grössere Mengen am Morgen verschoben, wobei darauf geachtet wird, dass die 1000 Punkte Freigrenze gemäss SDR nicht überschritten wird. Daraus folgt, dass alle Kanister zu bezeichnen sind um in allen Situation richtig zu handeln.
Mittlerweile ist mir auch klar geworden, dass in der Schweiz gemäss SDR (Anhang 1, 1.1.3.1.3) auch Versandstücke, die unter Einhaltung der Vorgaben unter 1.1.3.1c) ADR freigestellt wären, mit einer entsprechenden Etiketten und der UN-Nummer zu versehen sind.