Hallo,
...bisserl was zum Lesen, ich hoffe, es hilft weiter:
.5.3.2.1.6 Das Anbringen der orangefarbenen Tafeln an Tragwagen, die für den Huckepackverkehr verwendet werden, ist nicht erforderlich, wenn die beförderten Straßenfahrzeuge mit den nach dem ADR vorgeschriebenen orangefarbenen Tafeln ausgerüstet sind. Dies gilt nicht wenn die Tankfahrzeuge oder Beförderungseinheiten gemäß Absatz 5.3.2.1.3 oder 5.3.2.1.6 des ADR gekennzeichnet sind.
mfg