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Re: Tunnelreglung in Deutschland [Re: Udo Freitag] #12057 19.11.2013 13:47
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Gerald Offline OP
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Hallo Udo,

Antwort auf
vielleicht wartet man, bis der nördliche Teil überdacht worden ist.


Die Beschilderung nach den neuen Tunnelreglungen ist mittlerweile durch die verantwortlichen Stellen angebracht worden.

Antwort auf
Ob die Schilder nun stehen oder nicht, wenn interessierts?


Natürlich die Fahrzeugführer welche z.B. nach Kapitel 3.4 unterwegs sind und den Abschnitt 3.4.13 bzw. Abschnitt 3.4.1 h) beachten müssen. Denn bei einen "E"-Tunnel gilt in diesem Fall ein Durchfahrverbot.

Ich hoffe nur das die Fahrzeugführer nach Kapitel 1.3 (3.4.1 a))unterwiesen sind und das Durchfahrverbot in diesem Fall kennen! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Tunnelreglung in Deutschland [Re: Udo Freitag] #12058 16.12.2013 12:58
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Gerald Offline OP
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Hallo Udo,
anbei häng ich zu diesem Thema eine Datei mit der Kennzeichnung bei der Fahrt zum Elbtunnel nach der Vorschrift an.
Ging leider nicht eher, wegen der Copyright.

Anhänge
18767-BeschilderungElbtunnelnachADR.pdf (0 Bytes, 382 Downloads)

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Tunnelreglung in Deutschland [Re: Gerald] #12059 19.06.2014 17:05
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Gerald Offline OP
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Hallo,

unter http://www.tunnel24.eu/tunneln.htm steht, das Tunnel Köln-Lövenich (A1) wieder für Gefahrguttransporte freigegeben ist.

Was mich aber Verwundert, ist das auf der Seite vom BMVI unter http://www.bmvi.de//SharedDocs/DE/Artike...emaess-adr.html diese Änderung noch nicht stattgefunden hat und immer noch dem Stand vom 26. Juli 2013 entspricht.

Kann ich nicht ganz nachvollziehen!! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Tunnelreglung in Deutschland [Re: Gerald] #12060 19.06.2014 17:28
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King_Louie_21 Offline
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Antwort auf
[...] das auf der Seite vom BMVI [...] diese Änderung noch nicht stattgefunden hat und immer noch dem Stand vom 26. Juli 2013 entspricht.

Kann ich nicht ganz nachvollziehen!! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Hallo Gerald,

die WDR-Nachrichten verweisen auf eine Mitteilung von NRW-Verkehrsminister Michael Groschek vom 11.06.2014, wonach der Autobahntunnel der A1 bei Köln-Lövenich wieder für Gefahrguttransporte freigegeben wurde. Das Ganze ist gerade mal 'ne Woche her. Das BMVI in Berlin benötigt schon ausreichend Zeit für die Aktualisierung seiner Homepage. Schließlich wissen wir alle doch seit der Schlacht von Königgrätz (1866): So schnell schießen die Preußen nicht! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" /> Da kann ein waschechter Oberbayer als Bundesverkehrsminister in Berlin auch nicht viel ausrichten. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Obwohl, andererseits nutzten die Preußen in Königgrätz erfolgreich die damals neue Kommunikationstechnik der Telegraphie in der Schlacht gegen die Österreicher und Sachsen. Wie gut die aktuelle Leitung von Düsseldorf nach Berlin funktioniert, ist mir jedoch nicht bekannt.

Vorsorglich weist das BMVI auf seiner Homepage darauf hin, dass stets die vor Ort angebrachten Kennzeichnungen und Verkehrszeichen verbindlich sind. Wenn jetzt auf der A1 solche Kennzeichnungen und Verkehrszeichen auf einmal nicht mehr da sind, dann gehe ich davon aus, dass der Gefahrgut-Brummi mit 80 km/h-Vollgas durch den Tunnel rauschen darf. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />

Schöne Grüße.

Zuletzt bearbeitet von King_Louie_21; 21.06.2014 14:25.
Re: Tunnelreglung in Deutschland [Re: King_Louie_21] #12061 24.06.2014 12:53
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TDamm Offline
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Hallo King_Louie_21,

nix mit Preußen!
Die Gefahrgutvorschriften werden noch in Bonn bearbeitet, selbst wenn der BY - Minister in Berlin ist.
Aber auch dort haben die Kollegen voll zu tun, da alle auf das neue ADR und die neue GGVSEB warten. Dagegen sind die Tunnelentscheidungen seeeehr lang.


Freundliche Grüße
Thomas Damm
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