Feuerlöscher bei LQ Transporten?!
#12497
28.02.2011 17:11
|
Registriert: Jun 2009
Beiträge: 79
bastianmannheim
OP
Vollmitglied
|
OP
Vollmitglied
Registriert: Jun 2009
Beiträge: 79 |
Hallo liebe Mitstreiter/innen! Ich bin heute gefragt worden, ob ein LKW- Transport über 12to zulässiges Gesamtgewicht und über 8to LQ- Maße (der ja dann mit dem neuen LQ- Kennzeichen kennzeichnungspflichtig wird) einen Feuerlöscher mitführen muss. Ich habe in der ADR lediglich das Kapitel 8.1.4.1. Absatz a) gefunden, welches besagt, dass mindestens ein 2kg Löscher benötigt wird, auch wenn sich dieser Absatz nicht explizit auf LQ- Transporte bezieht. Was sind eure Meinungen dazu, weiß es vielleicht jemand besser und genauer? Vielen Dank schonmal und Grüße aus Mannheim, Bastian
|
|
Re: Feuerlöscher bei LQ Transporten?!
[Re: bastianmannheim]
#12498
28.02.2011 17:47
|
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 651
Winklhofer
Meister aller Klassen
|
Meister aller Klassen
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 651 |
Hallo Bastian,
sowohl nach ADR 2009 wie auch nach ADR 2011 ist bei der Beförderung von gefährlichen Gütern in begrenzten Mengen nach Kapitel 3.4 ADR, unabhängig von der beförderten Menge, keine Feuerlöschausrüstung erforderlich. Siehe 3.4.3, 3.4.4 bzw. 3.4.5 ADR 2009, jeweils erster Satz (... die Vorschriften der übrigen Kapitel des ADR nicht ...) bzw. 3.4.1 ADR 2011 zweiter Absatz.
Beste Grüße aus Augsburg Alfred Winklhofer
|
|
Re: Feuerlöscher bei LQ Transporten?!
[Re: Winklhofer]
#12499
28.02.2011 17:54
|
Registriert: Jun 2009
Beiträge: 79
bastianmannheim
OP
Vollmitglied
|
OP
Vollmitglied
Registriert: Jun 2009
Beiträge: 79 |
Hallo Herr Winklhofer,
danke für Ihre Antwort.
Wiederspricht sich das Kapitel 3.4. dann nicht mit 8.1.4.1. a)? Diese Vorschrift lässt sich meiner Meinung nach auch dahingehend interpretieren, dass für jegliche Art von Gefahrguttransport (kennzeichnungspflichtig, nicht kennzeichnungspflichtig, LQ,EQ) mindestens ein 2kg- Feuerlöscher benötigt wird?!
Grüße, Bastian
|
|
Re: Feuerlöscher bei LQ Transporten?!
[Re: bastianmannheim]
#12500
01.03.2011 10:20
|
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,991
Claudi
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,991 |
8.1.4.1 ist bei der Anwendung von LQ nicht zu beachten. Siehe 3.4.1 ADR, zweiter Absatz. "Unterliegt keinen anderen Vorschriften des ADR mit Ausnahme..." - in dieser Aufzählung der ADR-Vorschriften, die auch bei LQ anzuwenden sind, ist 8.1.4.1 nicht genannt.
|
|
Re: Feuerlöscher bei LQ Transporten?!
[Re: bastianmannheim]
#12501
01.03.2011 10:57
|
Registriert: Jun 2009
Beiträge: 79
bastianmannheim
OP
Vollmitglied
|
OP
Vollmitglied
Registriert: Jun 2009
Beiträge: 79 |
Klasse, jetzt leuchtet es mir ein. Ich danke euch für eure Hilfe!
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
|
|
|
|